Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
11.04.13
14:44 Uhr
FDP

Christopher Vogt: Der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals muss zwischen Bund und Land vertraglich festgeschrieben werden

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 165 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Verkehr / Nord-Ostsee-Kanal Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Kiel, Donnerstag, 11. April 2013



www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt: Der Ausbau des Nord-Ostsee- Kanals muss zwischen Bund und Land vertraglich festgeschrieben werden Zum Erhalt und Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals erklärt der Stellvertreten- de Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Der Wirtschaftsausschuss hat bei seiner auswärtigen Sitzung am Mittwoch in Brunsbüttel intensiv mit dem Parlamentarischen Staatssekretär aus dem Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, und dem Präsidenten der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Dr. Hans-Heinrich Witte, über die notwendigen Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal diskutiert. Die Vertreter des Bundes haben dem Ausschuss dabei geschil- dert, wie die einzelnen Maßnahmen bis 2025 umgesetzt werden könnten und auch noch einmal ihre Bereitschaft zur Realisierung der Maßnahmen deutlich gemacht. Neben dem bereits beschlossenen Neubau der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel wären dies die Sanierung der alten Schleusenkammern in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau, die Erneuerung der Levensauer Hochbrücke, der Ausbau der Oststrecke und die Vertiefung des Kanals.
Wir sollten uns nichts vormachen: Die positiven Signale aus dem Bundes- verkehrsministerium sind sehr erfreulich, aber entscheidend ist letztlich die Finanzierung der sehr kostenintensiven Maßnahmen durch den Bundestag. Wir haben es beim Nord-Ostsee-Kanal mit einer alleinigen Infrastruktur des Bundes zu tun und sind deshalb beim Erhalt und beim Ausbau auf die Zu- stimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages angewiesen.
Bis zum Jahr 2025 würden die Ausbaumaßnahmen den Bund - nach heuti- gen Preisen - insgesamt etwa 1,4 Milliarden Euro kosten. Wenn man be- denkt, dass das Bundesverkehrsministerium vom Bundestag jährlich ledig- lich etwa 1 Milliarde Euro für Erhalt und Ausbau aller Wasserstraßen in ganz Deutschland zur Verfügung gestellt bekommt, dann stellt man sehr schnell fest, dass Schleswig-Holstein bis 2025 immer wieder aufs Neue da- rauf hoffen muss, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages Son- dermittel für den Kanal zur Verfügung stellen wird, wie es beim Bau der Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel der Fall war. Alle Fraktionen im Bundestag haben in den vergangenen Wochen zwar erfreulicherweise ihre Bereitschaft zum Erhalt und auch zum Ausbau des Kanals signalisiert. Um für mehr Verlässlichkeit zu sorgen, sind das Land Schleswig-Holstein und die maritime Wirtschaft jedoch auf konkretere Zusagen des Bundes ange- wiesen.
Herr Ferlemann hat gegenüber dem Wirtschaftsausschuss des Landtages am Mittwoch bereits signalisiert, dass das Bundesverkehrsministerium beim Kanalausbau grundsätzliches Interesse an einer vertraglichen Ver- einbarung mit dem Land Schleswig-Holstein hätte. Die FDP bewertet diese Aussage als starkes Signal. Eine bloße Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundes- und Landesregierung wäre jedoch mit Blick auf das Budgetrecht des Bundestages nur die halbe Miete. Die Landesregierung sollte ange- sichts der positiven Signale aus Berlin prüfen, ob man einen solchen Ver- trag auf ein breiteres Fundament stellen könnte.
Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, dass Bund und Land eine Art Staatsvertrag zum Ausbau des Kanals unterschreiben sollten, der vom Landtag und vom Bundestag beschlossen und dann von der Landes- und der Bundesregierung ratifiziert werden sollte. Ein solcher Vertrag würde der Bedeutung des Kanals gerecht werden und würde angesichts des voraus- sichtlichen Zeit- und Kostenrahmens des Kanalausbaus die Akzeptanz die- ses Vorhabens bei den Haushaltspolitikern im Bundestag auch in späteren Legislaturperioden deutlich erhöhen.
Wir wären dazu bereit und ich gehe davon aus, dass auch die anderen Fraktionen im Landtag und im Bundestag zu ihren Ankündigungen stehen und den kompletten Kanalausbau auch vertraglich festschreiben würden."



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de