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27.05.13
17:14 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Besoldungsgesetz, Bericht zur wirtschaftlichen Situation, Konzept für eine moderne Verwaltung

66/2013 Kiel, 27. Mai 2013


Themen der Plenarsitzung: Besoldungsgesetz, Bericht zur wirt- schaftlichen Situation, Konzept für eine moderne Verwaltung
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 29. Mai, 10 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Gesetzentwürfe zur Besoldungsanpassung, ein Bericht zur wirtschaftlichen Situation Schleswig-Holsteins, ein Kon- zeptauftrag für eine Verwaltung mit einem höheren Anteil von Menschen mit Migrationshin- tergrund, die Entwicklung der Kulturförderung sowie die „Netzneutralität“. Nähere Informatio- nen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.


Mittwoch, 29. Mai, 10:00 Uhr

TOP 53 Bericht der Landesregierung "Wachstumslücke schließen“, Antrag der Frakti- on der FDP (Drs. 18/573), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/793), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Beim Wirtschaftswachstum hinkt Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten hinterher. Das verdeut- licht ein Bericht des Finanzministeriums, den die FDP beantragt hatte. So ist das Bruttoin- landsprodukt in Deutschland seit 1992 pro Jahr im Schnitt um 1,32 Prozent gestiegen. Im Norden waren es hingegen nur 0,99 Prozent. Damit fällt Schleswig-Holstein auch hinter den Durchschnitt der westdeutschen Länder zurück, der bei 1,19 Prozent liegt. Anders ausge- drückt: Seit der Wiedervereinigung ist die deutsche Wirtschaft insgesamt um 72 Prozent ge- wachsen, in Schleswig-Holstein waren es nur 56 Prozent. Das Fazit der Landesregierung: „Man kann hier von einer Wachstumslücke sprechen“.
Die Schere zwischen dem Norden und dem Rest der Bundesrepublik klafft insbesondere seit der Jahrtausendwende weit auseinander. Allerdings hat sich Schleswig-Holstein in den Kri- Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker senjahren 2008 und 2009 besser behauptet als der Rest des Landes. „Dies dürfte auf die zum Teil extremen Einbrüche im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise in den wirtschafts- starken Bundesländern, wie in Baden-Württemberg, zurückzuführen sein“, heißt es.
Um gegenzusteuern, setzt die Landesregierung darauf, die Staatsfinanzen zu konsolidieren und gleichzeitig „die bestehenden Spielräume im Konsolidierungspfad für Investitionen in nachhaltiges und qualitatives Wachstum zu nutzen“. Zu den Schwerpunkten der Haushaltspo- litik gehörten „Konsolidierungsmaßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite, effiziente Verwaltungsstrukturen, Aufgabenabbau, die Stärkung der Kommunen sowie Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz“.


TOP 2 Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/436), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 18/763), ge- planter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten
Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfe-Empfänger sollen landesweit ab 1. August von den Kin- dertagesstätten-Gebühren befreit werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von SPD, Grünen und SSW vor, der nun vor der Verabschiedung steht. Die Koalitionsfraktionen stimmten im Sozial- ausschuss für ihren eigenen Vorschlag, die CDU war dagegen, FDP und Piraten enthielten sich.
Laut Bundesrecht gebe es zwar schon einen „individuellen Anspruch" auf einen kostenlosen KiTa-Platz für Kinder aus einkommensschwachen Familien, heißt es bei der Koalition. Und auch die kreisfreien Städte und viele Kreise stellten bereits einkommensschwache Familien von KiTa-Gebühren frei. Im Kindertagesstättengesetz des Landes sei dies aber noch nicht nachvollzogen worden. Diese „Gerechtigkeitslücke“ werde nun geschlossen.


TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/508neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/856), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten
Schleswig-Holsteins Feuerwehrverband soll fünf Prozent der Einnahmen aus der Glücks- spielabgabe erhalten - zur Nachwuchsförderung. Weitere fünf Prozent der Abgabe sollen in die Friesenstiftung fließen. Das sieht ein FDP-Entwurf zur Änderung des Glücksspielgesetzes vor, der nach Beratungen im Finanzausschuss auf einstimmigen Zuspruch stieß. Die Rege- lung wird aber nur 2013 und 2014 greifen. Ab 2015 unterliegen Online-Lizenzen der Umsatz- steuerpflicht nach EU-Recht. Damit fallen im Norden keine Abgaben mehr an.
Hintergrund des Liberalen-Vorstoßes: Die freiwilligen Feuerwehren im Lande leiden unter stetig zurückgehenden Mitgliederzahlen und steigenden Einsätzen. Nach Angaben des In- nenministeriums werden in den kommenden zehn Jahren bis zu 40 Prozent der Einsatzkräfte



2 aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Mit einer Imagekampagne soll nun gegengesteuert werden.
Die weiteren Verwendungszwecke der Glücksspielabgabe bleiben gleich: Ein Drittel soll wei- terhin an den Landessportverband gehen. Sucht- sowie Schuldnerberatungen sollen weiter- hin fünf Prozent bekommen.
Unklar ist noch, wie viel Geld das Land durch sein Glücksspielgesetz einnimmt. Die FDP ist in ihren Haushaltsanträgen für 2013 davon ausgegangen, dass Schleswig-Holstein pro Jahr 18 Millionen Euro aus der Glücksspielabgabe einnehmen kann. SPD, Grüne und SSW haben stets bezweifelt, dass der liberale Kurs von Schwarz-Gelb beim Glücksspiel eine nennens- werte Entlastung für den Landeshaushalt mit sich bringt. Anfang des Jahres hatte die Koaliti- on den Sonderweg des Landes beim Glücksspiel beendet und war dem Glücksspielstaatsver- trag der anderen Länder beigetreten. Für bereits vergebene Konzessionen im Lande gilt je- doch Bestandsschutz.


TOP 34 Regionale Kompetenz erhalten und nutzen!, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/849), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auch in der kommenden EU-Förderperiode 2014 bis 2020 soll in den schleswig- holsteinischen Regionen vor Ort mit entschieden werden, wofür das Geld aus der europäi- schen Strukturförderung ausgegeben wird. Das fordert die CDU und wirft der Landesregie- rung vor, die bestehenden Regionalbeiräte zu „zerschlagen“ und die Vergabepraxis am Kieler Kabinettstisch „zentralisieren“ zu wollen.
In den Regionalbeiräten sind die Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartner, Nicht- Regierungs-Organisationen oder auch Hochschulen vertreten. Sie beraten das Wirtschafts- ministerium bei der Zuteilung der Mittel aus dem Europäischen Regionalfonds EFRE wie auch aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirt- schaftsstruktur (GRW).
Die Beiräte seien ein „wichtiger Bestandteil einer regionalen Beteiligungs- und Beratungs- struktur“ und müssten erhalten bleiben, fordert die CDU. Die Landesregierung hatte zuvor in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Union (Drs. 18/801) betont, „die Begleit- und Um- setzungsstrukturen“ müssten „effizienter gestaltet werden“, da einige EU-Förderschwerpunkte ab 2014 voraussichtlich wegfallen. So soll EU-Geld für Gewerbegebiete und Häfen gar nicht mehr oder nur noch unter strengen Auflagen fließen.
In der derzeitigen Förderperiode 2007 bis 2013 erhält Schleswig-Holstein rund 374 Millionen Euro aus dem Regionalfonds EFRE. Hinzu kommen im gleichen Zeitraum 208 Millionen aus der GRW. Die Mittel fließen derzeit in das Zukunftsprogramm Wirtschaft des Landes.



