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23.04.13
17:45 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Atomausstieg, Sicherungsverwahrung, Tariftreue und HSH Nordbank

53/2013 Kiel, 23. April 2013


Themen der Plenarsitzung: Atomausstieg, Sicherungsverwahrung, Tariftreue und HSH Nordbank
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 24. April, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Themen Atomaus- stieg und Castor-Transporte, die Sicherungsverwahrung zusammen mit Hamburg, Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen und die Erhöhung des Garantievolumens der HSH-Nordbank. Nähe- re Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Ver- lauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.

Mittwoch, 24. April, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 68 Fragestunde zur Einrichtung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen, ge- planter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten.

Die CDU befürchtet, dass Schleswig-Holsteins Gymnasien ins Hintertreffen geraten könnten, wenn die Landesregierung zusätzliche Oberstufen an Gemeinschaftsschulen genehmigt. Die Union will in einer Fragestunde im Landtag die grundsätzliche Position der Regierung sowie Details über die Entscheidungsprozesse des Kabinetts erfahren.

Laut dem im Februar verabschiedeten sogenannten Vorschaltgesetz zur geplanten großen Schulreform müssen Gemeinschaftsschulen, die eine Oberstufe anbieten wollen, dauerhaft mindestens 50 Schüler pro Jahrgang aufweisen, und sie dürfen keine andere Oberstufen- schule – etwa nahe gelegene Gymnasien – in der Existenz gefährden.


TOP 2, 20, 27, 31, 47, und 48 Regierungserklärung und Anträge zum Atomausstieg, zur Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle und zur Energiewende, Antrag der Fraktion der Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker FDP (Drs. 18/707), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/728), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/733), Anträge der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Ab- geordneten des SSW (Drs. 18/750, 18/751), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Rede- zeit 105 Minuten

Brunsbüttel als Castor-Zwischenlager? Die Koalition in Kiel ist dazu trotz Kritik bereit. Aber andere Länder sollen mit ins Boot, und strikte Bedingungen müssten erfüllt werden. Die Op- position in Landtag steht dem Kurs der die Nord-Ampel skeptisch gegenüber. Ministerpräsi- dent Torsten Albig (SPD) hat eine Regierungserklärung zu dem Thema angekündigt, zudem liegen fünf Anträge der Fraktionen vor.

SPD, Grüne und SSW unterstreichen die gesamtstaatliche Verantwortung für Atomausstieg und Energiewende und schließen sich der Bereitschaft der Landesregierung an, im Norden unter strikten Bedingungen einen Teil jener 26 Castor-Behälter zwischenzulagern, die Deutschland von 2015 an aus Großbritannien und Frankreich aufnehmen muss. Die Koalition knüpft eine Zwischenlagerung aber an sechs Bedingungen: Beteiligung mehrerer anderer Länder, eine neue Sicherheitsprüfung, zeitliche Befristung, Kostenübernahme für die Endla- gersuche durch die AKW-Betreiber und für die Polizeieinsätze durch den Bund sowie umfas- sende Information und Beteiligung der Bevölkerung an den Verfahren.

Die CDU verlangt zunächst eine gründliche Sicherheitsüberprüfung des Standorts Brunsbüt- tel. Außerdem müsse klargestellt werden, ob eine Kostenübernahme durch die AKW- Betreiber überhaupt rechtlich durchsetzbar ist – ansonsten drohe Brunsbüttel vom Zwischen- lager zu einem „Endlager auf unabsehbare Zeit“ zu werden. Hintergrund: Die Atomkonzerne sollen laut den Plänen für ein Endlagersuchgesetz zwei Milliarden Euro für die Standortsuche zahlen, haben dies aber noch nicht zugesagt. Zudem fragt die Union bei der Koalition nach, warum sie den Brunsbütteler AKW-Betreiber Vattenfalll für zuverlässig halte, nachdem Rot, Grün und SSW den schwedischen Konzern jahrelang scharf kritisiert hatte.

Die FDP ist strikt gegen eine Zwischenlagerung der Castoren in Brunsbüttel und bekräftigt ihre Forderung, zur Einlagerung weiterhin Gorleben zu nutzen, obwohl sich Bund und Länder darauf verständigt haben, dass Gorleben keine Behälter mehr aufnehmen soll. Die Piraten fordern einen Volksentscheid über die Zwischenlagerung von Atommüll in Schleswig-Holstein sowie seitens der Landesregierung eine „transparente, lückenlose und zeitnahe Informations- politik“ über ihr Vorgehen in dieser Sache.


TOP 34 Zukunft der Lehrerbesoldung, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/736), ge- planter Aufruf 12:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holsteins Schullandschaft ist in Bewegung, und das wirkt sich auch auf die Lehrer aus. Die CDU hakt nun bei der Landesregierung nach, wie die Besoldung der Pädagogen an

2 den neuen Schulformen künftig aussehen könnte – und wie bisherige Unterschiede ausgegli- chen werden sollen.

Viele Haupt- und Realschulen haben sich zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt, und auch die Gesamtschulen im Lande sind nun Gemeinschaftsschulen. Ein Lehrer mit einer Ausbil- dung für Haupt- oder Realschule wird aber in der Regel nach der Besoldungsgruppe A12 entlohnt, während viele Gesamtschullehrer A13 erhalten. Der Unterschied kann mehr als 400 Euro betragen. Die CDU verweist darauf, dass Bildungsministerin Waltraud Wende (parteilos) diesen Zustand im Bildungsausschuss des Landtages Mitte April als „demütigend“ bezeichnet habe.


TOP 23 Chancen für mehr Mobilität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/719), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten

Die CDU-Fraktion will über einen Staatsvertrag der 16 Länder die deutsche Bildungsland- schaft vereinheitlichen. Schleswig-Holstein soll sich einer entsprechenden Initiative Bayerns, Sachsens und Niedersachsens anschließen, fordert die Union.

Kernpunkte: Die in der Kultusministerkonferenz beschlossenen Bildungsstandards sollen ver- bindlich in die Lehrpläne aufgenommen werden. Die Länder nehmen an internationalen Ver- gleichsuntersuchungen teil und stellen sich zudem dem Wettbewerb untereinander. Es soll zudem ein bundesweiter Pool mit gleich schweren Prüfungsaufgaben geschaffen werden – zunächst für das Abitur und dann für die weiteren Abschlüsse. Und: Die verschiedenen Uni- Abschlüsse sollen angeglichen werden, damit Lehramtsstudenten sich deutschlandweit be- werben können.


TOP 36 und 53 Bericht und Antrag zum Hochschulpakt, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/738), Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/381), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/718), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Einstimmig fordert der Landtag mehr Geld vom Bund für die Unis. Alle Fraktionen haben im Bildungsausschuss eine dritte Phase des so genannten Hochschulpaktes gefordert. Die FDP will hierzu zudem einen Regierungsbericht hören.

Wegen des anhaltenden Studienanfängerbooms haben Bund und Länder Mitte April be- schlossen, ihre Finanzhilfen für die überfüllten Hochschulen deutlich aufzustocken. Allein für den Zeitraum 2011 bis 2015 erhöht der Bund seine Mittel für den Hochschulpakt zur Schaf- fung zusätzlicher Studienplätze um 2,2 Milliarden auf über sieben Milliarden Euro. Die Länder

3 sollen zusätzliche finanzielle Leistungen erbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen, hieß es nach der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern in Berlin.

Die Aufstockung der Hochschulpaktmittel soll im Juni von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten offiziell besiegelt werden. Die Gesamtaufwendungen von Bund und Ländern für den bereits 2006 ausgehandelten Hochschulpakt steigen damit bis 2018 auf rund 20 Milliarden Euro.

Der Hochschulpakt war erforderlich geworden, weil seit 2007 extrem geburtenstarke Abitur- jahrgänge die Schule verlassen. Hinzu kommen doppelte Abiturientenjahrgänge infolge der Schulzeitverkürzung am Gymnasium und die Folgen der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht. Al- lein 2011 gab es 519.000 Studienanfänger, 2012 waren es 493.000. In normalen Jahren neh- men hingegen im Schnitt zwischen 300.000 und 350.000 junge Menschen ein Studium neu auf.

In Schleswig-Holstein sollen zwischen 2011 und 2015 Plätze für 9.686 Studienanfänger neu entstehen. Hierfür erhält das Land vom Bund 98,7 Millionen Euro.


