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27.03.13
14:15 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: "Jetzt Chancen für Weiterbildung in der Altenpflege nutzen"

41/2013 Kiel, 27. März 2013


Bürgerbeauftragte: „Jetzt Chancen für Weiterbildung in der Alten- pflege nutzen“
Kiel (SHL) – Wer sich in der Altenpflege weiterbilden möchte, sollte sich jetzt umge- hend von seiner örtlichen Agentur für Arbeit über die jetzt verbesserten Förder- möglichkeiten beraten lassen. Das rät Birgit Wille, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, nachdem vergangene Woche des Gesetz zur Stärkung der beruf- lichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege in Kraft getreten ist. Die Bundes- regierung, die Länder und die Verbände wollen damit in den kommenden drei Jah- ren bis zu 4.000 „Pflegehelfer“ zu „Altenpflegekräften“ weiterbilden lassen und jährlich 10 Prozent mehr Auszubildende für die Altenpflege gewinnen.
Die Bürgerbeauftragte begrüßt zwar grundsätzlich die neue Regelung. „Ich denke jedoch nicht, dass es die Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist, in Krisensituationen bestimm- te Ausbildungsberufe zu fördern“, kritisiert Birgit Wille. Dennoch sollte man jetzt die kom- menden drei Jahre nutzen, um gemeinsam mit den Ländern, den Pflegekassen und den Betrieben die Rahmenbedingungen für die Ausbildung in der Altenpflege zu verbessern. Auch die Attraktivität dieser Arbeit sollte gesteigert werden, ebenso wie die Bezahlung, sagt die Bürgerbeauftragte.
Das neue Gesetz hilft vielen Menschen, die sich in den vergangenen Jahren an die Bür- gerbeauftragte gewandt hatten. Immer wieder hätten Hilfesuchende beklagt, dass die Arbeitsagenturen oder Jobcenter ihre gewünschte Ausbildung zum Altenpfleger oder Pfle- gehelfer nicht fördern würden, sagt Birgit Wille.
Das neue Gesetz sehe nun vor, dass bei entsprechenden Vorkenntnissen die Ausbil- dungszeit für Altenpfleger im Rahmen einer geförderten Weiterbildung auf zwei Jahre verkürzt werden kann. Außerdem würden die Arbeitsagenturen oder Jobcenter eine Wei- terbildung zum Altenpfleger nun auch dann voll fördern, wenn diese nicht auf zwei Jahre verkürzt werden kann. Das sei besonders für Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) wichtig. Die Bürgerbeauftragte weist jedoch darauf hin, dass diese Fördermög- lichkeit auf höchstens drei Jahre befristet ist.
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Jan Gömer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2



Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).