3 TOP 9 und 10 Gesetzentwürfe zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung, Gesetz- entwurf der Landesregierung (Drs. 18/816), Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/820), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die Landesregierung hat für ihren Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung viel Gegenwind von Staatsdienern, Gewerkschaften und der Opposition bekommen. Jetzt lenkt sie ein und ändert ihre Pläne. Die FDP legt einen eigenen Gesetzentwurf vor und pocht erneut auf eine 1:1- Übertragung des jüngsten Tarifabschlusses. Das lehnt die Regierung aber mit Blick auf die klamme Landeskasse weiter ab. Der Tarifabschluss für Angestellte sieht 5,6 Prozent mehr Geld in zwei Jahresschritten vor.
Kernpunkt des neuen Vorschlags aus dem Finanzministerium: Die Laufzeit der Besoldungs- regelung wird verkürzt. Der neue Entwurf regelt allein die Besoldungserhöhungen in den Jah- ren 2013 und 2014 und bleibt damit innerhalb des Geltungszeitraums des Tarifabschlusses. Der erste Vorschlag sah eine Laufzeit bis Mitte 2018 vor.
Die Änderungen sind dem Finanzministerium zufolge für das laufende Haushaltsjahr gegen- über dem bisher vorgesehenen Gesetzentwurf kostenneutral. Im Jahr 2014 führen sie zu Mehrausgaben in Höhe von rund 15 Millionen Euro. So soll etwa der zweite Schritt der Tarif- erhöhung von 2,95 Prozent um drei Monate auf den 1. Oktober 2014 vorgezogen werden. Dementsprechend müssten die bisherigen Eckwerte im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2014 angepasst werden.
Eine vollständig zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Jahre 2013 und 2014 hätte das Land noch einmal 54 Millionen Euro mehr gekostet als der neue Vorschlag, heißt es aus dem Ministerium. Dies sei für das Land nicht tragbar. Deswegen solle es bei der Lohnerhöhung eine „Gewichtung nach sozialen Kriterien“ geben. Konkret: Für alle Besoldungsgruppen bis A11 gibt es eine „weitestgehend inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses“, für A12 und A13 soll der Tarifabschluss zwar nicht zeit-, aber wir- kungsgleich vollständig übernommen werden, ab A14 ist die Erhöhung auf zweimal 1,5 Pro- zent begrenzt.
Gewerkschaften und Opposition kritisieren weiterhin, dass der Abschluss für die Angestellten nicht 1:1 übernommen werden soll. Die FDP-Landtagsfraktion pocht in ihrem eigenen Ge- setzentwurf erneut darauf, „die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein“ zu gewährleisten. Im April hatte die Union einen Nachtragshaushalt gefordert, um den Tarifabschluss im laufenden Jahr 1:1 auf die Beamten zu übertragen.
Von den 16 Bundesländern haben lediglich Bayern und Hamburg angekündigt, den Tarifab- schluss zeit- und inhaltsgleich voll zu übernehmen.


TOP 12 Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbe- werbs, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordne- ten des SSW (Drs. 18/827), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten


4 Unternehmen, denen bestimmte wirtschaftliche Verfehlungen vorgeworfen werden, sollen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Das ist das Ziel des sogenannten Korruptionsregisters, das SPD, Grüne und SSW im Wirtschaftsministerium einrichten wollen. Der Landtag berät in Erster Lesung.
Der Gesetzentwurf der Koalition nennt rund 30 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag ins Register führen können. Hierzu zählen Bestechung, Geldwäsche, Betrug, Urkun- denfälschung, Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit. Öffentliche Auftraggeber aber auch die Strafverfolgungsbehörden sollen verpflichtet werden, einschlägige Unternehmen „unver- züglich“ ans Register zu melden. Ab einem Auftragsvolumen von 25.000 Euro (bei Dienstleis- tungen) beziehungsweise 50.000 Euro (bei Bauaufträgen) müssen öffentliche Stellen beim Register nachfragen, bevor sie einer Firma den Zuschlag geben. Landet eine Firma im Regis- ter, so soll die Auftragssperre ein bis drei Jahre betragen – je nach Schwere des Vergehens.
Das Register soll zunächst in Schleswig-Holstein eingerichtet werden – per Verwaltungsab- kommen können aber entsprechende Einrichtungen in anderen Bundesländern einsteigen. „Wir streben ein gemeinsames Korruptionsregister mit Hamburg bzw. den norddeutschen Ländern an“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag.


Donnerstag, 30. Mai, 10:00 Uhr

TOP 19 Für eine moderne, vielfältige Verwaltung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/747), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein sollen nach Willen der Koalitionsfraktionen ver- stärkt Menschen mit Migrationshintergrund eingestellt werden. Ziel soll es sein, dass „die Ausbildungs- und Beschäftigungsquote im öffentlichen Dienst den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund abbildet“. Hierfür soll die Landesregierung ein Konzept entwickeln. Die Landesbeschäftigten sollen zudem in den Bereichen „interkulturelle Kompetenz“ und „Diversi- ty Management“ weitergebildet werden.
Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass in Deutschland knapp 16 Millionen Men- schen mit ausländischen Wurzeln leben. Das ist etwa ein Fünftel der Bevölkerung. Schätzun- gen aus dem Jahr 2010 zufolge beträgt der Migranten-Anteil im öffentlichen Dienst hingegen bundesweit nur ein Prozent.
Die CDU hakt unterdessen nach, wie es mit der Umsetzung des Aktionsplans Integration vo- rangeht, den das ehemalige CDU/FDP-Kabinett 2011 auf den Weg gebracht hat. Die Landes- regierung soll hierüber im Innen- und Rechtsausschuss berichten. Der Aktionsplan umfasst zehn Themenschwerpunkte, etwa frühkindliche Bildung, Arbeitsmarkt und Erwerbsleben, Migranten im öffentlichen Dienst und bürgerschaftliches Engagement.



