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26.04.13
12:03 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 37, 38, 52 - Resolutionen zum NOK und Antrag zur Hinterlandanbindung der FFBQ

Presseinformation Kiel, den 26.04.2013

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 37, 38, 52 Resolutionen zum NOK und Antrag zur Hinterlandanbindung der FFBQ Drs. 18/739, 18/740 und 18/717

Wie bereits in der letzten Landtagsdebatte gesagt, wissen wir um die Bedeutung des Nord-
Ostsee-Kanals insbesondere für die maritime Wirtschaft hier im Norden. Aber auch für die
Wirtschaft in Süddeutschland und besonders für die Ostseeanrainerstaaten ist der Kanal eine
wichtige Verbindung zum Rest der Welt.
Dies wurde zuletzt auch auf der Nationalen Maritimen Konferenz hier in Kiel deutlich. Die
Landesregierung hat mehrfach auf die Bedeutung dieser meistbefahrenen künstlichen
Wasserstraße hingewiesen und fand entsprechende Unterstützung bei Vertretern der maritimen
Wirtschaft. Jeder hat sich im Zusammenhang mit der hochkarätig besetzten Konferenz erhofft,
dass diese Erkenntnis mittlerweile auch in Berlin gereift sei.
Doch das aus Berlin dringend benötigte – und erhoffte – Signal für den NOK, fiel eher verhalten
aus. Das Bekenntnis der Kanzlerin zum NOK war zwar da, aber es war zurückhaltend. Für uns also
ein klarer Auftrag in Berlin weiter für den NOK zu werben und auf seine Bedeutung aufmerksam
zu machen. Diesem Auftrag kommen wir weiter nach, denn wir wollen und können es uns nicht
erlauben, in der Sache locker zu lassen. 2



Wir haben bereits in der letzten Sitzung des Landtages ausführlich die Bedeutung des NOK
debattiert und wir sind uns in der Sache einig. Der NOK muss wieder fit gemacht werden. Es
herrscht Sanierungsnotwendigkeit bei den Schleusen, es werden zusätzliche
Schleusenkapazitäten benötigt, die Ostkurve muss ausgebaut werden, es bedarf einer Vertiefung
einschließlich Kurven- und Weichenoptimierungen und die Levensauer Hochbrücke muss neu
gebaut werden. Darüber hinaus werden Ingenieurinnen und Ingenieuren für die Umsetzung der
Planungen und Baumaßnahmen bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung benötigt.
Dafür brauchen wir aber die finanziellen Zusicherungen aus Berlin. Es bringt uns nicht wirklich
voran, wenn die Stellen an der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung nur vorübergehend
aufgestockt werden. Hier brauchen wir dauerhafte Zusagen. Und was die Baumaßnahmen
betrifft, wissen wir auch was wir brauchen – nämlich 1,4 Mrd. Euro.
Wir müssen uns hier nicht gegenseitig überzeugen.
Ob der Bund nun einen Masterplan oder einen Managementplan für den NOK aufstellt ist mir
egal. Hauptsache man entwickelt dort einen Plan, wo draufsteht „Sanierung des Nord-Ostsee-
Kanals“.
Kurz zum Antrag von CDU und FDP: Wir sind uns in vielen Punkten einig, aber auf einen
Spiegelstrich möchte ich hier kurz eingehen. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, mit
dem Bund einen Vertrag zu verhandeln, der die Sanierung und den Ausbau des NOK in den
nächsten Jahren festschreibt. Was glauben sie, was die Landesregierung die letzten Monate
versucht hat. Wie sie wissen, gehören zu einem Vertrag aber mindestens zwei Partner und ein
Vertrag kommt erst dann zustande, wenn sich die Vertragspartner einig sind.
Schleswig-Holstein ist sich einig. Wir wissen was wir wollen – der Ball liegt nun in Berlin.
Aber zur Unterschrift zwingen können wir weder Herrn Ramsauer noch Frau Merkel.


Die Politik in Schleswig-Holstein muss weiter für den NOK werben und ihn in Berlin immer
wieder auf die Agenda setzen. Dafür brauchen wir den Schulterschluss von Politik und
Wirtschaft. Der Druck auf die Bundesregierung muss aufrecht gehalten werden. 3



Abschließend kurz zum Bericht und der Beschlussempfehlung für die Hinterlandanbindung der
festen Fehmarnbelt-Querung. Die Fehmarnsund-Querung ist für den vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans angemeldet.
Um die zu erwartenden Belastungen für die Anrainer, durch den zu erwartenden Güterverkehr,
so gering wie möglich zu halten, bedarf es einer zweiten Trasse. Eine regionalverträgliche
Trassenführung ist im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens zu prüfen. Wichtig ist hierbei,
dass auch der Trassenvorschlag aus der Region entsprechend im ROV berücksichtigt wird.
Hierauf haben die Menschen in der Region einen Anspruch.
Im Rahmen des Planungsprozesses gibt es Beteiligungsverfahren die eingehalten werden
müssen, hier führt kein Weg umhin. Darüber hinaus ermöglicht der Dialogprozess die
Beteiligung der Anwohner und andere Betroffener.