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26.04.13
10:39 Uhr
FDP

Dr. Heiner Garg zu TOP 9 (Streikrecht für Beamte): Der Vorschlag der Piraten ist unsinnig

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 199 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Innen / Streikrecht für Beamte Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Kiel, Freitag, 26. April 2013



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Heiner Garg: Der Vorschlag der Piraten ist unsinnig
In seiner Rede zu Top 9 (Streikrecht für bestimmte Beamte) erklärt der Par- lamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Die Diskussion um ein Streikrecht für Beamte entfaltet sich in relativer Re- gelmäßigkeit und führt doch immer wieder zu der gleichen Schlussfolge- rung: Beamte dürfen nicht streiken. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – und dies aus gutem Grund.
Ich erinnere mich noch sehr gut daran, als der Landtag in der vergangenen Legislaturperiode über den Lehrerstreik debattierte und – damals von der Opposition angeheizt – gegen die Erhöhung der Pflichtstundenzahl bei Lehrern protestiert wurde. Der Tenor der damaligen Oppositionsparteien SPD, Grünen und SSW war dahingehend: Zwar sei der Streik von beamte- ten Lehrern nicht erlaubt, aber die Lehrer hätten bei einer solch empören- den Entscheidung der Landesregierung kaum eine andere Wahl.
So erklärte zum Beispiel Frau Kollegin Erdmann anlässlich des Streiks am 3. Juni 2010 per Pressemitteilung:
‚Die Stunde Mehrarbeit bringt das Fass zum Überlaufen. Die Belastungs- grenze ist vielerorts erreicht.‘
Nebenbei bemerkt: Die hier angegriffene Erhöhung der Pflichtstundenzahl wurde durch die aktuelle Regierung übrigens nicht wieder reduziert – aus Kostengründen.
Dennoch waren sich damals alle Fraktionen dieses Landtages vollkommen darin einig, dass ein Streik von beamteten Lehrern rechtlich nicht zulässig ist – bis auf die Linken. Und was früher die Linken wollten, wollen jetzt of- fensichtlich die Piraten zumindest teilweise umsetzen.
In der Begründung zum Gesetzentwurf machen die Piraten deutlich, dass politisch für eine entsprechende Änderung des Landesbeamtengesetzes spreche – ich zitiere –
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2
‚dass Beamte in den letzten Jahren wegen der öffentlichen Haushaltslage eine deutliche Arbeitsverdichtung bei gleichzeitiger Absenkung der Alimen- tation haben hinnehmen müssen.‘
Und weiter die Schlussfolgerung vom Kollegen Dr. Breyer:
‚Als Gegengewicht ist es geboten, zumindest nicht ständig hoheitlich täti- gen Beamten ein Streikrecht zu gewähren.‘
Das hieße übersetzt, dass die schlechte Situation der öffentlichen Hand es geboten erscheinen lässt, faktisch eine Unterscheidung vorzunehmen zwi- schen Beamten erster und zweiter Ordnung. Abgesehen davon, dass diese Begründung schon ziemlich hanebüchen ist, ist es zudem verfassungs- rechtlich überhaupt nicht vorgesehen.
In seinem Beschluss vom 19. September 2007 stellte nämlich das Bundes- verfassungsgericht fest, dass es zwar dem Dienstherrn bei nicht- hoheitlichen Aufgaben freigestellt ist, seine Beschäftigten im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen, dass also Lehrer entweder Beamte oder Angestellte sein können – das Gericht stellte aber unter Randnummer 66 ebenso folgendes fest:
‚Entscheidet er [der Dienstherr] sich indes für eine Verbeamtung der Leh- rer, so ist das begründete Beamtenverhältnis an den Bindungen des Art. 33 Abs. 5 GG unterworfen.‘
Und das heißt schlicht und ergreifend auch: Streikverbot – und das bleibt, so führte es auch das von Ihnen zitierte Urteil vom OVG Lüneburg vom 12. Juni 2012 sehr dezidiert aus, unberührt von der Entscheidung des Europäi- schen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Wenn aber auch die beamteten Lehrer unter Art. 33 Abs. 5 GG fallen, wie es das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, bedeutet das letztlich, dass es der Landtag überhaupt nicht selbst in der Hand hat, eine entspre- chende Änderung des Beamtenrechts in Richtung ‚erster und zweiter Ord- nung‘ vorzunehmen.
Ich möchte es abschließend noch einmal festhalten: Meine Fraktion hält diesen Vorschlag der Piraten für ziemlichen Unsinn. Dem guten parlamen- tarischen Brauch geschuldet werden wir der Ausschussüberweisung natür- lich zustimmen.
Wer sich aber, wie Herr Dr. Breyer, ständig darüber ereifert, dass diese oder jene politische Maßnahme verfassungswidrig sei, der muss sich ge- nauso fragen lassen, warum dies nicht für seine eigenen Initiativen gelten soll.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de