5 TOP 51 Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr kör- perliches, geistiges oder seelisches Wohl, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/711), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Grundlage des im November 2007 beschlossenen Kinderschutzgesetzes legt das Sozi- alministerium dem Landtag Teil 1 seines zweiten Kinderschutzberichtes vor. Im Zentrum steht dabei der Ausbaustand der Frühen Hilfen in Schleswig-Holstein.
Kernpunkte des Gesetzes waren die Vernetzung landesweiter Hilfsangebote für Familien so- wie die Einrichtung eines verbindlichen Einladungswesens für Vorsorgeuntersuchung von Kleinkindern. Das Landesfamilienbüro in Neumünster lädt alle Kinder im Alter von drei Mona- ten bis fünfeinhalb Jahren zu den Vorsorgeuntersuchungen U4 bis U9 ein. Die Hausärzte geben dem Landesfamilienbüro Nachricht, wenn ein Kind bei der Untersuchung war. An- schließend werden die Daten abgeglichen und Kinder ermittelt, die nicht zur Untersuchung gebracht wurden. Reagieren die Eltern nach zweimaliger Aufforderung nicht auf eine Einla- dung zum medizinischen Check, bieten die Kreisbehörden eine Beratung an. Gibt es An- haltspunkte für eine Gefährdung des Kindes, wird das Jugendamt eingeschaltet.
Ein weiterer Punkt des Kinderschutzgesetzes waren die sogenannten Frühen Hilfen. Der Be- richt gibt einen Überblick über den Ausbaustand der Vernetzung und Kooperation im Hand- lungsfeld der Frühen Hilfen. Aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung, dem zum 1. Ja- nuar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz, wird es auch in Schleswig-Holstein zu einer Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen kommen. Hierzu gehört das Landesprogramm „Schutzengel für Schleswig-Holstein“, bei dem Jugend- und Sozialäm- ter sowie Ärzte, Hebammen, KiTas oder Familienbildungsstätten sich zusammenschließen, um Schwangeren und jungen Eltern mit Problemen zu helfen. Um die Netzwerkstrukturen in den Kreisen zu fördern, stehen derzeit jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt 30.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Dem Bericht zufolge ist eine Neuausrichtung noch für dieses Jahr ge- plant. In Zukunft soll das Landesprogramm drei Förderbereiche der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen ergänzen. Mit dem Zusatz „vor Ort“ soll verdeutlicht werden, dass sowohl Maßnahmen den Familien direkt zu Gute kommen als auch kleinere Einzelmaß- nahmen finanziert werden können.


TOP 16 Lückenlose Videoüberwachung in Zügen verhindern, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/626), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holsteins Nahverkehrszüge sollen schrittweise mit Überwachungskameras aus- gestattet werden. So soll die Videoüberwachung ab Dezember 2014 auf den Strecken Kiel- Hamburg und Flensburg-Hamburg beginnen. Dies soll laut Wirtschaftsministerium helfen, „das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu steigern“, doch bei den Piraten regt sich Protest.
„Diese Totalüberwachung verletzt die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste und ist rechtswid- rig“, moniert die Oppositionsfraktion. Gerichtsentscheidungen zufolge dürften Bereiche, die


6 zum längeren Aufenthalt bestimmt sind, nicht videoüberwacht werden. Zudem könnten Vi- deokameras sensible Daten erfassen, wenn Fahrgäste beispielsweise Briefe lesen oder Lap- tops benutzen. Auf diese Weise könnten sogar Passwörter und PINs aufgezeichnet werden.
Hinzu komme, dass es keinen Beleg gebe, ob in videoüberwachten Bahnwagen weniger Straftaten, eine höhere Aufklärungsquote oder ein erhöhtes Sicherheitsgefühl zu verzeichnen wären als in Fahrzeugen ohne Videoüberwachung. „Der Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein bildet erkennbar keinen Kriminalitätsschwerpunkt“, betonen die Piraten und verweisen auf die Kriminalstatistik. Demnach wurden auf Schleswig-Holsteins Straßen im Jahr 2011 über 3.800 Gewaltdelikte registriert, jedoch gerade einmal vier in der Bahn.
Die landeseigene Verkehrsservicegesellschaft LVS hatte bei den letzen Streckenausschrei- bungen für die Bahnnetze Mitte und Nord den Einbau von Kameras als Auflage an die Bahn- unternehmen festgeschrieben. Regierung und LVS beabsichtigen, bei künftigen Ausschrei- bungen „diese Praxis fortzusetzen“, heißt es in einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Piraten (Drs. 18/419). Die Überwachung sei „zwar kein Allheilmittel“, könne aber „im Einzelfall, im Hinblick auf die konkrete Situation vor Ort, unverzichtbar sein“.


TOP 18 Arzneimittelgesetz (AMG), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/732), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Bundesregierung hat ein Gesetz vorgelegt, das den Einsatz von Antibiotika in der Tierhal- tung zurückdrängen soll. Der Mehrheit im Bundesrat geht der Vorstoß jedoch nicht weit ge- nug. Die Länderkammer hat insgesamt elf Verbesserungsvorschläge gemacht und das Papier in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Die CDU im Landtag will nun von der Landesre- gierung wissen, warum Schleswig-Holstein der Regelung nicht zugestimmt hat – denn das Gesetz hätte den Medikamenteneinsatz im Stall nach Überzeugung der Union deutlich zu- rückgedrängt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will Antibiotika in der Tiermast künftig nur noch erlau- ben, wenn die Medikamente aus therapeutischer Sicht unbedingt erforderlich sind. Der Ein- satz von Antibiotika soll nicht nur in den jeweiligen Betrieben dokumentiert, sondern zentral erfasst und ausgewertet werden. Auf dieser Datenbasis soll ein System tierartspezifischer bundesweiter Vergleichswerte eingeführt werden, damit einzelnen Betrieben ein verpflichten- des Konzept zur Antibiotika-Bremse vorgeschrieben werden kann.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Schleswig-Holsteins den Vermittlungsausschuss angeru- fen. Im Einzelnen fordert er eine erweiterte Tierartenliste, die mehr Nutzungsrichtungen er- fasst, und zusätzliche Mitteilungspflichten, um die Arzneimittelbehandlung besser einem Hal- tungsstandort zuordnen zu können. Außerdem soll die Erfassung um die Tagesdosis pro Tier ergänzt und die Therapiehäufigkeit genauer festgestellt werden können. Und: Es werden neue Regelungen für eine zentrale Datenbank angeregt.
Ende 2011 hatte das Thema für Alarm in der Öffentlichkeit gesorgt. Auslöser war eine War- nung des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministeriums zum Einsatz der Medika-


7 mente in der Hähnchenmast. Eine Studie zeigte, dass 96,4 Prozent der Tiere aus den unter- suchten NRW-Betrieben Antibiotika bekamen – teilweise bis zu acht verschiedene Wirkstoffe, jedoch nur über eine unzureichend lange Zeitspanne hinweg. So werden die Bakterien nicht vollständig abgetötet und können lernen, sich mit dem Antibiotikum zu arrangieren.
Das Problem: Die Tiere entwickeln Resistenzen gegen die Medikamente, die sich dann wie- derum auf den Menschen übertragen können. Der Massen-Einsatz von Antibiotika ist zwar seit 2006 EU-weit verboten. Dennoch bemängeln Kritiker, dass in Mastanlagen mit tausenden Hühnern oder Schweinen häufig ganze Gruppen infektionshemmende Antibiotika verabreicht bekämen, wenn ein einzelnes Tier erkrankt sei.


TOP 24 Prüfung der Einrichtung von Jugendberufsagenturen, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/819), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Viele Lehrstellen bleiben zurzeit in Deutschland unbesetzt, weil es vielerorts zu wenige Be- werber gibt. Gleichzeitig bleiben aber auch zahlreiche Jugendliche ohne Ausbildungsplatz – weil sie keine Stelle in ihrem Traumberuf finden oder weil die Anforderungen zu hoch sind. In Hamburg gibt es seit letztem Jahr sogenannte Jugendberufsagenturen, die den Einstieg für junge Menschen vereinfachen sollen. Die Koalitionsfraktionen im Landtag fordern nun die Landesregierung auf, bis Ende des Jahres zu prüfen, ob dieses Modell auch auf Schleswig- Holstein übertragen werden kann.
Die Jugendberufsagentur soll jungen Menschen unter 25 Jahren neue berufliche Perspekti- ven eröffnen und ihnen bei ihrer Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz helfen. Im Fokus stehen dabei junge Menschen ohne Schulabschluss oder mit nur geringer Berufsquali- fikation.
In der Jugendberufsagentur werden laut Hamburger Senat bestehende Ressourcen gebün- delt. Es werde jedoch keine neue Institution mit eigenem Personal, Haushalt und Rechtsform geschaffen. In den Agenturen arbeiten die Jugendämter der Bezirke, die Arbeitsagentur und das Jobcenter zusammen. In der Hansestadt gibt es derzeit zwei Standorte der Agentur.
In Schleswig-Holstein haben im vergangenen Jahr laut Landesregierung 2.119 junge Men- schen die Schule ohne Abschluss verlassen. Das sind 7,36 Prozent aller Schulabgänger.


