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26.04.13
11:16 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner zu TOP 7 + 29: Abfrage von IP-Daten nur mit Richtervorbehalt

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 26. April 2013


TOP 7 + 29: Anpassung des manuellen Abrufs der Bestandsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz an die verfassungsrechtlichen Vorgaben / Passwörter und Anonymität im Internet schützen, Gesetz zur Bestandsdatenauskunft im Bundesrat ablehnen (Drucksachen 18/713 und 18/30)



Dr. Kai Dolgner:
Abfrage von IP-Daten nur mit Richtervorbehalt

Es gibt viele Beispiele, an denen sich zeigen lässt, dass die Behörden die Möglichkeit haben müssen, Auskünfte über die Inhaber von Telefonanschlüsse oder Handynummern, ja selbst auch Passwörter oder die Zuordnung einer IP-Adresse zu erhalten. Hier geht es übrigens nicht ausschließlich um Strafverfolgung, sondern z.B. auch um die Verhinderung von angekündigten Selbstmorden oder das Auffinden vermisster Personen.
Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir eine verfassungsfeste und praktikable Regelung, auch in zeitkritischen Situationen, für die Bestandsdatenauskunft auch nach dem 30. Juni benötigen. Und wie immer müssen die Rechte des Einzelnen dagegen abgewogen werden. Nicht jedes übergeordnete Ziel rechtfertigt jeden Eingriff.
Es ist gut, dass es auch auf Initiative unserer Landesregierung und der SPD-Bundestagsfraktion zu deutlichen Verbesserungen gekommen ist. So wurde sowohl der Richtervorbehalt bei Passwörtern aufgenommen, als auch, wie vom Landtag gefordert, die Systematik des § 113b TKG in den § 113 übernommen. Dass hier allerdings die Ordnungswidrigkeiten, die sich im § 113 b halt nicht finden, uneingeschränkt aufgenommen wurden, ist sicher kritikwürdig.
Was nach unserer Auffassung aber nicht geht, ist, dass die Abfrage von IP-Daten keinem Richtervorbehalt unterliegen soll. Hier bleiben wir bei unserer Auffassung, dass an der Schnittstelle von Bestands- und Telekommunikations-Verkehrsdaten der höhere Standard zur Anwendung kommen muss. Dieses ist in den Entwürfen unserer Landesregierung eindeutig 2



besser gelöst, ohne dass hier jemand ernsthaft eine Gefährdung der inneren Sicherheit behaupten könnte, schließlich kann die richterliche Entscheidung bei Gefahr in Verzug ja auch nachgeholt werden.
Mir ist bewusst, dass wer sich auf Verhandlungen einlässt, auch Teile seiner eigenen Überzeugung für den Kompromiss aufgeben muss. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass unsere Landesregierung einem Gesetz im Bundesrat zustimmt, das diesen Kernaspekt des Bestandsdatenurteils so unbefriedigend umsetzt. Die verfassungsrechtliche Überprüfung wurde ja auch angekündigt. Wir stehen aber zugegebenermaßen vor einem zeitlichen Dilemma. Die FDP-Justizministerin hat so viel Zeit gebraucht, um dem CSU-Innenminister die gröbsten Grundrechtseingriffe auszutreiben, dass für eine sorgfältige Beratung im Bundesrat nur noch wenig Zeit bleibt.
Der Entwurf zum Landesverwaltungsgesetz und des Landesverfassungsgesetzes enthält da viele erheblich bessere Regelungen: Richter- bzw. G10-Vorbehalt gilt nicht nur für Passwörter, sondern auch für IP-Daten; für diese besonders empfindlichen Bereiche gibt es eine Benachrichtigungspflicht und das Zitiergebot ist nach unserer Auffassung erfüllt, auch wenn es wenig „anwenderfreundlich“ ausgestaltet ist.
Die Nachbesserungsmöglichkeiten im Landesverwaltungsgesetz sind aber aufgrund der derzeitigen Systematik und der Überfrachtungsgefahr begrenzt. Aber vielleicht schaffen wir ja noch etwas in den Ausschussberatungen, die leider wegen der Bummelei auf der Bundesebene schon in der übernächsten Tagung abgeschlossen sein muss.