Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
28.03.13
09:21 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: "Altersgrenzen beim BAföG müssen fallen"

42/2013 Kiel, 28. März 2013



Bürgerbeauftragte: „Altersgrenzen beim BAföG müssen fallen“
Kiel (SHL) – Bei einer möglichen BAföG-Reform müssen nach Ansicht von Birgit Wille, der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, die geltenden Alters- grenzen fallen. Außerdem sollten weitere Personengruppen gefördert sowie die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge des Bundesausbildungsförderungs- gesetzes (BAföG) erhöht werden, sagt Birgit Wille. Sie begrüßt die bundesweite Diskussion über eine Reform der Förderung, denn das „BAföG“ müsse dringend den beruflichen Anforderungen und der Lebenswirklichkeit angepasst werden.

Birgit Wille bemängelt, dass beim BAföG bisher davon ausgegangen werde, dass im Normalfall jeder Auszubildende bis zum 30. Lebensjahr (oder 35. Lebensjahr bei Master- studiengängen) die Möglichkeit hat, eine berufsqualifizierende Ausbildung aufzunehmen. „Im Hinblick auf eine Altersdiskriminierung ist diese Benachteiligung von Menschen nicht mehr hinnehmbar, wenn sie älter als 30 beziehungsweise 35 Jahre sind, und sie eine Ausbildung beginnen möchten.“, kritisiert die Bürgerbeauftragte, „denn die Lebenswirk- lichkeit hat sich in den vergangenen 40 Jahren stark verändert.“ Die Förderung durch das BAföG müsse daher in Zukunft flexibler gestaltet und den unterschiedlichen Biografien und Lebensumständen angepasst werden. Nach Ansicht von Frau Wille geht auch der aktuelle Vorschlag zur Erhöhung der Altersgrenze noch nicht weit genug. Sie fordert, dass die Altersgrenze ganz gestrichen wird.

Außerdem ist es nach Ansicht der Bürgerbeauftragte unumgänglich, dass die BAföG- Bedarfssätze und die Freibeträge beim Elterneinkommen hoch gesetzt werden. Sie seien seit 2010 nicht mehr der Preis- und Einkommensentwicklung angepasst worden.

Für dringend notwendig hält die Bürgerbeauftragte auch eine verbesserte Förderung von Teilzeitstudien, um zum Beispiel eine Qualifizierung parallel zum Beruf zu ermöglichen. Das Argument „nichtfinanzierbar“ greift aus Sicht von Birgit Wille nicht. Wenn man Men-
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Jan Gömer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2


schen weiterqualifiziere, sorge man für dringend benötigte Fachkräfte, die letztendlich Steuern zahlen und nicht auf Sozialleistungen angewiesen seien, so Frau Wille.

Die Bürgerbeauftragte appelliert daher an die Landesregierung, die Vorschläge aufzugrei- fen und sich auf Bundesebene für eine Umsetzung einzusetzen.

Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).