TOP 20 und 32 Zukunft des Messestandortes Husum und Rolle des Westküstenbeira- tes, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/802), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nachdem die Hamburger Messegesellschaft dem Traditionsstandort Husum den Kampf an- gesagt hatte, stritten die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg jahrelang über den Austragungsort der weltgrößten Windenergiemesse. Seit Ende April ist nun ein Kompromiss in Sicht, doch der stößt bei der Opposition im Landtag auf Kritik. Die FDP fordert


8 neue Verhandlungen mit der Hansestadt und eine „echte Kompensation“ für die vorhersehba- ren Einschnitte in Husum. Die CDU verlangt von der Landesregierung, ihr Entwicklungskon- zept für die gesamte Westküste darzulegen.
Folgendes sieht der Kompromiss vor: Die große internationale Messe WindEnergy wird künf- tig alle zwei Jahre in Hamburg stattfinden. Als Ausgleich richtet Husum im jährlichen Wechsel dazu eine nationale Messe aus. Die Hamburger und die Husumer Messegesellschaft gründen dafür eine neue gemeinsame Messegesellschaft mit je 50 Prozent Anteil und einer Laufzeit von zunächst zehn Jahren.
In den geraden Jahren ab 2014 soll es die internationale Messe in Hamburg geben und ab 2015 die nationale Windkraftmesse in Husum. Die für September 2014 bereits geplante und gut gebuchte Messe HusumWind wird abgesagt. Die Hamburger Messe- und Congressge- sellschaft zahlt im Gegenzug für die Absage eine Entschädigung an die Husumer Messe. Im Gespräch sind vier Millionen Euro. Damit verliert Husum nach 25 Jahren seine führende Stel- lung als Messestandort für Windenergie. Bis zum Sommer sollen die Verträge wasserdicht sein.
Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) sprach nach der Einigung von einem guten Kom- promiss für Schleswig-Holstein und im Interesse Norddeutschlands. Die acht größten Ausstel- ler aus der Industrie hätten erklärt, dass sie in Husum längerfristig ausstellen werden. Anders als zunächst berichtet werde es für die Aussteller in Husum keine Beschränkung auf den Offshore-Bereich geben.
Die Landtags-FDP warf der staatlichen Hamburger Messegesellschaft hingegen ein „beispiel- los aggressives Vorgehen“ vor und sprach von einem „herben Schlag für den Messestandort Husum“. Dass Husum jetzt eine eigene nationale Windmesse erhalten soll, sei „nur ein sehr kleines Trostpflaster“. Auch bei der CDU hieß es: „Das ist kein Kompromiss, das ist eine feindliche Übernahme zum Schaden einer ganzen Region". Außerdem fragt die CDU nach, wie es um die Westküsteninitiative der Landesregierung steht. Ende Februar ist laut Wirt- schaftsministerium der 32-köpfige Beirat dieser Initiative in Büsum erstmals zusammengetrof- fen. Themen waren die Bereiche Verkehr, erneuerbare Energien, Tourismus, Demografie und Fachkräfte sowie der Industriestandort Brunsbüttel.
Zwei Wochen nach dem Wind-Kompromiss hat die Landesregierung grünes Licht für die Ver- klappung von Hamburger Hafenschlick vor der schleswig-holsteinischen Westküste gegeben. Im Gegenzug soll Hamburg zwei Euro pro Kubikmeter versenkten Schlamm zahlen. Das Geld soll in eine Naturschutz-Stiftung fließen. Die Verhandlungen über diesen Punkt waren Medien- berichten zufolge lange Zeit ins Stocken geraten, weil die beiden Nord-Länder im Windmes- senstreit nicht zueinander kamen. Die CDU will nun wissen, welche Nachteile für Umwelt und Fischerei zu erwarten sind, wenn schätzungsweise mehrere Hunderttausend Kubikmeter Bag- gergut vor Helgoland entsorgt werden.



9 TOP 21 Vorbild sein - Steueroasen bekämpfen!, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/806), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die HSH Nordbank soll ihre Tochterunternehmen in so genannten Steueroasen schließen und auch keine Geschäfte mehr mit Partnern in diesen Ländern machen. Das fordert die FDP. „Es ist wichtig, dass gerade eine Bank im Besitz öffentlicher Anteilseigner Vorbild ist und von Geschäften mit oder in Steueroasen Abstand nimmt“, heißt es im Antrag der Libera- len. Die HSH gehört zu 85 Prozent den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg.
Laut ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2012 unterhält die HSH seit den 1990er Jahren Töchterfirmen auf den karibischen Cayman Islands, auf den zur britischen Krone gehörenden Inseln Jersey und Guernsey im Ärmelkanal, auf den Bermuda-Inseln im Atlantik und auf den Marshall-Inseln im Pazifik. Der Vorteil für Anleger: In diesen Territorien werden keine Quellen- und keine Kapitalertragssteuer fällig.
Es bestehe die Gefahr, so die FDP, dass HSH-Kunden ihr Geld zur „Steueroptimierung“ in diese Länder brächten – und dass das Geld damit nicht in Deutschland versteuert werde. Die entsprechenden Summen fehlten dann den öffentlichen Haushalten.
Aktuell: Die EU-Mitgliedstaaten wollen sich bis Ende des Jahres auf einen automatischen Austausch von Bankdaten ab 2015 einigen, um der Steuerflucht innerhalb Europas einen Riegel vorzuschieben. Darauf haben sich die Staats- und Regierungschefs Mitte Mai in Brüs- sel verständigt.


TOP 25 Vorbereitung einer gemeinsamen Landesplanung mit Hamburg, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/821), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten
Die Landesregierung will die Zuständigkeiten für die Landesplanung neu schneiden – nun drängt die FDP darauf, in diesem Bereich verstärkt mit dem Nachbarn Hamburg zusammen- zuarbeiten. Die Liberalen fordern, „mittelfristig zu einer gemeinsamen Landesplanung zu kommen, um die Chancen des norddeutschen Wirtschaftsraumes zu erhöhen und die vor- handenen Potenziale der norddeutschen Kooperation besser als bisher zu nutzen“.
Die Landesregierung arbeitet derzeit an einer Modernisierung der Landesplanung. Die Zahl der Planungsräume soll den Plänen aus dem April zufolge von momentan fünf auf drei verrin- gert werden. Entgegen erster Überlegungen ist nun aber nicht mehr daran gedacht, den Hamburger Rand aufzuteilen.
Für jeden Planungsraum entsteht ein Regionalplan, in dem Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung festgelegt werden. Den Planungsraum 1 im aktuellen Entwurf bilden die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Planungsraum 2 besteht aus Kiel, Rendsburg-Eckernförde und Plön. Der größte Planungsraum umfasst den Süden des Landes: Stormarn, Lübeck, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Stein- burg, Pinneberg und Dithmarschen. Noch offen ist demnach die Zuordnung von Neumünster.