TOP 5 Staatsvertrag und Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung, Entwurf eines Ge- setzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und zur Änderung weiterer Gesetze, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/448), Entwurf eines Gesetzes über die Zu- stimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwah- rung und der Therapie-unterbringung, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/512), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/722), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die Sicherungsverwahrung in Schleswig-Holstein wird neu geregelt. Ein entsprechendes Ge- setz der Landesregierung wurde im Innen- und Rechtsausschuss ebenso einstimmig gebilligt wie ein Abkommen mit Hamburg, laut dem Schleswig-Holstein bis zu elf als gefährlich einge- schätzte Ex-Häftlinge in der JVA Hamburg-Fuhlsbüttel unterbringen kann.
Regeln für die Sicherungsverwahrung: Der Gesetzentwurf regelt unter anderem das soge- nannte Abstandsgebot: Die Sicherungsverwahrten müssen organisatorisch und räumlich vom Strafvollzug getrennt werden. Die Unterbringung darf jedoch auf dem Gelände einer JVA lie- gen. Die Sicherungsverwahrten erhalten größere Zimmer als im Strafvollzug und können sich tagsüber in der Einrichtung frei bewegen. Die Besuchsmöglichkeiten werden ausgeweitet, und die Untergebrachten können sich selbst versorgen.



4 Einen besonderen Fokus legt das Gesetz auf das Behandlungsangebot. Ziel sei es, „die Ge- fährlichkeit der Untergebrachten schnellstmöglich so weit zu reduzieren, dass die Unterbrin- gung in der Sicherungsverwahrung nicht mehr erforderlich ist“. Hierfür sollen „alle erforderli- chen Therapien, Trainings und Qualifizierungen“ angeboten werden. Zudem steht die Wie- dereingliederung im Fokus. Neben den Behandlungsangeboten sollen Vorbereitungen für das Leben nach der Entlassung getroffen werden, und es soll eine „Nachbetreuung“, insbesonde- re in Krisensituationen, erfolgen.
Im Ausschuss haben die Abgeordneten einige Änderungen an dem Regierungsentwurf vor- genommen. So wurde auf Antrag der CDU die Vorgabe aufgenommen, dass der „Aufarbei- tung der Tat“ und den „Folgen der Tat für das Leben der Betroffenen“ eine besondere Bedeu- tung bei der Therapie zukommen soll. Auf Vorschlag der Koalition wurde die Aufenthaltszeit, die die Untergebrachten im Freien verbringen dürfen, von „mindestens einer Stunde“ pro Tag auf „mindestens zwei Stunden“ angehoben.
Staatsvertrag mit Hamburg: Hamburg stellt Schleswig-Holstein für den Vollzug der Siche- rungsverwahrung und die Therapie bis zu elf Plätze in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel zur Verfügung. Schleswig-Holstein entscheidet, welche Untergebrachten an die Elbe verlegt werden, und wer in der JVA Lübeck bleibt.
Für die Unterbringung seiner Sicherungsverwahrten in Hamburg zahlt Schleswig-Holstein jährlich rund eine Million Euro. Für 2013 sind 585.500 Euro im Haushalt veranschlagt, da die Betroffenen erst ab Sommer nach Fuhlsbüttel verlegt werden sollen. Ab 2015 wird der Ta- geshaftkostensatz alle zwei Jahre überprüft und neu festgelegt. Es gilt der Grundsatz, dass die schleswig-holsteinischen Untergebrachten nach Schleswig-Holstein entlassen werden. Die Untergebrachten werden deshalb für die Entlassung nach Lübeck zurückverlegt. In der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel gibt es bereits seit Anfang 2011 eine neue Abteilung mit 31 Plätzen für Sicherungsverwahrte. In Schleswig-Holstein sitzen zwölf Siche- rungsverwahrte in der JVA Lübeck. Voraussichtlich kommen dieses Jahr noch zwei hinzu. Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die Klage eines in Fuhlsbüttel unterge- brachten Sicherungsverwahrten über die dortige Wohnsituation zurückgewiesen und damit auch Bedenken in Schleswig-Holstein gegen die Unterbringung in der Hansestadt zerstreut. Der Betroffene wollte einen größeren Wohnraum sowie eine eigene Dusche und eine eigene Kochnische durchsetzen. Dies lehnte das OLG ab.

Nach einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2011 dürfen Straftäter, bei denen die Gerichte nach Ende der Haft eine Sicherungsverwahrung angeordnet haben, nicht mehr in gewöhnlichen Gefängniszellen untergebracht werden. Die Bundesländer müssen bis 1. Juni dieses Jahres für bessere Unterkünfte und mehr Freiraum sorgen. Dem kommt Schleswig- Holstein nun nach.



5 TOP 7 und 29 Gesetzentwurf und Antrag zu Bestandsdaten im Internet, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/713), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Unter welchen Umständen dürfen die Behörden auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern zurückgreifen? Die Landesregierung will Polizei und Verfassungsschutz den Datenabruf zur Gefahrenabwehr per Gesetz genehmigen. Die Piraten haben hingegen Bedenken und wehren sich gegen ein entsprechendes Bundesgesetz.

Das Telekommunikationsgesetz des Bundes erlaubt Telefonunternehmen und Internet- Providern die Speicherung von Nutzer-Daten. Um auf diese für die Gefahrenabwehr zugreifen zu können, plant die Landesregierung Änderungen am Landesverwaltungsgesetz und am Landesverfassungsschutzgesetz.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf des Landes-Innenministeriums regelt das Ob und Wie des Datenzugriffs. Als mögliche Fälle für die Gefahrenabwehr nennt die Landesregierung ange- drohte Suizide, das Auffinden von vermissten oder hilflosen Personen sowie die Verhinde- rung angedrohter Straftaten gegen Leben, Gesundheit und Freiheit. Mit dem Gesetzentwurf trägt die Landesregierung nach eigener Aussage auch den Vorgaben des Bundesverfas- sungsgerichtes Rechnung. Karlsruhe hatte unter anderem gefordert, dass die Auskunftspflicht der Telekommunikationsunternehmen normenklar geregelt werden müsse.

Demgegenüber fordern die Piraten das Land auf, sich gegen das Bundesgesetz zur Be- standsdatenauskunft zu wenden. Dies hat der Bundestag im März verabschiedet, nun müs- sen die Länder im Bundesrat Stellung beziehen. Es geht um die Zugriffsrechte des Staates auf Telefon-, E-Mail- und Internetzugangsanbieter und ständig gespeicherte Kundendaten. Dazu zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer, Kontoverbindung, aber auch PIN und Passwörter.

Im vergangenen Dezember hatte der Landtag sich gegen die geplanten Änderungen am Te- lekommunikations-Gesetz sowie bei der Neuregelung der Bestandsdaten-Auskunft gewandt. Ein im Innen- und Rechtsausschuss umformulierter Antrag der Piraten-Fraktion unter dem Titel "Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität" wurde bei Gegenstimmen der CDU verab- schiedet. Unter anderem soll die Weitergabe von Daten ausdrücklich auf Einzelfälle be- schränkt bleiben. Des Weiteren wurden eindeutige Regelungen zu den Bedingungen ange- mahnt, wann Behörden den Zugang zu Sicherungscodes, wie Passwörtern oder PIN- Nummern für Mobiltelefone und E-Mail-Postfächer, erhalten dürfen.


TOP 50 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses, Bericht des Petitionsausschusses (Drs. 18/714), geplanter Aufruf 17:25 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten



6 Donnerstag, 25. April, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 40 Gesetzliche Frauenquote umsetzen Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/742), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Die Frauenquote in den Chefetagen der Top-Unternehmen ist Mitte April im Bundestag ge- scheitert – nun startet die Nord-Ampel im Landtag einen erneuten Vorstoß für eine 40- Prozent-Quote in Aufsichtsräten.

Union und FDP hatten mit ihrer Mehrheit im Bundestag die rot-grüne Initiative zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten abgelehnt. Die Union setzt stattdessen auf Freiwilligkeit der Wirtschaft. Wenn es aber bis 2020 nicht gelinge, einen Frauenanteil von 30 Prozent zu erreichen, soll laut einem internen Kompromiss ein Gesetz greifen. Die FDP ist strikt gegen Quotierungen.

Die von SPD und Grünen regierten Länder hatten über den Bundesrat ein Modell ins Parla- ment eingebracht, das die Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Un- ternehmen schrittweise bis auf 40 Prozent im Jahr 2023 vorsah.

Frauen sind in Aufsichtsräten von Unternehmen klar in der Minderheit. Nach einer Erhebung der Hamburger Wirtschaftsauskunftei Bürgel wächst aber ihr Anteil: Demnach waren im April Frauen zu 17,6 Prozent in Aufsichtsräten vertreten - von den Aufsichtsratsvorsitzenden stell- ten sie 9,6 Prozent.

Bürgel untersuchte nach eigenen Angaben rund 50.000 Positionen in mehr als 15.000 Unter- nehmen. Die höchste durchschnittliche Frauenquote in Spitzenpositionen großer Unterneh- men weist demnach Mecklenburg-Vorpommern mit 27,5 Prozent auf, die niedrigste Baden- Württemberg mit 13,4 Prozent. In Schleswig-Holstein sind es 20,6 Prozent.


