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21.03.13
13:52 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 22 (Landesrechnungshof): Angst war die treibende Feder bei diesem Antrag!

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 143 / 2013 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten Parlamentarischer Geschäftsführer des Landesrechnungshofs

Kiel, Donnerstag, 21. März 2013



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Angst war die treibende Feder bei diesem Antrag! In seiner Rede zu TOP 22 (Vorbereitung zur Wahl einer Präsidentin oder ei- nes Präsidenten des Landesrechnungshofs) erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Alle Monate wieder lässt uns der Noch-Fraktionsvorsitzende der Piraten an seinen persönlichen Ängsten und Befürchtungen teilhaben. Ein Resultat dieser Furcht ist, dass der schleswig-holsteinische Landtag in diversen An- trägen von den Piraten gewissermaßen als Keimzelle der Intransparenz verurteilt wird.
Regelmäßig wirft Herr Dr. Breyer den Abgeordneten dieses Landtags ‚Kun- gelei‘, ‚Verfassungswidriges Vorgehen‘ oder – wie in diesem Falle – ‚Äm- terpatronage‘ vor. Die Abgeordneten dieses Landtages scheinen demnach nichts anderes zu tun zu haben, als sich ständig nur darum zu kümmern, wie man die Wählerinnen und Wähler hintergeht, auf den Arm nimmt oder ausgrenzt.
Dem schleswig-holsteinischen Landtag kann man sicherlich so manches nachsagen, aber dass er ein Hort der Kungelei und der Intransparenz ist, bestimmt nicht. Ich jedenfalls bin es mittlerweile leid, dass meine politi- schen Motive und die politischen Motive anderer Abgeordneter dieses Hauses in einer solch ehrabschneidenden Art und Weise verunglimpft wer- den.
Man kann auch mit falschen Behauptungen Politikverdrossenheit schüren, Herr Dr. Breyer. Und Sie wären gut beraten, diese falschen Behauptungen künftig zu unterlassen. Mit der ständigen Unterstellung, Politik sei im Grun- de ein widerliches Geschäft, • in dem es nur um die eigenen Vorteile ginge und • in dem gelegentlich Recht vorsätzlich gebrochen wird, unterminieren Sie nicht nur unsere, sondern auch Ihre eigene Glaubwür- digkeit als Politiker.

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Je respektloser Sie selbst mit dem politischen Gegner umgehen, umso we- niger Respekt wird Ihnen als Politiker zuteil. Das sollten Sie wissen.
Zur Sache: Zunächst ist die Frage zu stellen, welche Auswirkungen eine Ausschreibung für die Kandidaten hat, inklusive
‚öffentliche[r] Anhörung‘,
– so Ziffer 3 des Antrags. Die Kandidaten müssten sich aus ihrem aktuellen Beruf bewerben und – da die ganze Angelegenheit ja öffentlich ist – auch zu dem Interesse an einer neuen Aufgabe öffentlich bekennen. Dass hier seitens des aktuellen Arbeitgebers der Vorwurf der Illoyalität schnell im Raum schweben kann, ist möglicherweise nachvollziehbar.
Nur: Was macht ein Bewerber, der nicht als geeignet für diese Position an- gesehen wurde? Kann dieser ohne Probleme an seinem Arbeitsplatz wei- terarbeiten, ohne sich ständig dem latenten Vorwurf ausgesetzt zu sehen, er habe illoyal gegenüber seinem Arbeitgeber agiert? Hat das möglicher- weise Auswirkungen auf seine Aufstiegschancen in dieser Firma? Und wie wirkt eine öffentliche Niederlage bei der Bewerbung um dieses Amt im Le- benslauf der Bewerberin oder des Bewerbers?
Das sind Fragen, die der Kollege Breyer möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt hat. Transparenz kann mitunter auch eine Kehrseite haben.
Den in der Antragsbegründung festgehaltenen Vorwurf, es gebe bereits jetzt den – Zitat –
‚Anschein, die Auswahl [des Landesrechnungshofspräsidenten] erfolge nach parteipolitischen Gesichtspunkten und nicht allein nach Eignung, Be- fähigung und fachlicher Leistung‘
teile ich ausdrücklich nicht. Der Landesrechnungshofspräsident wird ja nicht mit einfacher Mehrheit, sondern mit einer qualifizierten – einer verfas- sungs-ändernden – Mehrheit gewählt. Wenn Sie hiermit also suggerieren, Herr Dr. Breyer, eine Mehrheit aus zwei Dritteln der Mitglieder dieses Land- tages würde sich allein aus parteipolitischen Erwägungen für den einen oder anderen Kandidaten entscheiden, ist das nicht nur infam, sondern in sich auch vollkommen unlogisch.
Denn für welche Partei sollte sich diese Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden? Hieße das nicht gleichzeitig auch, dass wir befürchten müssten, dass im Zweifel auch unsere Landesverfassung parteipolitischen Erwägungen zum Opfer fallen könnte?
Und hier kommen wir wieder zu dem, was ich zu Beginn sagte. Angst war die treibende Feder bei diesem Antrag. Wir sind gut beraten, dieser Angst nicht nachzugeben.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de