10 Freitag, 31. Mai, 10:00 Uhr

TOP 37 Netzneutralität stärken, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/852), geplan- ter Aufruf 10:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit ihrer Ankündigung, den Zugang zum schnellen Internet zu begrenzen, hat die Deutsche Telekom im März ihre Kunden wie auch Verbraucherschützer verärgert. Nun schalten sich die Piraten im Kieler Landtag ein und pochen auf das Prinzip der Netzneutralität. Das besagt, dass Internet-Provider und Telekommunikationsunternehmen in ihren Netzen alle Datenpake- te gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken sollen - unabhängig davon, woher die Daten stammen oder welchen Inhalt sie haben, ob es sich um eine E-Mail, ein Video oder ein Onli- ne-Spiel handelt.
Kunden, die seit Anfang Mai zur Telekom gestoßen sind, müssen jedoch damit rechnen, über ihre heimischen Anschlüsse nur noch bis zu einem Datenvolumen von 75 Gigabyte pro Monat schnell surfen zu können. Wird die Volumengrenze erreicht, soll die Geschwindigkeit des In- ternetanschlusses auf 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt werden. Normal sind 100 Megabit pro Sekunde. Wann die Geschwindigkeitsgrenze tatsächlich komme, hänge aber von der Entwicklung des Datenverkehrs ab, heißt es bei dem Bonner Konzern. Hintergrund: Das Da- tenvolumen nehme „rapide“ zu. Zudem sind immer mehr Online-Dienste darauf angewiesen, dass die Daten in Echtzeit ankommen, etwa beim Internet-Fernsehen oder bei Online- Spielen. Das führt zu Staus im Netz Deswegen müsse die Telekom in Datenleitungen inves- tieren.
Die Piraten befürchten durch die Telekom-Pläne Nachteile für die Wirtschaft: Diese führten „unmittelbar zu einer Benachteiligung derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, die einen Vertrag über die bevorzugte Behandlung ihrer Inhalte nicht geschlossen haben. Dabei wird es sich gerade um Newcomer, StartUps aber mit dem Mittelstand auch um das Rückgrat der deut- schen Wirtschaft handeln.“
Außerdem fordern die Piraten von der Landesregierung, sich über den Bundesrat für mehr Datenschutz im Netz stark zu machen. So sollen Zugangsanbieter nur unter strengen Aufla- gen Einsicht in den Inhalt abgerufener Datenpakete nehmen dürfen – etwa „wenn dies tech- nisch zur Qualitätssicherung notwendig ist oder rechtlich erforderlich“ ist. Die Internet-Surfer sollen dann über die Inspektion informiert werden. Damit diese Regeln eingehalten werden, wollen die Piraten eine Aufsichtsbehörde einrichten.


TOP 27 Notwendigen Ausbau der A7 optimal vorbereiten, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/823), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Immer wieder taucht die Autobahn 7 in Stau-Meldungen auf. Zusätzliche Spuren zwischen Bordesholm und dem Elbtunnel sollen Entlastung bringen, 2014 beginnen die Bauarbeiten.


11 Doch während der Arbeiten könnten sich die Probleme noch verschärfen, befürchtet die CDU und fordert von der Landesregierung, bis September einen „Managementplan“ vorzulegen.
Darin soll dargelegt werden, wie groß die Verkehrsbehinderungen sein werden und inwieweit die Angebote der AKN-Eisenbahn ausgeweitet werden müssen, um die Straße spürbar zu entlasten. Außerdem fragt die Union nach Park-and-Ride-Angeboten und Ausweichstrecken. Die CDU-Fraktionen von Schleswig-Holstein und Hamburg werfen den beiden SPD-geführten Nord-Regierungen zudem Untätigkeit in Sachen A7 vor.
Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium wies die Kritik zurück: Am 17. Juni sei eine umfangreiche Informationsveranstaltung zur A7 in Neumünster geplant. Dazu würden 300 Spediteure, Logistiker, Kommunalpolitiker, Landespolitiker sowie Vertreter des ADAC, däni- scher Verbände und die Medien eingeladen. Dort würden der gesamte Bauablauf und das Baustellenmanagement in Schleswig-Holstein und Hamburg dargestellt.
Die mehr als 960 Kilometer lange A7 ist die längste Autobahn Deutschlands und die wichtigs- te Nord-Süd-Verbindung zwischen Skandinavien und Zentraleuropa. Auf einem Abschnitt von 65 Kilometern soll die Fahrbahn breiter werden. Geplant sind sechs statt vier Spuren, teilwei- se soll es sogar acht Spuren geben. Für die Planungen des rund 280 Millionen Euro teuren sechsstreifigen Ausbaus der A7 zwischen dem Bordesholmer Dreieck und Hamburg liegen laut Kieler Verkehrsministerium inzwischen die Planfeststellungsbeschlüsse für alle sechs Planfeststellungsabschnitte auf schleswig-holsteinischem Gebiet vor. Die Auslegung der Planfeststellungsbeschlüsse erfolgt im Mai und Juni 2013.
Finanziert wird der Bau vom Bund, es ist ein sogenanntes ÖPP-Projekt (Öffentlich-Private Partnerschaft). Hierbei werden Ausbau, Erhalt und Betrieb der A7 von einem privaten Inves- tor auf eigenes Risiko übernommen und finanziert. Als Gegenleistung erhält der Auftragneh- mer eine leistungsabhängige Vergütung – je nach zeitlicher Verfügbarkeit der Strecke und Qualität der Arbeiten. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit von rund 30 Jahren wird die Autobahn dann vom Auftragnehmer an die öffentliche Hand zurückgegeben.
Das EU-weite Vergabeverfahren war im Dezember 2011 gestartet worden. Ende Oktober 2012 waren an die Bieter die Angebotsunterlagen verschickt worden. Ziel ist die Vergabe im ersten Quartal 2014, so dass im zweiten Quartal die Bauarbeiten beginnen können. Als Bau- zeit sind laut Verkehrsministerium bislang vier Jahre angesetzt. Nach Angaben der Hambur- ger CDU werden die Arbeiten hingegen mindestens bis 2020 andauern - es seien teilweise sogar Belastungen bis 2028 zu befürchten.


