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29.05.13
12:31 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 2: Unser Ziel ist Kostenfreiheit für Kinderbetreuung

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 29. Mai 2013



TOP 2: Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes (Drucksache 18/436 und 18/763)



Wolfgang Baasch:
Unser Ziel ist Kostenfreiheit für Kinderbetreuung

Mit dieser Änderung des Kindertagesstättengesetzes soll erreicht werden, dass landesweit Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, von Kita-Gebühren befreit sind. Mit dieser Änderung des Kindertagesstättengesetzes wollen wir den Zugang zur frühkindlichen Förderung für finanzschwache Familien erleichtern. Die Kreise und kreisfreien Städte können zurzeit bei der Ermittlung von Kita-Gebühren lediglich 85 Prozent der Einkommen bzw. Transferleistungen von Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldbeziehern freistellen, so dass immer noch ein Rest von 15 Prozent bleibt, der als Einkommen gewertet wird und somit die Grundlage für eine zu entrichtende Kita-Gebühr darstellt. Da aber nur noch einzelne Landkreise und kreisfreie Städte diese Regelung überhaupt anwenden, wird mit der jetzigen Änderung eine Ungleichbehandlung im Land beseitigt. So steht es auch in unserem Koalitionsvertrag und damit setzen wir ein versprochenes Ziel um.
Mit dieser Änderung des Kindertagesstättengesetzes nehmen wir auch eine Empfehlung der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheit des Landes Schleswig-Holstein auf. Die Bürgerbeauftragte hatte bereits in ihren Tätigkeitsberichten 2006 und 2008 die 85 Prozent- Regelung kritisiert. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Schleswig-Holstein stellt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf fest: „Kostenfreiheit von 2



Kinderbetreuungs- und Bildungsangeboten gehören daher in ein Gesamtpaket zur Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern, aber auch von Paar-Familien. Die Freistellung von Kita-Gebühren für ALG II und SozialgeldbezieherInnen ist ein wesentlicher und erster Schritt in dieser Richtung.“
Und wie notwendig eine möglichst niedrigschwellige und damit auch gebührenfreie frühkindliche Förderung in Krippe oder Kindertagesstätte ist, formuliert auch der vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. In diesem wird festgestellt, dass bereits durch den Besuch einer Kinderkrippe die Chancen auf einen späteren Gymnasialbesuch deutlich erhöht werden. So wird der Förderung im Kindergarten grundsätzlich eine hohe Wirksamkeit bescheinigt. Generell wird frühe Bildung als wichtiger Erfolgsfaktor für den sozialen Aufstieg beschrieben. Passagen, die nicht dem Rotstift des Bundeswirtschaftsministeriums zum Opfer gefallen sind. Aussagen, die deutlich machen, dass der Zugang zum Basissystem der frühkindlichen Förderung den Krippen oder Kindertagesstätten für finanzschwache Familien auf keinen Fall erschwert werden darf.
Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber auch, dass mit der Gebührenfreiheit nur eine Hürde für den Besuch einer Kindertagesstätte beseitigt wird. Denn besonders Kinder aus finanzschwachen Familien werden vom Mittagessen abgemeldet, weil deren Eltern sich das zu entrichtende Essensgeld nicht leisten können. Daher muss das Ziel einer sozial gerechten Politik sein, dafür zu sorgen, dass ein kostenfreier Zugang zu Kitas die Versorgung mit Mahlzeiten für die Kinder einschließt. Damit wird deutlich, dass mit dieser Änderung des Kindertagesstättengesetzes bei weitem noch nicht alle Hindernisse zum Besuch einer Kindertagesstätte aus dem Weg geräumt sind. Perspektivisch bleibt die Forderung erhalten, eine generelle Kostenfreiheit für alle Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen umzusetzen. Denn was für das Studium gilt, kann für die Bildungseinrichtungen der Kleinsten nicht falsch sein.