TOP 18, 25, und 56 Anträge und Bericht zur Erhöhung des Garantievolumens und zur aktuellen Lage der HSH Nordbank sowie zum Wertpapierankauf des HSH Finanzfonds, Antrag der Landesregierung (Drs. 18/654), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/726), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/655), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Rede- zeit 50 Minuten

Hamburg und Schleswig-Holstein haben die Weichen für höhere staatliche Garantien für die angeschlagene HSH Nordbank gestellt. Nun bittet die Landesregierung das Parlament, einer



7 Aufstockung des Garantierahmens von sieben auf zehn Milliarden Euro zuzustimmen. Die FDP ist strikt dagegen: Die Rettung der Bank dürfe nicht zulasten der Steuerzahler gehen.

Die Länder hätten sich mit der EU-Kommission über ein Verfahren und einen Zeitplan ver- ständigt, teilten das Kieler Finanzministerium und die Hamburger Wirtschaftsbehörde in der Woche vor der Plenarsitzung mit. Danach soll die EU-Kommission bis Ende Juni eine vorläu- fige Genehmigung erteilen, dass die Ländergarantien wieder von sieben auf zehn Milliarden Euro aufgestockt werden können. Zuvor müssen noch die Länderparlamente zustimmen. Das Hauptverfahren der EU nach der vorläufigen Genehmigung werde sich bis ins Jahr 2014 erstrecken, heißt es in der Mitteilung.

Die höheren Garantien sind notwendig, um die Eigenkapitalquote der Bank zu stabilisieren. Nach der Finanzkrise hatten die Länder zunächst mit bis zu zehn Milliarden Euro für Verluste der Bank jenseits von 3,2 Milliarden Euro gehaftet. Diese Garantien wurden auf sieben Milli- arden Euro zurückgefahren, als die Bank in etwas ruhigeres Fahrwasser zu steuern schien. Durch die Krise in der Schifffahrt haben sich die Perspektiven für die HSH Nordbank aber wieder deutlich eingetrübt. Sie erfüllt derzeit nur noch knapp die verschärften internationalen Eigenkapital-Anforderungen. Höhere Garantien entlasten das Eigenkapital.

Offen bleibt, ob und in welcher Höhe die Steuerzahler in Hamburg und Schleswig-Holstein an der Rettung der Bank beteiligt werden. Von 2009 bis 2015 muss die Bank für die Garantien insgesamt mehr als 2,5 Milliarden Euro an die Länder zahlen. Die Länder tilgen damit Kredite, die sie im Zusammenhang mit der HSH Nordbank aufgenommen haben. Zudem soll das Geld eventuelle Garantieleistungen abdecken.

Die Bank hat mitgeteilt, dass sie gegen Ende des Jahrzehnts rund 1,3 Milliarden Euro aus der Garantie benötigen könnte. „Die bisherigen Modellrechnungen sehen keine Zahlungen der Länder an den gemeinsamen HSH-Finanzfonds vor“, heißt es in der Mitteilung. „Die endgülti- ge wirtschaftliche Belastung aus der 2009 beschlossenen Rettung der HSH Nordbank wird jedoch von dem weiteren Erfolg ihrer Restrukturierung abhängen.“

Laut ihrer im April vorgelegten Bilanz für 2012 hat die HSH im abgelaufenen Jahr einen Kon- zernfehlbetrag in Höhe von 124 Millionen Euro eingefahren (Vorjahr: 265 Millionen). Die Kernkapitalquote lag zum Jahresende bei 9,9 Prozent (31.12.2011: 10,3 Prozent).


TOP 16 Steuerhinterziehung bekämpfen - Steuergerechtigkeit fördern, Antrag der Frak- tionen der SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/631), ge- planter Aufruf 11:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Thema Steuerbetrug beschäftigt erneut Politik und Öffentlichkeit – nicht zuletzt nach der Selbstanzeige des FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß. Zuvor hatten die so genannten

8 Offshore-Leaks für Schlagzeilen gesorgt: Informationen über 130.000 Menschen aus 170 Ländern, die ihr Geld am Fiskus vorbei in Steueroasen geschafft haben sollen, wurden An- fang April an die Presse weitergespielt. Zudem debattieren die Finanzminister von Bund und Ländern wieder über den Ankauf von Steuer-CDs. Mit dem Kauf einer Datensammlung mit Informationen über Schwarzgeld hatten die rheinland-pfälzischen Behörden eine bundesweite Fahndung ausgelöst. Nun legt die Nord-Ampel ihren Katalog unter dem Motto „Steuerhinter- ziehung bekämpfen - Steuergerechtigkeit fördern“ vor.

Ein Kernpunkt: Nicht mehr die Länder, sondern der Bund soll nach Willen von SPD, Grünen und SSW für den Einzug der Steuern zuständig sein, damit einzelne Länder nicht „mit laxem Steuervollzug Standortpolitik betreiben“ können. Vorschläge für eine „Bundessteuerverwal- tung“ wurden in den letzten Jahren mehrfach geäußert, sie scheiterten aber stets am Wider- stand aus den Ländern, etwa in den Diskussionen zur Föderalismuskommission II vor vier Jahren.

Ein Gutachten des Bundesfinanzministeriums ging damals davon aus, dass der Staat bei einer einheitlichen Steuerverwaltung „Effizienzgewinne“ von 11,5 Milliarden Euro verzeichnen könnte. Das Gegenargument der Länder: Das einheitliche IT-Verfahren „Konsens“ habe schon zu einer effektiveren Verwaltung geführt. Und: Bei einer Übertragung der Steuerhoheit nach Berlin hätten die Länder kein Mitspracherecht bei den Steuergesetzen des Bundes mehr. Damit sei ihre „Eigenstaatlichkeit“ bedroht.

Die Nord-Ampel will außerdem das im letzten Dezember am Widerstand von SPD und Grü- nen im Vermittlungsausschuss gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz neu verhan- deln und strenger fassen. Das Abkommen sah beispielsweise vor, dass in der Schweiz ange- legtes Schwarzgeld gegen eine einmalige Nachzahlung und eine Abgeltungssteuer legalisiert werden sollte. Die Besitzer sollten für den deutschen Fiskus anonym bleiben. Dies sei nicht akzeptabel, heißt es nun bei der Kieler Koalition: „Vom Staat geduldeter Steuerbetrug verletzt das Gerechtigkeitsgefühl vieler Menschen.“

Vor diesem Hintergrund unterstützen SPD, Grüne und SSW den Ankauf von Steuer-CDs, um das Schwarzgeld deutscher Steuersünder auf Schweizer Bankkonten aufzuspüren. Der Al- pen-Staat hatte dies stets als Eingriff in sein Bankgeheimnis verurteilt und kritisiert, dass die auf den CDs gespeicherten Daten aus Schweizer Geldhäusern illegal entwendet worden sei- en.

Mindestens 100 Milliarden Euro gehen dem deutschen Fiskus jährlich wegen Steuerbetrugs durch die Lappen. Auf diese Zahl der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zu- sammenarbeit (OECD) verweist die Nord-Ampel.



9 TOP 17 und 41 Antrag zur Einhaltung der Schuldenbremse und zum Altschuldentil- gungsfonds für Land und Kommunen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/648), Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs 18/744), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Im Streit um die Übertragung des jüngsten Tarifabschlusses auf die Landesbeamten unter- nimmt die CDU einen erneuten Vorstoß. Die Koalition will das Land hingegen durch einen gesamtdeutschen Altschuldenfonds entlasten.

Thema Beamte: Die Union fordert einen Nachtragshaushalt, um den Tarifabschluss im lau- fenden Jahr 1:1 auf die Beamten zu übertragen. Die Landesregierung soll das Lohn-Plus für die Staatsdiener auch in ihrem Haushaltsentwurf für 2014 verankern sowie auf die angekün- digte Anhebung der Grunderwerbssteuer verzichten. Finanzministerin Monika Heinold (Grü- ne) hatte Mitte März angekündigt, die Steuer auf den Kaufpreis eines Hauses oder einer Wohnung zum 1. Januar 2014 von derzeit fünf auf 6,5 Prozent hochzusetzen. Das soll 15 Millionen Euro mehr für die Kommunen und 66 Millionen mehr fürs Land bringen.

Die CDU sieht genügend finanziellen Spielraum für die Übertragung des Tarifabschlusses für die Angestellten auf die Beamten. Allein im ersten Quartal dieses Jahres seien die Steuerein- nahmen um 274 Millionen Euro höher ausgefallen als im Vorjahreszeitraum, unterstrich der CDU-Finanzpolitiker Tobias Koch Mitte April. Damit werde der von der Landesregierung für das Gesamtjahr veranschlagte Anstieg der Steuereinnahmen bereits um 56 Millionen Euro übertroffen.

Zudem seien die Zinsausgaben in den ersten drei Monaten um 33 Millionen Euro niedriger ausgefallen als im ersten Quartal 2012. Er forderte, die konjunkturell bedingten Steuermehr- einnahmen vollständig zur Reduzierung der Neuverschuldung einzusetzen. Der bei den Zins- ausgaben gewonnene Freiraum könne zusammen mit den ohnehin im Haushalt vorhandenen Mitteln für Tarifsteigerungen zur Anpassung der Beamtenbesoldung genutzt werden.

Thema Altschuldenfonds: SPD, Grüne und SSW starten erneut den Versuch, die Schulden von Ländern und Kommunen in einem bundesweiten Tilgungsfonds zusammenzufassen und schrittweise im Verlauf von 50 Jahren abzutragen. Hierfür soll sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen.

Der Grundgedanke: Die Mittel, die bislang in den Solidarfonds Ost fließen, sollen zur Schul- dentilgung verwendet werden. Nach Berechnungen der Koalition könnte der Fonds allein in den nächsten sechs Jahren auf 200 Milliarden Euro anwachsen. Dies wäre zunächst eine Teilentlastung, denn Ende 2011 standen die Länder mit insgesamt 533 Milliarden Euro in der Kreide. Bei den Städten, Kreisen und Gemeinden waren es noch einmal 130 Milliarden. Allein für Zinsen werden so 25 Milliarden pro Jahr fällig. Kommt der Fonds, dann könnte dies den Landeshaushalt jährlich um 250 Millionen entlasten, rechnet die Nord-Ampel vor.

10 Besoldung: Die Pläne

Die Besoldung der Beamten in den Stufen A2 bis A13 soll den Regierungsplänen zufolge ab dem 1. Juli 2013 um 2,65 Prozent angehoben werden. Ab A14 steigt das Gehalt zum 1. Juli 2013 um 1,5 Prozent. Vom 1. Januar 2015 an erhalten die Beamten der Gruppen bis A13 dann nochmals 2,95 Prozent mehr. Ab A14 beträgt das Plus 1,5 Prozent. Zum 1. Juli 2016 sowie zum 1. Juli 2017 werden alle Besoldungsstufen um jeweils 1,5 Prozent angehoben. Zudem erhalten die Stufen A2 bis A11 eine Einmalzahlung von 360 Euro jeweils zum 1. Mai 2013 und zum 1. März 2016. 2014 gibt es eine Einmalzahlung von 600 Euro zum 1.Juli. Laut dem Tarifergebnis von Anfang März sollen die Landesangestellten rückwirkend zum 1. Januar ein Plus von 2,65 Prozent erhalten und zum Jahresanfang 2014 noch einmal 2,95 Prozent. Die schleswig-holsteinischen Beamten erhalten das Lohn-Plus für die nächsten zwei Jahre also zeitverzögert, bei den höheren Besoldungsgruppen fällt der Zuwachs knapper aus. Und: Die Landesregierung will die Lohnentwicklung bei den Beamten bis Mitte 2018 fest- schreiben, weit über die aktuelle Tarifrunde der Angestellten hinaus. Das entsprechende Ge- setz soll bis Juni verabschiedet werden.


TOP 3 und 43 Tariftreue- und Vergabegesetz und Antrag zur Bekämpfung von Lohn- dumping, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW und der Fraktionen von SPD und B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 18/187), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirt- schaftsausschusses (Drs. 18/720), Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/746), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten

Die Koalition will ihr umstrittenes Tariftreue- und Vergabegesetz durch den Landtag bringen, mit dem SPD, Grüne und SSW Firmen mit Dumping-Löhnen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen wollen. Die Opposition hatte die Regelung im Wirtschaftsausschuss als zu bürokratisch kritisiert und - vergeblich - eine erneute Diskussion im Ausschuss gefor- dert.

Kernpunkte des neuen Gesetzes: Wer sich um einen Auftrag des Landes, einer Kommune oder eines Unternehmens mit öffentlicher Beteiligung bewirbt, soll seine Mitarbeiter nach ei- nem allgemeingültigen Tarifvertrag entlohnen. Wo es keinen allgemeinen Tarif gibt, müssen sich die Anbieter schriftlich verpflichten, mindestens 9,18 Euro pro Stunde zu zahlen. Der Wert entspricht in etwa der niedrigsten Gehaltsgruppe im Landesdienst. Das Gesetz erwähnt vor allem die Bereiche Bau, Transport, Dienstleistungen und öffentlicher Nahverkehr. Ver- stößt eine Firma gegen die Vorgaben, droht ein Ausschluss von öffentlichen Ausschreibun- gen für drei Jahre. Das Gesetz soll für „soziale Gerechtigkeit und faire Löhne“ sorgen, heißt es aus der Koalition.



11 Ablehnend äußerten sich dagegen CDU und FDP: Das Gesetz sei „unnötig“ und schädlich. Die Tariftreueregelung im schwarz-gelben Mittelstandsförderungsgesetz aus der vergange- nen Wahlperiode sorge bereits für faire Bedingungen. Und: Die strengen Vergabekriterien seien für kleinere Handwerksbetriebe nicht erfüllbar. Auch die Piraten waren im Ausschuss dagegen.

Union und Liberale stören insbesondere die geplanten Auflagen für Firmen, die sich um Auf- träge bewerben. So können laut Gesetzestext „Aspekte des Umweltschutzes, der Energieeffi- zienz sowie gleichstellungspolitische, integrationspolitische und ausbildungsfördernde Aspek- te“ herangezogen werden, „wenn diese im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsge- genstand stehen“. Dies werde kleinere, heimische Handwerksbetriebe von den Aufträgen ausschließen, befürchten CDU und FDP. Auch Wirtschaftsvertreter haben sich im Ausschuss kritisch hierzu geäußert.

Ein weiterer Knackpunkt: Die Koalition hat das Gesetz während der Ausschussberatungen an zentralen Stellen abgeändert. So wurde der Mindestlohn von ursprünglich 8,88 Euro auf 9,18 Euro angehoben, und die Kommunen wurden mit aufgenommen. Diese Neuerungen hätten nach Meinung der Opposition eine zusätzliche Anhörung nötig gemacht – was die Nord- Ampel jedoch ablehnte.

Der Streit um die Tariftreue schwelt in der Landespolitik seit Jahren, Zwischen 2003 und 2010 galt in Schleswig-Holstein das von Rot-Grün und SSW verabschiedete Tariftreuegesetz. Demnach durften öffentliche Aufträge des Landes in den Bereichen Bau, Abfallentsorgung, Schienen-Personennahverkehr und Busverkehr nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeitern den am Ort der Leistungserbringung gültigen Tarif zahlen. Nach einem Ur- teil des Europäischen Gerichtshofes hatten CDU und FDP diesen Bereich in ihrem Mit- telstandsförderungsgesetz 2011 neu geregelt. Seitdem müssen Betriebe, die sich um öffentli- che Aufträge bewerben, nur dann Tariftreueerklärungen abgeben, wenn es in dem Bereich „allgemeinverbindliche" Tarifverträge gibt.

Dies wird nun von der Nord-Ampel erneut abgeändert. SPD, Grüne und SSW planen zudem ein Mindestlohngesetz für Unternehmen mit Landesbeteiligung sowie Einrichtungen, die überwiegend vom Land finanziert werden. Zudem wollen sie gemeinsam mit Hamburg ein Korruptionsregister für Unternehmen einrichten. Und: Die Koalition will über den Bund stren- gere Kontrollen der EU-Entsenderichtlinie durchsetzen, damit ausländische Firmen, die im Lande tätig sind, nicht die deutschen Sozialstandards unterlaufen


TOP 11 und 32 Anträge zur Ausschreibung der Strecke Hamburg - Westerland/Sylt und zum Ausbau AKN zur S 21, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/572, 18/734), geplan- ter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



12 Bahnlinien sorgen für Debattenstoff im Landtag. Es geht um die Marschbahn von Hamburg nach Sylt sowie um den Nahverkehr im Hamburger Umland.
Thema Marschbahn: Seit zehn Jahren fährt die private Nord-Ostsee-Bahn (NOB) auf der Strecke Hamburg-Westerland. Ende 2015 läuft der Vertrag aus. Die Neu-Ausschreibung ist im Gange – und darf nach Überzeugung der CDU im Landtag nicht dazu führen, dass sich der Service für die Kunden verschlechtert.
Ein Knackpunkt ist der Bahnhof Glückstadt. Bisher halten dort die Züge der NOB. Ende 2014 will das Unternehmen die Elbestadt jedoch nicht mehr anlaufen. Hiergegen regt sich Protest bei den Menschen vor Ort und den Kommunalpolitikern. Auch die CDU-Fraktion fordert: Die NOB soll bis zum Auslaufen ihres Vertrages alle Haltepunkte entlang der Westküstenstrecke weiterhin bedienen. Und auch der neue Anbieter soll sich nach 2015 hierzu verpflichten.
Außerdem setzt sich die Union für Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit des Zugver- kehrs ein. Der zukünftige Betreiber soll sich verpflichten, die Strecke nach Sylt nicht mehr nur mit Dieselloks zu bestreiten, sondern die Oberleitung von Hamburg bis Itzehoe zu nutzen. Hier sollen E-Loks die Wagons ziehen, während ab Itzehoe eine bereits angehängte Diesel- lok übernehmen soll.
Die Ausschreibung ist zweigeteilt. Zurzeit wird ein Anbieter für Wagen und Loks gesucht. Denn anders als bisher werden die 90 Wagen nicht ersetzt, sondern zusammen mit den Loks vom neuen Betreiber übernommen. Im Herbst folgt mit der Ausschreibung des Fahrplans die zweite Phase.
Thema AKN: Die CDU fordert von der Landesregierung außerdem, den Ausbau der Bahnli- nie AKN von Altona über Kaltenkirchen nach Neumünster stärker voranzutreiben. Die AKN- Trasse soll nach Willen der Union elektrifiziert und als S 21 ins Hamburger S-Bahnnetz auf- genommen werden. Bislang bedient die AKN die Strecke durch die Kreise Segeberg und Pin- neberg mit alten Dieselfahrzeugen. Die müssen 2017 nach dann 30 Jahren erneuert werden.
Schleswig-Holstein mit 49,89 Prozent und Hamburg mit 50 Prozent sind die Haupt- Anteilseigner der AKN. Das Unternehmen bedient den Nahverkehr von der Hansestadt nach Kaltenkirchen und Neumünster sowie nach Norderstedt und Elmshorn. Auf diesen Strecken transportiert es etwa 13 Millionen Fahrgäste pro Jahr. Das 1883 gegründete Unternehmen hat seinen Sitz in Kaltenkirchen und beschäftigt rund 350 Mitarbeiter.


TOP 13 Antrag und Bericht zur Wohnraumversorgung, Schaffung bezahlbaren Wohn- raums ermöglichen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/599), Bericht der Landesregie- rung zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Wohnraum in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/280), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten


13 Wer in Schleswig-Holstein eine Bleibe sucht, findet im größten Teil des Landes „entspannte und ausgeglichene Wohnungsmarktverhältnisse“ vor. Das gilt allerdings nicht für die Bal- lungsräume Kiel und Lübeck, das Hamburger Umland sowie die bei Feriengästen beliebten nordfriesischen Inseln – so das Innenministerium in seinem Bericht über die „Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Wohnraum“. Regierung und FDP legen Vorschläge vor, um bei den Preissteigerungen gegenzusteuern.

Die Unterschiede werden deutlich beim Blick auf die Mietpreis-Angebote. Die liegen landes- weit im Schnitt bei 6,44 Euro pro Quadratmeter. Ländliche Gemeinden ohne Anbindung an eines der Ballungszentren liegen mit 5,59 Euro unter dem Durchschnitt, ebenso wie die Städ- te Neumünster (5,33 Euro) und Flensburg (5,66 Euro). Städtische Lagen in Kiel und Lübeck erreichen in etwa den Durchschnittswert, im Umland der beiden Städte wird es teurer (Kiel: 6,68 Euro, Lübeck: 7,32 Euro). Im Hamburger Speckgürtel ziehen die Preise weiter an, und auf Sylt werden 17,85 Euro fällig.

Auf der Promi-Insel sind auch die größten Steigerungen zu verzeichnen – ein Preis-Plus bei den Miet-Angeboten von 23,1 Prozent zwischen 2007 und 2012. An der Hamburger Stadt- grenze ging es örtlich noch um mehr als zehn Prozent hinauf, in Kiel und Lübeck waren es etwa acht Prozent. Rendsburg (+ 3,6 Prozent) und Elmshorn (+ 4,8 Prozent) hatten geringere Preissprünge.

Mit einer „Offensive für bezahlbares Wohnen“ wollen das Innenministerium, die Verbände der Wohnungswirtschaft und der Mieterbund gemeinsam gegen steigende Mieten und für mehr preiswerte und qualitativ gute Wohnungen sorgen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde im Januar unterzeichnet. Die Initiative soll besonders in den Städten und Gemeinden in direk- ter Nähe zur Hamburger Landesgrenze, in Kiel und Lübeck sowie auf Sylt greifen.

Das Land stellt demnach in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 180 Millionen Euro an Darlehen für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Davon sind 50 Millionen Euro für die Förderung von rund 450 preiswerten Mietwohnungen im unmittelbaren Hamburger Umland reserviert. Daneben gibt es kommunale Förderbudgets: Für Kiel stehen 35 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können rund 310 Mietwohnungen gebaut werden. Lübeck bekommt 48 Millionen Euro für rund 430 Mietwohnungen zugeteilt, und für die Gemeinden auf Sylt gibt es 20 Millionen Euro, mit denen im Idealfall rund 180 Wohnungen entstehen können.

Die FDP fordert in diesem Zusammenhang, die „planerischen Beschränkungen bei der Wohnbauentwicklung aufzuheben“, damit neue Wohnungen gebaut werden können. Laut dem 2010 beschlossenen Landesentwicklungsplan (LEP) darf die Zahl der Wohnungen In ländlichen Gebieten um zehn Prozent und im Umland von Hamburg, Kiel und Lübeck um 15 Prozent wachsen. Ausgangspunkt für diese Entwicklungsrahmen ist der 31. Dezember 2009.



14 TOP 26 Breitbandausbau, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/727), geplanter Aufruf 15:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schnelles Internet ist ein entscheidender Standortfaktor. Entsprechend forcieren Wirtschaft und Politik den Ausbau des Breitbandnetzes, vor allem in den ländlichen Regionen. Die FDP will nun von der Landesregierung wissen, wie es mit dem Breitbandausbau in Schleswig- Holstein vorangeht – und warum das Land das Jahr 2030 als Frist für eine flächendeckende Versorgung ausgibt. Zuvor sei von 2020 die Rede gewesen.

Im März hat die Landesregierung ihre Breitband-Strategie vorgestellt. Demnach soll Schles- wig-Holstein bis zum Jahr 2030 flächendeckend mit Glasfasernetzen versorgt werden, um den technologischen Anforderungen an das Internet zu genügen und zugleich den Wirt- schaftsstandort aufzuwerten. Das erste Zwischenziel sei, bis 2025 rund 90 Prozent der schleswig-holsteinischen Haushalte ans Hochgeschwindigkeitsnetz anzuschließen.

Um insbesondere kleinen Gemeinden den zügigen Anschluss an das schnelle Internet zu ermöglichen, hat die Landesregierung laut einem Bericht aus dem Jahr 2011 zahlreiche Maßnahmen ergriffen. So werden Gemeinden beim Breitbandausbau aus einem zwölf Millio- nen Euro umfassenden Förderprogramm des Landes unterstützt. Zudem wurde unter ande- rem als Unterstützung für die Kommunen der „Runde Tisch Breitband“ mit den Breitband- Anbietern gegründet, der bundesweit einmalige Glasfaseratlas Schleswig-Holstein aufgelegt sowie das Produkt „IB.Breitband“ der Investitionsbank Schleswig-Holstein geschaffen.

Eine zentrale Aufgabe beim Ausbau des Breitbandnetzes hat darüber hinaus das mit drei Experten besetzte Breitband-Kompetenzzentrum. Es ist die erste Anlaufstelle für Kommunen und berät diese kostenlos zu Fragen wie Förderung, Technologien und Ausbaustrategien.


TOP 30 Arzneimittelgesetz, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/732), geplanter Aufruf 16:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Bundesregierung hat ein Gesetz vorgelegt, das den Einsatz von Antibiotika in der Tierhal- tung zurückdrängen soll. Der Mehrheit im Bundesrat geht der Vorstoß jedoch nicht weit ge- nug. Die Länderkammer hat insgesamt elf Verbesserungsvorschläge gemacht und das Papier in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Die CDU im Landtag will nun von der Landesre- gierung wissen, warum Schleswig-Holstein der Regelung nicht zugestimmt hat – denn das Gesetz hätte den Medikamenteneinsatz im Stall nach Überzeugung der Union deutlich zu- rückgedrängt.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will Antibiotika in der Tiermast künftig nur noch erlau- ben, wenn die Medikamente aus therapeutischer Sicht unbedingt erforderlich sind. Der Ein-

15 satz von Antibiotika soll nicht nur in den jeweiligen Betrieben dokumentiert, sondern zentral erfasst und ausgewertet werden. Auf dieser Datenbasis soll ein System tierartspezifischer bundesweiter Vergleichswerte eingeführt werden, damit einzelnen Betrieben ein verpflichten- des Konzept zur Antibiotika-Bremse vorgeschrieben werden kann.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Schleswig-Holsteins den Vermittlungsausschuss angeru- fen. Im Einzelnen fordert er eine erweiterte Tierartenliste, die mehr Nutzungsrichtungen er- fasst, und erweiterte Mitteilungspflichten, um die Arzneimittelbehandlung besser einem Hal- tungsstandort zuordnen zu können. Hinzu kommen ergänzende Meldepflichten. Ferner soll die Erfassung um die Tagesdosis pro Tier ergänzt und die Therapiehäufigkeit genauer fest- gestellt werden können. Zudem werden neue Regelungen für eine zentrale Datenbank gefor- dert.

Ende 2011 hatte das Thema für Alarm in der Öffentlichkeit gesorgt. Auslöser war eine War- nung des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministeriums zum Einsatz der Medika- mente in der Hähnchenmast. Eine Studie dazu zeigte, dass 96,4 Prozent der Tiere aus den untersuchten NRW-Betrieben Antibiotika bekamen – teilweise bis zu acht verschiedene Wirk- stoffe, jedoch nur über eine unzureichend lange Zeitspanne hinweg. So werden die Bakterien nicht vollständig abgetötet und können lernen, sich mit dem Antibiotikum zu arrangieren.

Das Problem: Die Tiere entwickeln Resistenzen gegen die Medikamente, die sich dann wie- derum auf den Menschen übertragen können. Der Massen-Einsatz von Antibiotika ist zwar seit 2006 EU-weit verboten. Dennoch bemängeln Kritiker, dass in Mastanlagen mit tausenden Hühnern oder Schweinen häufig ganze Gruppen infektionshemmende Antibiotika verabreicht bekämen, wenn ein Tier erkrankt ist.


TOP 37, 38, und 52 Resolutionen zum Nord-Ostsee-Kanal und Antrag zur Hinterlandan- bindung der Festen Fehmarnbelt-Querung, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/739), Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 18/740), Antrag der Fraktion der FDP, (Drs.18/350), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/717), geplanter Aufruf 17:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Zwei Dauerbrenner in der Verkehrspolitik beschäftigen erneut den Landtag. CDU, FDP und Piraten legen ihre Positionen für die Instandsetzung des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) vor. Mit großer Mehrheit fordert das Parlament zudem mehr Engagement des Bundes bei der Hinter- landanbindung für die geplante Fehmarnbeltquerung.


Thema NOK: Die Opposition ruft Land und Bund erneut auf, den stark sanierungsbedürftigen Nord-Ostsee-Kanal (NOK) zügig instand zu setzen. CDU und FDP fordern ein „Maßnahmen- paket“ zum Erhalt und Ausbau der meist befahrenen künstlichen Wasserstraße der Welt so-

16 wie ein „Sonderfinanzierungsprogramm“ von 1,25 Milliarden vom Bund. Zudem betonen sie die Bedeutung der geplanten Elbvertiefung für den NOK, denn ein Großteil der Kanal-Fracht wird im Hamburger Hafen umgeschlagen. Auch die Piraten machen sich für einen „nationalen Aktionsplan“ für den NOK stark.

Die Koalition hat vom Bund ebenfalls ein milliardenschweres Sonderprogramm eingefordert. Bis zum Jahr 2025 müssten 120 Millionen Euro jährlich investiert werden, so die Forderung, um den Sanierungsstau von mehr als einer Milliarde Euro aufzulösen. Das bedeutet: Ein Pro- zent der Verkehrsinvestitionen des Bundes müssten Jahr für Jahr für den Kanal reserviert werden.

Nachdem der Kanal Anfang März wegen eines defekten Schleusentors in Brunsbüttel tage- lang für große Schiffe gesperrt war, stand das Thema ganz oben auf der Tagesordnung der 8. Maritimen Konferenz Anfang April in Kiel. Die angereisten Bundespolitiker konnten die Hoffnungen im Lande nur teilweise erfüllen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte auf dem Treffen von 800 Experten aus Politik, Wirtschaft und Forschung zwar die Bedeutung einer funktionierenden Infrastruktur: „Nicht nur in Kiel spricht man vom Nord-Ostsee-Kanal, sondern auch in Berlin.“ Konkrete Aussagen, ob im nächsten Bundeshaushalt mehr Geld für die Sanierung bereitgestellt werde, machte Merkel jedoch nicht. Auch zum Zeitplan äußerte sie sich nicht.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hob hervor, dass für Erhalt und Ausbau des Kanals mindestens noch eine Milliarde Euro notwendig sei, zusätzlich zu den bewilligten 375 Millionen Euro für die fünfte Schleusenkammer in Brunsbüttel. Insgesamt fehlten jedes Jahr 500 Millionen Euro für die deutschen Wasserstraßen - mindestens für die nächsten zehn Jah- re.

Thema Beltquerung: Mit großer Mehrheit hat der Wirtschaftsausschuss ein Forderungspa- pier an Land und Bund verabschiedet – lediglich die Piraten enthielten sich der Stimme. Ziel: Der Ausbau der Fehmarnsundbrücke soll in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrs- wegeplans, damit das 50 Jahre alte Bauwerk nicht zum Nadelöhr wird. Die Brücke hat zurzeit nur zwei Fahrstreifen sowie einen Schienenstrang.

Außerdem fordert die Landespolitik zwei verschiedene Zuganbindungen für die Fehmarntras- se: Die bisherige Linie durch die Ostseebäder an der Lübecker Bucht soll erhalten bleiben, damit die Urlauber ans Ziel kommen. Die lauten Güterzüge sollen jedoch durchs dünner be- siedelte Binnenland rollen.

Die Planung für die Schienenhinterlandanbindung zur festen Fehmarnbeltquerung könnte sich laut Medienberichten um mehr als ein Jahr verzögern, wenn der Bund eine neue Stre- ckenvariante prüfen lässt. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte sich bei ei- nem Besuch in Schleswig-Holstein wie auch der Witrt6schaftsausschuss dafür ausgespro-

17 chen, Güterzüge und Personenzüge auf zwei getrennten Trassen durch Ostholstein fahren zu lassen.


Freitag, 26. April, 9:00 bis 13:30 Uhr

TOP 28, 35 und 45 Anträge zum Kommunalen Wahlrecht für Nichtdeutsche und zum Wahlrecht für Unionsbürger zur Landtagswahl, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/729), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/737), Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/748), geplanter Aufruf 9:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Im Landtag liegen verschiedene Initiativen zur Ausweitung des Ausländerwahlrechts auf dem Tisch.

Die Koalition und die Piraten wollen das kommunale Wahlrecht, das zurzeit deutschen Staatsbürgern sowie EU-Bürgern vorbehalten ist, auf Ausländer aus Nicht-EU-Staaten aus- dehnen. Die derzeitige Regelung sei eine „Diskriminierung der dauerhaft in Deutschland le- benden Drittstaatsangehörigen“, heißt es bei der Koalition. Deren Zahl beziffern die Piraten auf drei Millionen in Deutschland und 80.000 in Schleswig-Holstein. Auch sie sprechen von einem „nicht zu rechtfertigendem demokratischem Defizit“.

Die FDP will zudem EU-Bürgern das Wahlrecht auf Landesebene verleihen. Die Liberalen rufen die Landesregierung auf, eine bundesweite Initiative zu starten und dabei zu prüfen, ob das Grundgesetz geändert werden müsste.


TOP 9 Gesetzentwurf zur Einführung des Streikrechts für bestimmte Beamtinnen und Beamte, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/731), geplanter Aufruf 9:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Verbeamtete Lehrer oder Verwaltungsbeamte sollen in Schleswig-Holstein streiken dürfen. Das fordern die Piraten. Ein Beamtenstreikrecht werde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefordert und werde auch durch das Grundgesetz nicht ausgeschlossen, betonen die Piraten in ihrem Gesetzentwurf. Insbesondere nach den mageren Gehaltserhö- hungen der letzten Jahre und der Arbeitsverdichtung durch Stellenabbau müssten sich die Staatsdiener wehren können, argumentieren die Piraten.

Allerdings soll es Ausnahmen geben: Beamte mit „hoheitsrechtlichen Befugnissen“ sollen die Arbeit nicht niederlegen dürfen. Hierzu zählen die Piraten die Polizei, die Feuerwehr, die Steuerverwaltung und den Justizvollzug.

18 Zuletzt wurde dieses Thema im Jahr 2010 kontrovers diskutiert, als zahlreiche Pädagogen während der Unterrichtszeit auf die Straße gegangen waren, um gegen die Bildungspolitik der damaligen schwarz-gelben Landesregierung zu demonstrieren – darunter auch Beamte. Das Bildungsministerium setzte daraufhin 2.000 Disziplinarverfahren gegen Staatsdiener in Gang und stoppte Beförderungen.

Das Ministerium verwies damals auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück. Dort wur- de eine Klage zweier beamteter Lehrer gegen das Land Niedersachsen abgewiesen. Die Pä- dagogen hatten gestreikt, und ihnen waren dafür die Bezüge gekürzt sowie eine Geldbuße von 100 Euro auferlegt worden.


