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24.04.13
15:30 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 23: Beschlossenes noch einmal beschließen?

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 24. April 2013



TOP 23: Chancen für mehr Mobilität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen (Drucksache 18/719)



Martin Habersaat:
Beschlossenes noch einmal beschließen?

2003 beschloss die Kultusministerkonferenz (KMK) die Einführung von Bildungsstandards in Deutschland. Diese sollten gewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs dieselben Kompetenzstufen erreicht haben.
Solche Standards gibt es in Deutsch und Mathematik für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4), für den ersten Schulabschluss in Jahrgang 9 in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, in Jahrgang 10 beim mittleren Schulabschluss zusätzlich für Biologie, Chemie und Physik. Und beim Abitur wiederum für Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache.
Wichtig ist letztlich nicht, was im Unterricht „drangenommen“ wurde, sondern was die Schülerinnen und Schüler tatsächlich können. Zum mittleren Bildungsabschluss gehört es beispielsweise, verschiedene Lesetechniken zu beherrschen. Einen Text flüssig vorlesen zu können gehört ebenso dazu wie ihn schnell zu überfliegen oder den Zusammenhang zu integrierten Bildern herzustellen. Anhand welcher Texte dies geübt wird, ist nicht entscheidend. Das ist ein Unterschied zum „Stoffplan" vergangener Jahrhunderte.
Diese Bildungsstandards sind verbindlich und ich kann Ihnen versichern, dass sie auch Teil meiner Ausbildung waren, als ich 2004-2006 mein Referendariat an der Sachsenwaldschule in Reinbek absolviert habe. 2



Endlich reden wir über guten Unterricht und nicht immer nur über Systeme. Vielen Dank, Frau Franzen, für diesen Antrag. Allerdings: Diese Kompetenzorientierung hat längst Eingang in unsere Lehrpläne gefunden. Welche zusätzliche Verbindlichkeit fordern Sie in Punkt 1 genau?
Und wo wir jetzt den Blick auf Ihren Antrag richten: Sie fordern de Teilnahme der Länder an Vergleichsuntersuchungen. Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) soll unterstützen. Die KMK hat beschlossen: „Das Erreichen der Bildungsstandards soll sowohl landesweit als auch länderübergreifend überprüft werden. Die zentrale Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards auf der Basis von Länderstichproben (Ländervergleiche) wird durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) durchgeführt. Für die landesweite Überprüfung der Leistungsfähigkeit einzelner Schulen und Klassen (Vergleichsarbeiten) werden flächendeckende Vergleichsarbeiten (VERA 3 und VERA 8) durchgeführt, die sich an den bundesweit geltenden Bildungsstandards orientieren.“
Nächste Forderung: Gegenseitige Anerkennung der Lehramtsabschlüsse aus den Bundesländern. Von der KMK am 7. März 2013 beschlossen. Von Ihnen am 11. April 2013 beantragt. Allerdings haben sich die Länder am 7. März ebenfalls verpflichtet, Lehrkräften eine größtmögliche Mobilität zu ermöglichen. Da ist bestimmt noch was möglich, wenn auch der von Ihnen gewählte Begriff der „Familienzusammenführung“ mir bisher nur aus dem Aufenthaltsrecht geläufig war.
Darüber können wir gerne im Bildungsausschuss reden. Ansonsten erschließt sich mir nicht völlig, warum Sie Beschlossenes noch einmal beschließen und die Bemühungen dreier Länder um einen Bildungsstaatsvertrag wieder aufleben lassen wollen; zumal Niedersachsen inzwischen kein B-Land mehr ist und die bisher in Hannover zuständige Ministerin jetzt einen Job auf Bundesebene hat, jedenfalls bis Oktober.
Wie wäre es einmal mit einer genauso schwungvollen Initiative, das unsinnige Kooperationsverbot für Kita, Schule und Hochschule aufzuheben und dem Bund eine Beteiligung an wichtigen Zukunftsfragen im Bildungsbereich zu ermöglichen?
Wir streiten uns viel zu oft über das Schulsystem oder andere Äußerlichkeiten. Es könnte gerne häufiger um die Frage gehen, wie wir Unterricht verbessern und mit unseren Ressourcen mehr erreichen. Gerne auch häufiger auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse.