Flemming Meyer zu TOP 2 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes
Presseinformation Kiel, den 29.05.2013Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes Drs. 18/436 und 18/763Nicht nur in den Wahlprogrammen der regierungstragenden Fraktionen und in unseremKoalitionsvertrag ist es klar formuliert. Auch anhand unserer verschiedenen Initiativen indiesem Bereich ist es deutlich geworden: Wir haben den Anspruch, unser Bildungssystem vonder Krippe bis zur Uni zu modernisieren und ihm eine solide Grundlage zu geben. Und dabeisteht für den SSW nicht nur mit Blick auf die frühkindliche Bildung fest, dass der Zugang zu denAngeboten nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf.Genau in diese Richtung zielt die vorliegende Änderung des Kitagesetzes. Wir wollen durchdiese Initiative erreichen, dass landesweit Eltern, die nur Arbeitslosengeld II oder Sozialgeldbeziehen, von Kita-Gebühren befreit werden. Ich denke, hier gibt es nichts zu deuteln: Mitdiesem Schritt wird der Zugang zur frühkindlichen Förderung für finanzschwache Familienerleichtert. Und das ist nicht nur gut so sondern es geht auch weit über das hinaus, was unsereVorgänger in dieser Angelegenheit getan haben. Wie wichtig es ist, den Zugang zur Kita zu erleichtern, habe ich schon an anderer Stelle betont.Aber ich wiederhole mich hier gerne. Studien belegen in schöner Regelmäßigkeit, dass diegezielte Förderung der frühkindlichen Entwicklung in den Einrichtungen sehr wertvoll ist. ImVergleich zu den Kindern, die keine frühkindliche Bildungseinrichtung besuchen, habenKitakinder nicht nur weit höhere Sozialkompetenzen. Sie profitieren vor allem im Bereich derallgemeinen kognitiven und sprachlichen Fähigkeiten. Die Konsequenz daraus solltemittlerweile allen klar sein: In der Regel sind bessere schulische Leistungen und damit häufigauch höhere Abschlüsse das Ergebnis. Für uns gibt es daher nicht den leisesten Zweifel daran,dass sich diese Investition lohnt.Diese positiven Effekte sind nicht von der Hand zu weisen. Und sie sollen daher allen Kindernzu Gute kommen. Unabhängig vom sozialen Status ihrer Eltern. Denn mittlerweile ist eserwiesen, dass gerade die Kinder am stärksten profitieren, die in sozial benachteiligten oderfinanziell schwächeren Familien aufwachsen. Auch jene, die einen Migrationshintergrundhaben, sollen schon in früher Kindheit gefördert werden. Das ist enorm wichtig, weil wirwollen, dass sie auf ihrem Bildungsweg die gleichen Chancen haben wie ihre Altersgenossen.Sie alle kennen die Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Hier gibt esunterschiedliche Prioritäten. Dazu möchte ich eins deutlich sagen: Für uns ist esselbstverständlich, dass wir die Bedenken und Anregungen der Betroffenen ernst nehmen. Vorallem der Hinweis, dass das bisherige Nebeneinander von bundes- und landesrechtlichenVorschriften ein Ende haben muss, ist uns sehr wichtig. Wir werden deshalb im nächstenSchritt gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern von Kindertagesstätten auf dieSchaffung einer landesweiten Sozialstaffel hinarbeiten. Denn klar ist: Die Entlastung fürFamilien mit geringen Einkommen darf nicht davon abhängen, in welchem Kreis oder inwelcher kreisfreien Stadt man gerade wohnt. Außerdem werden wir so auch denVerwaltungsaufwand in diesem Bereich verringern. Für den SSW steht fest: Mit dieser Änderung des Kitagesetzes gehen wir einen wichtigenSchritt in Richtung eines gerechteren Bildungssystems. Diese Maßnahme ist überfällig. Aberich will deutlich sagen: Wir gehen schrittweise vor. Es ist nicht lange her, als CDU und FDP daskurz vorher eingeführte beitragsfreie Kitajahr wieder abgeschafft haben. Dies hat nicht nuretlichen Kindern faktisch den Zugang zur frühkindlichen Bildung verwehrt, sondern auch zuviel Unmut geführt. So etwas darf sich nicht wiederholen. Aus diesem Grund gehen wirbehutsam vor mit dem klaren Ziel, allen Kindern die gleichen Startchancen zu geben.Entsprechend handeln wir. Deshalb bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag.