Anke Erdmann zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort. Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 2 – Entwurf eines Gesetzes Landeshaus zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Anke Erdmann: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 214.13 / 29.05.2013 Kita – Gebühren: Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Es gibt Themen, die sind ganz einfach: Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, sollten für ihre Kita nichts zahlen. So einfach ist das. Der Bund sieht das im Prinzip so vor. Alle kreisfreien Städte und die meisten Kreise – mit zwei Ausnahmen – regeln das so. Meistens kommen sie den Eltern noch weiter entgegen. Nur im Kita-Gesetz unseres Landes steht es anders: Demnach müssen nur 85 Pro- zent von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II freigestellt werden, wenn die Kita- Gebühren für die Eltern berechnet werden. Das wollen wir ändern! Das wollen wir vor allem ändern, weil wir wissen: Kinder profitieren davon, wenn sie in Kitas gehen. Wir reden viel über Startchancen, das soll sich auch in unserer Rechtslage widerspiegeln. Gerade Kinder, die es schwer haben, deren Familie von Erwerbsarbeitslosigkeit oder mangelnden Deutschkenntnissen geprägt sind, können so ihre Startposition ins Leben verbessern. So belegt Prof. Jutta Allmendinger in ihrem aktuellen Buch, dass sich für sozial- benachteiligte Kinder die Wahrscheinlichkeit durch den Kita-Besuch enorm erhöht, später eine Schullaufbahn mit dem Ziel Abitur einzuschlagen – von 15 auf rund 40 Prozent. Solche Wirkungsgrade gibt es sonst kaum und die wissenschaftlichen Be- funde sind ausgesprochen heterogen. Darum wollen wir bestehende Hürden für einen Kita-Besuch nach und nach abbau- en! Wir streichen zunächst den Passus im Kita-Gesetz, dass nur ein Teil der Hartz IV-Sätze bei der Gebührenfreiheit berücksichtigt wird. – Das ist längst überfällig! In Schleswig-Holstein zahlen die Eltern im bundesweiten Vergleich überdurchschnitt- lich hohe Kita-Beiträge. Wir wollen und wir müssen besser werden: Diese Änderung Seite 1 von 2 heute ist nur der erste Schritt in Richtung fairer Kita-Gebühren. Der Weg zur ge- wünschten Beitragsfreiheit ist noch weit.Doch auch den nächsten Schritt für familienfreundlichere Kita-Tarife hat die Landes- regierung im Grunde schon mit den Kommunen anvisiert: Im Punkt 5 der gemeinsa- men Vereinbarung zur Krippenfinanzierung vom letzten Dezember ist die verbesserte Regelung zur Sozialermäßigung thematisiert. Familien mit kleinen Einkommen bes- ser zu stellen, darum wird es als nächstes gehen. Hier sieht sich das Land kosten- mäßig in der Pflicht, und das ist auch gut so.Lassen Sie uns heute zeigen, dass wir gemeinsam dieses Land immer familien- freundlicher machen – und zwar Hand in Hand, das wäre mein Wunsch! Warum kompliziert, wenn es einfach geht? *** 2