TOP 39 Gerechte Finanzierung für Schleswig-Holsteins Krankenhäuser, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/741), geplanter Aufruf 10:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Viele Kliniken leiden unter akuter Geldnot. 2011 schrieben laut der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft 31 Prozent der deutschen Kliniken rote Zahlen. Auch Schleswig-Holstein ist be- troffen. Vor diesem Hintergrund fordert die Koalition eine „grundlegende Reform der Kran- kenhausfinanzierung“.

Eines der Hauptprobleme im Norden sind die so genannten Basisfallwerte. Die Summe, die die Kliniken für Behandlungen und Operationen erhalten, wurde Anfang des Jahres zwar an- gehoben, liegt aber immer noch unter dem Bundesschnitt. Schleswig-Holsteins Krankenhäu- ser erhalten lediglich 98 Prozent des deutschen Durchschnitts. In der Summe macht das 56 Euro weniger pro Behandlung. Schleswig-Holstein habe hier „seit Jahren die rote Laterne“, klagen SPD, Grüne und SSW und fordern einen einheitlichen Basisfallwert. .

Weitere Punkte im Katalog der Nord-Ampel sind eine Reform der Versorgungsplanung und eine bessere Zusammenarbeit von stationärer und ambulanter Versorgung. Die Koalition wendet sich ausdrücklich gegen eine weitere Arbeitsverdichtung oder Personalabbau: „Diese Ressourcen sind längst ausgeschöpft.“

Auch die Landesregierung hat Mitte April eine Bundesratsinitiative für die notleidenden schleswig-holsteinischen Kliniken angekündigt. Unterdessen hat das Bundeskabinett eine Finanzspritze von 1,1 Milliarden Euro für die Kliniken auf den Weg gebracht. Nach dem Be- schluss soll das Geld in diesem und kommenden Jahr fließen und unter anderem helfen, zehntausende tödliche Klinikinfektionen im Jahr einzudämmen. So soll deutlich mehr Hygie- nepersonal finanziert werden, darunter Fachkräfte in der Pflege, bestimmte Fachärzte und Beauftragte für mehr Sauberkeit in der Klinik. Auch steigende Personalkosten sollen ausge- glichen werden.

19 TOP 35 Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer , Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1954), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten


TOP 42, 58 und 60 Anträge zum Krippenausbau und Bericht zur frühkindlichen Bildung und Betreuung, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordne- ten des SSW (Drs. 18/745), Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/217), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/693), ge- planter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten


Vom 1. August an haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer ein- bis zweijähri- gen Kinder. Aber wer soll das bezahlen? Vertreter des Landes und der Kommunen haben im Dezember eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Kommunen in den kommenden Jahren um einen dreistelligen Millionenbetrag entlasten und damit den Krippen-Ausbau finanziell absichern soll. Hierüber berichtet die Landesregierung dem Parlament auf Antrag der Koaliti- onsfraktionen.
SPD, Grüne und SSW haken zudem nach, wie es mit dem Fachkräftebedarf an den Kitas aussieht. Damit genug Personal für den erwarteten Ansturm bereitsteht, sollen nach Willen der Koalition auch „Frauen und Männer vergleichbarer Berufsgruppen“ einen Krippen-Job erhalten können. Und: Der Beruf soll attraktiver werden, für Azubis wie für Umschüler.
Das Land stellt im Haushalt 2013 zusätzlich 15 Millionen Euro für die Betriebskosten von Kin- derkrippen und Kindertagespflege bereit. Dieser Zuschuss an die Kommunen erhöht sich bis 2017 mit der wachsenden Zahl der Krippenplätze auf 80 Millionen Euro jährlich. Als Ausgleich für Betriebsmehrkosten, die in der Vergangenheit entstanden sind und bis August 2013 ent- stehen werden, stellt das Land einmalig 36,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Bundesweit wird angepeilt, dass ab 1. August genügend Plätze für 35 Prozent aller Kleinkin- der vorhanden sein müssen. In Schleswig-Holstein standen zum Stichtag März 2012 rund 16.000 Plätze zur Verfügung. Das entspricht laut dem Statistischen Bundesamt einer Quote von 24,2 Prozent. Um die Vorgabe zu erfüllen, müssten bis August landesweit noch etwa 7.000 neue Plätze entstehen. Allerdings wird vermutet, dass die 35-Prozent-Marke insbeson- dere in den größeren Städten nicht ausreichen könnte. In Lübeck, Kiel und im Hamburger Rand wird mit einem Bedarf von 50 Prozent oder mehr gerechnet.
In einem weiteren Bericht unterstreicht das Sozialministerium die Bedeutung der Kitas für den Bildungserfolg der Kinder. Ziel müsse es sein, vor allem ein Kind aus einer sozial schwachen



20 Familie so zu fördern, dass es zum Schuleintritt „alle Chancen hat, einen erfolgreichen Bil- dungsweg zu gehen“. Hierbei steht die Sprachförderung im Zentrum. Und: Schulen und Kin- dergärten sollen besser zusammenarbeiten.


TOP 49 Familienpolitische Leistungen reformieren, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/495), Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/551), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschus- ses (Drs. 18/624), geplanter Aufruf 11:20 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die Koalition will Akzente in der Familienpolitik setzen und Entscheidungen der schwarz- gelben Bundesregierung revidieren. Gemeinsam mit den Piraten haben SPD, Grüne und SSW im Sozialausschuss einen Antrag durchgesetzt, der unter anderem das Aus für das um- strittene Betreuungsgeld und für das Ehegattensplitting bei der Einkommenssteuer fordert. Dies soll die Landesregierung nun auf Bundesebene durchsetzen. Ein Gegenantrag der CDU, die das Ehegattensplitting zu einem „Familiensplitting“ weiter entwickeln will, fand im Aus- schuss keine Mehrheit.

Thema Betreuungsgeld: SPD, Grüne, Piraten und SSW lehnen den als „KiTa- Fernhalteprämie“ kritisierten Zuschuss für Eltern, die ihre kleinen Kinder zu Hause betreuen, ab. Sie fordern stattdessen mehr Geld für Krippen und Kindergärten.

Das Betreuungsgeld, das Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossen haben, soll ab August zunächst für Kinder im zweiten Lebensjahr mit 100 Euro monatlich starten. Ab 2014 soll das Geld auch für Kinder im dritten Lebensjahr gezahlt und für alle auf 150 Euro monatlich erhöht werden. Die neue Leistung wird auch dann ausbezahlt, wenn beide Eltern- teile berufstätig sind und Großeltern, Verwandte, Freunde oder ein Au-pair-Mädchen das Kind betreuen. Beantragt werden kann das Betreuungsgeld bei den Elterngeldkassen der Kommu- nen. Bei Hartz-IV- oder Sozialhilfe-Empfängern wird das Betreuungsgeld von der Gesamtleis- tung wieder abgezogen. Im Jahr 2013 sind für das Betreuungsgeld rund 300 Millionen Euro eingeplant. Ab 2014 werden Aufwendungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, ab 2015 dann 1,2 Milliarden Euro erwartet.

Mitte Februar hat Bundespräsident Joachim Gauck das Betreuungsgeld-Gesetz unterzeich- net, so dass es nun in Kraft ist. Unmittelbar danach hat der SPD-geführte Hamburger Senat angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeld zu klagen. Be- gründung: Der Bund sei hierfür gar nicht zuständig.

Neben Nord-Ampel und Piraten steht offenbar auch die FDP dem von ihr mit verabschiedeten Betreuungsgeld inzwischen skeptisch gegenüber. Es müsse „auf den Prüfstand“, wird in den Medien aus einem Entwurf für das FDP-Wahlprogramm zitiert.



21 Thema Ehegattensplitting: Rot-Grün-Blau sowie Piraten wollen den günstigen Einkom- menssteuersatz für Verheiratete seit langem abschaffen, weil es überwiegend wohlhabende, kinderlose Paare bevorzuge.

Das Splitting existiert seit 1958. Durch diese Form der Einkommensteuer-Berechnung bei Ehepaaren erhalten Verheiratete einen höheren Freibetrag. Hiervon profitieren insbesondere Ehepaare mit einem Gutverdiener und einem Wenig- oder Gar-Nichts-Verdiener. Paare, die wenig verdienen oder in etwa das gleiche Einkommen haben, ziehen hingegen kaum Vorteile aus der Regelung; nicht verheiratete Paare gehen ganz leer aus. Das Volumen des Splittings wird auf 22 Milliarden Euro jährlich geschätzt. 43 Prozent dieser Summe kommen laut Be- rechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Ehen ohne Kinder zugute. Die Steuer-Ersparnis kann im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen.

Beim von der CDU favorisierten Familiensplitting wird das Einkommen eines Ehepaares zwar genau wie beim Ehegattensplitting gemeinsam besteuert, aber auch die Anzahl der Kinder fließt in die Steuerberechnung mit ein.