TOP 48 Diabetes in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/378), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/694), geplanter Aufruf 11:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holsteiner leiden seltener an Diabetes als die Bewohner der meisten anderen Bundesländer. Das geht aus einem 100 Seiten starken Bericht des Sozialministeriums hervor, den die Koalition angefordert hat. So haben im Zeitraum 2007 bis 2009 insgesamt 6,4 Pro-


12 zent der Nordlichter Diabetes-Medikamente verschrieben bekommen. Der Bundesschnitt lag bei 7,8 Prozent, in einigen Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen- Anhalt und Thüringen waren es sogar über zehn Prozent. Warum die Zuckerkrankheit im Lande so spärlich auftritt, kann die Forschung bislang nicht erklären. Statistisch unterschei- den sich die Schleswig-Holsteiner kaum von ihren Mitbürgern in anderen Regionen.
Diabetes Melitus, die chronische Erhöhung des Blutzuckerspiegels, ist nicht heilbar. Patienten müssen ihr Leben lang regelmäßig das Hormon Insulin spritzen. Die Krankheit wird in drei Typen unterteilt. Typ 1 tritt im Kindesalter auf. Die Ursache ist nicht bekannt. 0,17 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Lande leben derzeit mit dieser Diagnose. Insgesamt gehören etwa zehn Prozent der Diabetiker zum Typ 1. Häufiger ist der Typ 2: Altersdiabetes. 90 Pro- zent aller Kranken gehören in diese Kategorie. Als Gründe, warum die Erkrankung im Er- wachsenenalter auftritt, gelten Übergewicht, Fehlernährung und Bewegungsmangel. Hinzu kommt der Schwangerschaftsdiabetes, an der im Lande derzeit rund 900 Frauen leiden.
Um die Diabetes-Rate zu senken, ist laut dem Bericht die Früherkennung von zentraler Be- deutung. Hierzu zählen die Jugend-Untersuchungen J1 und J2, die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen oder der Gesundheits-Check beim Hausarzt. Zur Vorbeugung gibt es zahlreiche Programme, etwa die Ernährungsbildung an Kitas unter dem Motto „Lebenslust – Leibeslust“ oder die Aktion „Treppe statt Aufzug“ am Arbeitsplatz.


TOP 28 und 43 Anträge zur Veröffentlichung der Bezüge der Geschäftsführungsorga- ne und Aufsichtsgremien sowie zur Stärkung der Aktionärsrechte, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/824), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/725), Bericht und Be- schlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/841), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Piraten fordern eine gesetzliche Regelung, um die Gehälter in den Chefetagen öffentli- cher Unternehmen im Lande offenzulegen. Betriebe in der Hand des Landes oder der Kom- munen sollen nach Willen der Piraten ihre Gehaltsstruktur verbindlich veröffentlichen müssen. Bei Unternehmen mit mindestens 25 Prozent Landesbeteiligung soll das Land darauf „hinwir- ken“, dass die Bezüge bekanntgemacht werden. Gelten soll die Regelung etwa für Landesbe- triebe, Kommunalunternehmen, Sondervermögen und Sparkassen.
Die Gehälter in Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung haben zuletzt in Lübeck für Diskus- sionen gesorgt. In den städtischen Gesellschaften der Hansestadt und in den Firmen, an de- nen die Stadt beteiligt ist, werden nach Angaben der Stadtverwaltung 63 Personen außertarif- lich bezahlt – zum Teil mit mehr als 100.000 Euro pro Jahr. Vor diesem Hintergrund wird Be- richten zufolge auch in der Landesregierung an einem Transparenzgesetz für Gehälter gear- beitet.
Zudem kommen Vorschläge aus dem Landtag zur Höhe von Managergehältern und Bonus- Zahlungen in der freien Wirtschaft. Die Abgeordneten greifen dabei Ideen aus der Schweiz auf. Alle Fraktionen haben im Finanzausschuss für einen FDP-Vorschlag votiert, wonach


13 künftig die Aktionäre börsennotierter Unternehmen über die Vergütung in den Vorstandseta- gen entscheiden sollen. Derzeit werden die Zahlungen in der Regel vom Aufsichtsrat abge- nickt. Damit orientieren sich die Abgeordneten am Votum der Eidgenossen aus dem März, die ebenfalls mehr Macht für Aktionäre gefordert haben. Bei einer Volksabstimmung unter- stützten zwei Drittel der Wähler eine entsprechende Volksinitiative.
Die Koalition will noch einen Schritt weitergehen: SPD, Grüne und SSW fordern eine Ände- rung des Steuerrechts, damit „Gehaltsexzesse“ künftig nicht mehr zulasten der Steuerzahler gehen: Unternehmen sollen „extrem hohe“ Gehälter und Abfindungen nicht mehr als Be- triebsausgaben absetzen können. Auch auf Bundes- und EU-Ebene wird derzeit über gesetz- liche Maßnahmen zur Eindämmung von Top-Gehältern und Sonderzahlungen diskutiert.


TOP 50 und 54 Sicherung der Theater und ihrer Standorte sowie Entwicklung der Kul- turförderung, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/616, 18/617neu), Berichte der Lan- desregierung (Drs. 18/698, 18/794), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Land will seine Zuschüsse für die Theater wieder anheben. Zudem soll in den kommen- den Wochen eine Lösung für den Standort Schleswig gefunden werden, wo der alte Saal we- gen Baufälligkeit geschlossen wurde. Das sind zwei zentrale Punkte eines Regierungsbe- richts zur „Sicherung der schleswig-holsteinischen Theater und ihrer Standorte“, den die CDU beantragt hat.
Seit 2006 hat das Land seine Zuschüsse für die Theater in Kiel, in Lübeck sowie für das Lan- destheater mit seinen zwölf Spielstätten nicht mehr erhöht. Zuvor hatte es ein jährliches Plus von drei Prozent gegeben. Aus dem Kommunalen Finanzausgleich fließen seitdem jährlich 36,7 Millionen Euro – und damit kommen die Spielstätten nicht aus. Denn die Löhne sind in den letzten Jahren angestiegen, und 80 Prozent der Theater-Ausgaben sind Personalkosten.
Nun will die Regierungskoalition die Landeszuschüsse ab 2014 bis 2018 um jährlich 1,5 Pro- zent aufstocken. Das sieht das Theaterkonzept des Kulturministeriums vor, das im März ver- öffentlicht wurde. Damit würden die Zuweisungen auf 39,54 Millionen im Jahr 2018 steigen. Das Land knüpft die Extra-Gelder allerdings an Bedingungen: Die Theater sollen ihre „Ziel- gruppenarbeit“ verstärken und sich verstärkt an Kinder, Jugendliche und Migranten richten. Sie sollen durch Koproduktionen und den Austausch von Inszenierungen selbst ihre Kosten herunterfahren, und sie sollen mehr mit der freien Theaterszene zusammenarbeiten.
Außerdem zeichnet sich eine Lösung für den Theaterstandort Schleswig ab. Dort ist der alte Theatersaal wegen Baufälligkeit gesperrt. Zurzeit gibt es eine provisorische Lösung, unter anderem in einer Schulaula. Bei einer Ratsversammlung im Mai hat sich eine große Mehrheit für einen Neubau am Standort Hesterberg ausgesprochen. Auch dort freiwerdende Räum- lichkeiten des Volkskunde-Museums sollen nach dem Willen des Rates für das Theater um- gebaut werden. Nächster Schritt sei eine Geberkonferenz Ende Mai, heißt es aus der Schlei- stadt. Nach einer Machbarkeitsstudie wird die nötige Investitionssumme derzeit auf etwa 16,5


14 Millionen Euro geschätzt. Der Neubau könnte in der zweiten Jahreshälfte 2017 eingeweiht werden.
Der Landtag berät zudem einen Regierungsbericht über die Kulturförderung für Kinder und Jugendliche. Demnach gibt es seit März im Justiz- und Kulturministerium eine „Kompetenz- stelle Schule/Kultur“, in der die verschiedenen Angebote in diesem Bereich zu einem gemein- samen Konzept zusammengefasst werden sollen. Als Beispiele für Kinder- und Jugendange- bote nennt der Bericht die über 70 Musikschulen im Lande, die Initiative „Theater und Schu- le“, das Projekt „Kunst hoch Schule“ der Muthesius-Kunsthochschule oder die „Museums- Card“.


