Flemming Meyer zu TOP 11 - Moratorium für Fracking in Schleswig-Holstein
Presseinformation Kiel, den 21.03.2013Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 11 Moratorium für Fracking in Schleswig-Holstein Drs. 18/570Mit dem interfraktionellen Antrag vom Dezember letzten Jahres hat der Landtag einstimmigdeutlich gemacht, dass er Fracking zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl ablehnt. Daran haltenwir weiter fest. Gleichwohl, mit der Konzessionsvergabe zur Aufsuchung und Gewinnung vonKohlenwasserstoffen – durch das Landesbergamt – kann ein anderer Eindruck entstehen. FürAußenstehende und Menschen, die sich nicht mit der Materie beschäftigen, klingt dies schräg.Die Bewilligungen und Erlaubnisse beinhalten jedoch nicht das Recht seismischeUntersuchungen oder Bohrungen vorzunehmen.Auch wenn es sich beim Bergamt um eine Landesbehörde handelt, ist diese an dasBundesberggesetz gebunden. Leider schert sich das Bundesberggesetz nicht um Beschlüsse desLandtages. Das Landesbergamt ist gebunden an Recht und Gesetz. Es gab daher keine andereMöglichkeit, als den Anträgen stattzugeben. Das ist bedauerlich.Theoretisch hätte das Landesbergamt die Anträge rechtwidrig ablehnen können. Aber was wärendie Konsequenzen gewesen? Die Unternehmen hätten dagegen vorgehen können und das Landmit Schadensersatzklagen eindecken können. Ein solches Risiko können wir nicht eingehen. 2Daher brauchen wir endlich Klarheit. Klarheit in Bezug auf das Bergrecht. Das bedeutet, wirbrauchen endlich ein Bergrecht, das modernen gesellschaftlichen Anforderungen entspricht.Diese wären Beispielsweise: Umweltbelange, Berücksichtigung der Forderungen aus den Ländernund mehr Transparenz. Die Novellierung des Bergrechts sind aber dicke Bretter die gebohrtwerden. Diese Zeit haben wir jetzt aber nicht. Daher begrüßen wir den Schritt des Ministers, übereine Bundesratsinitiative eine schnelle Lösung in der Sache zu erreichen und ein Fracking-Verbotauf den Weg bringt. Da wir aber wissen, dass das Thema Fracking in den Bundesländernunterschiedlich gesehen wird, ist es fraglich, inwieweit die Initiative erfolgversprechend seinwird. Wir wünschen dem Minister hier gutes Verhandlungsgeschick.Parallel wird das Ministerium über den Landesentwicklungsplan und mittels desRaumordnungsgesetzes eine Veränderungssperre einziehen. Danach kann dieRaumordnungsbehörde raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidungüber deren Zulässigkeit befristet untersagen, wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellungbefindet und wenn zu befürchten ist, dass die Planung oder Maßnahme die Verwirklichung dervorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.Die Dauer der Untersagung beträgt bis zu zwei Jahre. Die Untersagung kann um ein weiteresJahr verlängert werden. So ist es dem §14 Abs.2 ROG zu entnehmen.Wir alle kennen die Resolution des Kreises Nordfriesland, wo genau dieser Weg beschrieben wird.Daher freut mich zum einen, dass das Ministerium dieser Resolution gefolgt ist. Zum anderenmacht es nochmal deutlich, dass auch die kommunale Ebene ein massives Interesse daran hatFracking zu verhindern. Wir ziehen hier alle an einem Strang.Auch wenn der Weg über die Raumordnung keine endgültige Lösung ist, so verschafft uns diesesVorgehen zumindest Zeit. Zeit die wir nutzen müssen, um endlich gesicherte Wege zu finden, diedas Fracking zur Aufsuchung von Öl und Gas bei uns im Land verhindern.Wir brauchen endlich sichere Lösungen, um dem Wunsch des Landtages, der kommunalen Ebeneund vor allem, um dem Bürgerwillen bei uns im Land gerecht zu werden. Wenn es um den 3Bürgerwillen geht, wird sehr deutlich, dass Fracking genauso abgelehnt wird wie die CCS-Technologie.