TOP 61 Situation des Kleingartenwesens in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/493), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/696), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten

Kleingärten sorgen vor allem in den Städten für gute Luft und Erholung. Aber die Nutzer der Kleingartenkolonien werden im Schnitt immer älter – und müssen neue Wege gehen, um auch jüngere Gartenfreunde anzulocken. Das besagt ein Regierungsbericht zur „Situation des Kleingartenwesens in Schleswig-Holstein“, den die Koalitionsfraktionen beantragt haben.

60 Prozent der Parzellenpächter sind über 60 Jahre alte, und nur 20 Prozent sind jünger als 40. Um eine „intakte Solidargemeinschaft aus Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern möglichst aller Altersstufen“ zu erreichen, müssen die Vereine die „Familienfreundlichkeit in den Anla- gen“ erhöhen, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.

Und: Der Laubenpieper-Nachwuchs hat vermehrt einen Migrationshintergrund: „Mehr als 80 verschiedene Nationen sind im Kleingarten vertreten.“ Das Zusammenleben verläuft nicht immer problemlos. Die Landesregierung ruft deswegen dazu auf, Sprachbarrieren abzubauen und in den Anlagen so genannte Integrationsgärten einzurichten, in denen Pflanzen aus aller Welt gemeinsam angebaut werden.

Die Landesregierung schätzt, dass es 45.000 bis 50.000 Kleingartenparzellen im Lande gibt. Zählt man die Familienmitglieder hinzu, so „sind in Schleswig-Holstein etwa 100.000 Men- schen dem Hobby ‚Kleingarten’ zuzurechnen“. Trotz des relativ hohen Altersdurchschnitts

22 sind die Mitgliederzahlen des Landesverbandes der Gartenfreunde e. V. in den letzten zehn Jahren stabil. Freie Gärten sind quer durchs Land verfügbar – der Leerstand liegt im Landes- schnitt bei sieben Prozent.


TOP 63 Sicherung der schleswig-holsteinischen Theater und ihrer Standorte, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/616), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/698), geplanter Aufruf 12:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Land will seine Zuschüsse für die Theater wieder anheben. Zudem soll in den kommen- den Wochen eine Lösung für den Standort Schleswig gefunden werden, wo der alte Saal we- gen Baufälligkeit geschlossen wurde. Das sind zwei zentrale Punkte eines Regierungsbe- richts zur „Sicherung der schleswig-holsteinischen Theater und ihrer Standorte“, den die CDU beantragt hat.

Seit dem Jahr 2006 hat das Land seine Zuschüsse für die Theater in Kiel, in Lübeck sowie für das Landestheater mit seinen zwölf Spielstätten nicht mehr erhöht. Zuvor hatte es ein jährli- ches Plus von drei Prozent gegeben. Aus dem Kommunalen Finanzausgleich fließen seitdem jährlich 36,7 Millionen Euro – und damit kommen die Spielstätten nicht zurecht. Denn die Löhne sind in den letzten Jahren angestiegen, und 80 Prozent der Theater-Ausgaben sind Personalkosten.

Nun will die Regierungskoalition die Landeszuschüsse ab 2014 bis 2018 um jährlich 1,5 Pro- zent aufstocken. Das sieht das Theaterkonzept des Kulturministeriums vor, das im März ver- öffentlicht wurde. Damit würden die Zuweisungen an die Theater auf 39,54 Millionen im Jahr 2018 steigen. Das Land knüpft die Extra-Gelder allerdings an Bedingungen: Die Theater sol- len ihre „Zielgruppenarbeit“ verstärken und sich verstärkt an Kinder, Jugendliche und Migran- ten richten. Sie sollen durch Koproduktionen und den Austausch von Inszenierungen selbst ihre Kosten herunterfahren, und sie sollen mehr mit der freien Theaterszene zusammenarbei- ten.

Das Regierungskonzept zeigt zudem Perspektiven für den Standort Schleswig auf, den Hauptsitz des Landestheaters. Dort ist der alte Theatersaal wegen Baufälligkeit gesperrt, eine Sanierung könnte bis zu 20 Millionen Euro kosten. Zurzeit gibt es eine provisorische Lösung, unter anderem in einer Schulaula. Langfristig strebt das Land an, das Volkskundemuseum am Schleswiger Hesterberg ins Freilichtmuseum Kiel-Molfsee umzusiedeln und dort Platz für Schauspieler und Musiker zu schaffen. Eine Machbarkeitsstudie soll Ende April vorliegen.
Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die April-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 23. April, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungs-


23 tagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfas- sung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Ta- gesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeit- plan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



24 Reihenfolge der Beratung der 10. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 24. April 2013 68 Fragestunde zur Einrichtung von Oberstufen an Gemeinschaftsschu- 30 10:00 len 2 + 20 Regierungserklärung und Anträge zum Atomausstieg, zur Zwischen- 105 10:30 + 27 + lagerung radioaktiver Abfälle und zur Energiewende 31 + 47 + 48 34 Zukunft der Lehrerbesoldung 35 12:15

23 Chancen für mehr Mobilität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen 35 15:00 36 + Bericht und Antrag zum Hochschulpakt 35 15:35 53 5 Staatsvertrag und Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung 40 16:10 7 + 29 Gesetzentwurf und Antrag zu Bestandsdaten im Internet 35 16:50 50 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 17:25 Donnerstag, 25. April 2013 40 Gesetzliche Frauenquote umsetzen 35 10:00 18 + Anträge und Bericht zur Erhöhung des Garantievolumens und zur 50 10:35 25 + aktuellen Lage der HSH Nordbank sowie zum Wertpapierankauf des 56 HSH Finanzfonds 16 Steuerhinterziehung bekämpfen - Steuergerechtigkeit fördern 35 11:25 17 + Antrag zur Einhaltung der Schuldenbremse und zum Altschuldentilgungs- 35 12:00 41 fonds für Land und Kommunen

3 + 43 Tariftreue- und Vergabegesetz und Antrag zur Bekämpfung von 35 14:00 Lohndumping 11 + Anträge zur Ausschreibung der Strecke Hamburg - Westerland/Sylt und 35 14:35 32 zum Ausbau AKN zur S 21 13 Antrag und Bericht zur Wohnraumversorgung 40 15:10 26 Breitbandausbau 35 15:50 30 Arzneimittelgesetz 35 16:25 37 + Resolutionen zum Nord-Ostsee-Kanal und Antrag zur 35 17:00 38 + Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbelt-Querung 52 Freitag, 26. April 2013 28 + Anträge zum Kommunalen Wahlrecht für Nichtdeutsche und zum 35 09:00 35 + Wahlrecht für Unionsbürger zur Landtagswahl



25 45 9 Gesetzentwurf zur Einführung des Streikrechts für bestimmte Beam- 35 09:35 tinnen und Beamte 39 Gerechte Finanzierung für Schleswig-Holsteins Krankenhäuser 35 10:10 42 + Anträge zum Krippenausbau und Bericht zur frühkindlichen Bildung und 35 10:45 58 + Betreuung 60 49 Familienpolitische Leistungen reformieren 40 11:20 61 Situation des Kleingartenwesens in Schleswig-Holstein 35 12:00 63 Sicherung der schleswig-holsteinischen Theater und ihrer Standorte 35 12:35

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/764):


TOP 4 Gesetzentwurf zur Einführung des Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr bei Landtagswahlen 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes 8 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes 12 Durchführung einer Evaluation zum betrieblichen Eingliederungsmanagement in der Landesverwaltung 14 LKW-Fahrverbot nur an bundeseinheitlichen Feiertagen 21 Kommunalpolitik ist Ehrenamt 22 Änderung der Landesverfassung - Einsetzung eines Sonderausschusses "Verfassungsreform" 24 Aktionärsrechte stärken -Vorstandsvergütungen durch Hauptversammlung festlegen 33 Lokale Bündnisse für Familie in Schleswig-Holstein 46 Eine Landesnetzagentur einrichten 51 Einzelbetriebliche Förderung abschaffen - überbetriebliche Maßnahmen verbessern 54 Für einen starken und ausgewogenen EU-Haushalt 55 ELER-Mittel für Schleswig-Holstein effektiver ausrichten und sichern 57 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 64 Bericht über die Verhandlungen zur Strompreisbremse

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
15 Lückenlose Videoüberwachung in Schleswig-Holsteins Zügen verhindern 19 Gründung einer eigenen "Eliteschule des Sports" in Schleswig-Holstein 44 Für eine moderne, vielfältige Verwaltung in Schleswig- Holstein 59 Diabetes in Schleswig-Holstein 62 Umsetzung und Zwischenbilanz des Bildungs- und Teilhabepakets im Zweiten Sozialgesetzbuch 65 Zweiter Landeskinderschutzbericht 66 Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz 67 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten



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