TOP 26 Zielvereinbarungen mit den Hochschulen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/822), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Alle fünf Jahre legen das Land und seine Hochschulen fest, wie die Unis und FHs sich wei- terentwickeln sollen und wie viel Geld ihnen dafür zur Verfügung steht. Die neue Periode die- ser Zielvereinbarungen startet zum Jahresbeginn 2014. Die CDU fragt nun bei der Landesre- gierung nach, wie die Verhandlungen laufen.
In der aktuellen fünfjährigen Förderperiode zahlt das Land pro Jahr rund 250 Millionen Euro an die neun Universitäten und Fachhochschulen im Lande. Größter Empfänger ist die Kieler Christian-Albrechts-Universität (CAU) mit 151,4 Millionen. Es folgen die Uni Lübeck (25 Milli- onen), die Fachhochschule Kiel (20,7 Millionen), die Uni Flensburg (16,7 Millionen) und die Fachhochschule Lübeck (17,6 Millionen, Zahlen für 2011). Hinzu kommen Gelder aus dem Hochschulpakt des Bundes.
Mit den Zuschüssen sind Vorgaben an die Profilbildung der Hochschulen verbunden. So soll die CAU neben den Schwerpunkten Meereswissenschaften und Geowissenschaften die Be- reiche Nanowissenschaften und Oberflächenforschung sowie das geistes- und gesellschafts- wissenschaftliche Themenfeld „Kulturelle Räume“ in den Blickpunkt rücken. Die Uni Lübeck, deren Schwerpunkt in der Biomedizintechnik liegt, soll sich besonders um die Themen „Ge- hirn, Hormone und Verhalten“, „Infektion und Entzündung“ sowie „Technik und Informatik in der Biomedizin“ kümmern. In der Uni Flensburg als „Lehrerschmiede“ des Landes stehen Erziehungs- und Vermittlungswissenschaften im Zentrum.


TOP 29 Charta für Bürgerbeteiligung bei der Planung von Infrastrukturvorhaben, An- trag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/825), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten
Beim Bau von Straßen, Kraftwerken oder Stromleitungen wollen die Betroffenen vor Ort mit- reden – und zeigen der großen Politik auch gelegentlich die gelbe Karte. Damit Politiker und Bürger ins Gespräch kommen, fordern die Piraten von der Landesregierung nun eine „Charta für Bürgerbeteiligung bei der Planung von Infrastrukturvorhaben“.



15 Kernpunkt: Die Anwohner sollen früher als bisher eingebunden werden. Bereits vor der grundsätzlichen Genehmigung sollen die Betroffenen mit entscheiden, „ob ein Vorhaben überhaupt wünschenswert ist“. Dabei sollen „ergebnisoffen und ernsthaft alle Alternativen“ geprüft und erörtert werden. Gibt es dann einen Beschluss für das Projekt, sollen die Behör- den alle Pläne, die Kosten sowie die möglichen Auswirkungen, „frühestmöglich“ offenlegen.
Das geltende Planungsrecht räume Bürgern meist erst dann die Möglichkeit zur Beteiligung ein, wenn die Entscheidungen über das Ob und oft auch über das Wie bereits gefallen seien, monieren die Piraten. Eine frühe Bürgerbeteiligung hingegen „erhöht die Akzeptanz von Ent- scheidungen über Infrastrukturvorhaben, vermeidet spätere Proteste und Klagen, senkt da- durch die Dauer des gesamten Planungsverfahrens und spart Steuergelder, die bei einem späten Ausstieg aus Projekten verloren gehen“.


TOP 30 Sicherheit für alle Bürger - Kein Rückzug der Polizei aus der Fläche!, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/831), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wird der Dorfpolizist in Schleswig-Holstein zum Auslaufmodell? Das Land will zahlreiche klei- ne Reviere schließen, um Geld zu sparen – für Personal, Miete oder Strom. Die CDU mahnt, hier „mit Augenmaß“ und nicht nach dem „Rasenmäherprinzip“ vorzugehen. Es dürfe keinen „Rückzug der Polizei aus der Fläche“ geben: „Schließungen und Zusammenlegungen von Polizeistationen dürfen nicht dazu führen, dass die Polizei vor Ort nicht mehr oder nur erheb- lich eingeschränkt vertreten ist und erreicht werden kann.“ Die Union ruft die Landesregierung auf, mit den betroffenen Kommunen den Dialog zu suchen.
Im Lande gibt es derzeit 128 Reviere mit fünf oder weniger Beamten. Das geht aus der Ant- wort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU hervor (Drs. 18/767). Bei 35 dieser Mini-Stationen wird demnach über eine Schließung oder eine Zusammenlegung disku- tiert. Bei zehn weiteren gibt es bereits einen konkreten Zeitpunkt für das Aus. Dies sind Brok- stedt, Oldendorf, Wacken, Hemmingstedt, Nordhastedt, Kollmar, Beidenfleth, Sankt Maga- rethen, Friedrichskoog und Sankt Michaelisdonn. Hier sollen die Ordnungshüter spätestens Ende nächsten Jahres abrücken.


TOP 35 Zulassung von Frequenzen für den lokalen Hörfunk, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/850), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Gibt es in Schleswig-Holstein demnächst werbefinanzierte Lokalradiosender? Aussagen aus der Landesregierung deuten darauf hin, dass es zumindest Pläne in diese Richtung gibt. Die CDU sieht hierdurch „die Medienlandschaft Schleswig-Holsteins bedroht“ und verlangt Klar- heit über die Absichten der Regierung. Auch die FDP ist skeptisch: „Sollte eine entsprechen- de Einrichtung geplant sein, dann muss die Landesregierung auch erklären, warum sie damit sowohl die werbefinanzierten Radiosender als auch die noch vorhandenen Lokalzeitungen massiv gefährden will.“


16 Nach den Worten des stellvertretenden Regierungssprechers Lars Bethge bei einer Presse- konferenz Mitte Mai prüft die Landesregierung die Genehmigung von privatem Lokalhörfunk im Norden. Es gebe aber keine inhaltliche Vorfestlegung, sondern eine ergebnisoffene Prü- fung.
Einen für die Einführung von lokalen Radiostationen nötigen Entwurf zur Änderung des Me- dienstaatsvertrages zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg gebe es nicht, sagte Bethge. Gleichwohl habe die Arbeitsebene juristisch untersuchen lassen, wie der Staatsvertrag gege- benenfalls geändert werden müsste. Zugleich sei bei der Bundesnetzagentur angefragt wor- den, ob es freie Frequenzen gibt. Es gebe 15 Standorte unterschiedlicher Qualität. Um wel- che es sich handelt, wollte der Sprecher nicht sagen. Der Medienrat der gemeinsamen Me- dienanstalt MA HSH sei allerdings bereits über den Stand auf Arbeitsebene unterrichtet.
Erste Reaktionen der Koalitionsfraktionen fielen unterschiedlich aus. Die Grünen zeigten sich skeptisch und befürchteten, dass die Radiosender den Tageszeitungen die Werbekunden abjagen könnten: „Der Werbekuchen wird nicht größer werden, aber die Konkurrenz auf dem Werbemarkt wird stärker werden.“ Demgegenüber gab sich die SPD aufgeschlossen: Es ge- be „keinen erkennbaren Grund, Frequenzen für ein solches Angebot nicht zur Verfügung zu stellen, wenn diese grundsätzlich vorhanden sind.“ Auch der SSW steht „der Etablierung neuer Lokalradiosender in Schleswig-Holstein grundsätzlich offen gegenüber“.
Neben den landesweiten Programmen des NDR sowie von R.SH, delta radio und Radio No- ra gibt es im Lande zurzeit die Hörfunkangebote der Offenen Kanäle Kiel, Lübeck und West- küste. Einige Hamburger Lokalsender strahlen bis nach Schleswig-Holstein aus. Kleine Pro- gramme wie Radio RZ.1 aus Ratzeburg oder Antenne Sylt sind über das Internet zu empfan- gen – sie haben keine dauerhaften UKW-Frequenzen.


TOP 49 Umsetzung und Zwischenbilanz des Bildungs- und Teilhabepakets, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/511), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/697), geplan- ter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Seit 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Es soll deutschlandweit rund 2,5 Millionen Kindern aus Hartz-IV-Familien, von Geringverdienern und Wohngeldempfängern die Teilnahme an Vereinssport, Klassenfahrten oder Musikschulen sichern. In Schleswig- Holstein haben laut Sozialministerium 115.000 Kinder und Jugendliche Anspruch auf diese Leistungen. Jetzt zieht die Landesregierung eine positive Zwischenbilanz: „Das Bildungs- und Teilhabepaket kommt inzwischen bei vielen Kindern und Jugendlichen an“, heißt es in einem Regierungsbericht.
Waren es zu Beginn nur 25 bis 30 Prozent der Berechtigten, die einen Antrag auf Geld aus dem Bildungspaket gestellt haben, so ist diese Zahl im Jahr 2012 auf 60 Prozent gestiegen. 63 Prozent des bereitstehenden Geldes sei im vergangenen Jahr abgerufen worden. Verant- wortlich für die Vergabe der Mittel sind die Jobcenter sowie die Städte und Kreise. Auffällig sei, dass mehr Familien Anträge stellen, wenn sie einfach und unbürokratisch beraten werden


17 – etwa auch in KiTas, Schulen, Frauenhäusern oder Arztpraxen: „Die Erfahrungen der ersten Jahre haben gezeigt, dass ein niedrigschwelliges Angebot zur Steigerung der Inanspruch- nahme“ führten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet neben Zuschüssen für ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule oder KiTa auch finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Beiträge für Sportvereine oder Geld für Nachhilfe. Eingeführt wurde es, nachdem das Bundesverfas- sungsgericht 2010 die Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig einstufte und eine Überar- beitung der Leistungen für Erwachsene und Kinder forderte. Die Karlsruher Richter bemän- gelten unter anderem, dass der besondere Bedarf von Kindern bei Hartz-IV anfangs über- haupt nicht ermittelt wurde.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter plenum-online. Die Mai-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 28. Mai, ab ca. 16 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Ver- schiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.

Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



18 Reihenfolge der Beratung der 11. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 29. Mai 2013 53 Bericht der Landesregierung "Wachstumslücke schließen" 70 10:00 2 Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes 40 11:10 6 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels 40 11:50 11 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Finanzausgleichge- 5 12:30 setzes - Aufruf vor der Mittagspause ohne Aussprache vorgesehen - 15 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesverfas- 5 12:35 sungsgerichtsgesetzes - Aufruf vor der Mittagspause ohne Aussprache vorgesehen -

34 Regionale Kompetenz erhalten und nutzen! 35 15:00 9 + 10 Gesetzentwürfe zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 70 15:35 12 Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbe- 35 16:45 werbs Donnerstag, 30. Mai 2013 19 Für eine moderne, vielfältige Verwaltung in Schleswig-Holstein 35 10:00 51 Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr 35 10:35 körperliches, geistiges oder seelisches Wohl 16 Lückenlose Videoüberwachung in Zügen verhindern 35 11:10 18 Arzneimittelgesetz (AMG) 35 11:45

24 Prüfung der Einrichtung von Jugendberufsagenturen 35 15:00 20 + Zukunft des Messestandortes Husum und Rolle des Westküstenbeirates 35 15:35 32 21 Vorbild sein - Steueroasen bekämpfen! 35 16:10 25 Vorbereitung einer gemeinsamen Landesplanung mit Hamburg 35 16:45 Freitag, 31. Mai 2013 11 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Finanzaus- 5 10:00 gleichgesetzes 15 Zweite Lesung „Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes“ 5 10:05 37 Netzneutralität stärken 35 10:10 27 Notwendigen Ausbau der A7 optimal vorbereiten 35 10:45 48 Diabetes in Schleswig-Holstein 35 11:20 28 + Anträge zur Veröffentlichung der Bezüge der Geschäftsführungsorgane 35 11:55 43 und Aufsichtsgremien sowie zur Stärkung der Aktionärsrechte

50 + Sicherung der Theater und ihrer Standorte sowie Entwicklung der 35 14:00 54 Kulturförderung



19 26 Zielvereinbarungen mit den Hochschulen 35 14:35 29 Charta für Bürgerbeteiligung bei der Planung von Infrastrukturvorhaben 35 15:10 30 Sicherheit für alle Bürger - Kein Rückzug der Polizei aus der Fläche! 35 15:45 35 Zulassung von Frequenzen für den lokalen Hörfunk 35 16:20 49 Umsetzung und Zwischenbilanz des Bildungs- und Teilhabepakets 35 16:55

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/862):

TOP 3 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch 4 Änderung des Besoldungsgesetzes - Änderung der Besoldung von Professorinnen und Professoren 5 Gesetzentwurf zur Einführung eines Richtervorbehalts bei Bildaufnahmen und -aufzeichnungen 7 Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Institut für Weltwirtschaft“ 8 Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwis- senschaften und Mathematik“ 13 Staatsvertrag zu Aufgaben nach der Zivilprozessordnung und zur Errichtung eines gemeinsamen Voll- streckungsportals der Länder 14 Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages 36 Berichtsantrag über Gespräche mit den muslimischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde 38 Duales Pflegestudium in Schleswig-Holstein ermöglichen 39 EEG anpassen, Stromsteuer senken - Bürger entlasten 40 Lebens- und Futtermittelkontrollen wirksam gestalten! 41 Hofabgabeklausel abschaffen! 42 Gerechte Finanzierung für Schleswig-Holsteins Krankenhäuser 44 Resolution zum Nord-Ostsee-Kanal 45 Vorbereitung der Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten des Landesrechnungshofs 46 Antrag zum Landesprogramm zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung 47 Kommunalpolitik ist Ehrenamt 55 Beteiligungsbericht 2013 des Landes Schleswig-Holstein 56 Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz 2013 57 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten 2012

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
17 Gründung einer eigenen "Eliteschule des Sports" 22 Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung 23 Sommerferientermine entzerren - Tourismusstandort Schleswig-Holstein stärken 31 Finanzierungsmöglichkeiten der westlichen Elbquerung der A 20 33 Bienen nachhaltig schützen! 52 Verfassungsschutzbericht 2012



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