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21.03.13
10:40 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 11 - Moratorium für Fracking in Schleswig-Holstein

Presseinformation Kiel, den 21.03.2013

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 11 Moratorium für Fracking in Schleswig-Holstein Drs. 18/570

Mit dem interfraktionellen Antrag vom Dezember letzten Jahres hat der Landtag einstimmig
deutlich gemacht, dass er Fracking zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl ablehnt. Daran halten
wir weiter fest. Gleichwohl, mit der Konzessionsvergabe zur Aufsuchung und Gewinnung von
Kohlenwasserstoffen – durch das Landesbergamt – kann ein anderer Eindruck entstehen. Für
Außenstehende und Menschen, die sich nicht mit der Materie beschäftigen, klingt dies schräg.
Die Bewilligungen und Erlaubnisse beinhalten jedoch nicht das Recht seismische
Untersuchungen oder Bohrungen vorzunehmen.


Auch wenn es sich beim Bergamt um eine Landesbehörde handelt, ist diese an das
Bundesberggesetz gebunden. Leider schert sich das Bundesberggesetz nicht um Beschlüsse des
Landtages. Das Landesbergamt ist gebunden an Recht und Gesetz. Es gab daher keine andere
Möglichkeit, als den Anträgen stattzugeben. Das ist bedauerlich.
Theoretisch hätte das Landesbergamt die Anträge rechtwidrig ablehnen können. Aber was wären
die Konsequenzen gewesen? Die Unternehmen hätten dagegen vorgehen können und das Land
mit Schadensersatzklagen eindecken können. Ein solches Risiko können wir nicht eingehen. 2



Daher brauchen wir endlich Klarheit. Klarheit in Bezug auf das Bergrecht. Das bedeutet, wir
brauchen endlich ein Bergrecht, das modernen gesellschaftlichen Anforderungen entspricht.
Diese wären Beispielsweise: Umweltbelange, Berücksichtigung der Forderungen aus den Ländern
und mehr Transparenz. Die Novellierung des Bergrechts sind aber dicke Bretter die gebohrt
werden. Diese Zeit haben wir jetzt aber nicht. Daher begrüßen wir den Schritt des Ministers, über
eine Bundesratsinitiative eine schnelle Lösung in der Sache zu erreichen und ein Fracking-Verbot
auf den Weg bringt. Da wir aber wissen, dass das Thema Fracking in den Bundesländern
unterschiedlich gesehen wird, ist es fraglich, inwieweit die Initiative erfolgversprechend sein
wird. Wir wünschen dem Minister hier gutes Verhandlungsgeschick.


Parallel wird das Ministerium über den Landesentwicklungsplan und mittels des
Raumordnungsgesetzes eine Veränderungssperre einziehen. Danach kann die
Raumordnungsbehörde raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung
über deren Zulässigkeit befristet untersagen, wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung
befindet und wenn zu befürchten ist, dass die Planung oder Maßnahme die Verwirklichung der
vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.
Die Dauer der Untersagung beträgt bis zu zwei Jahre. Die Untersagung kann um ein weiteres
Jahr verlängert werden. So ist es dem §14 Abs.2 ROG zu entnehmen.
Wir alle kennen die Resolution des Kreises Nordfriesland, wo genau dieser Weg beschrieben wird.
Daher freut mich zum einen, dass das Ministerium dieser Resolution gefolgt ist. Zum anderen
macht es nochmal deutlich, dass auch die kommunale Ebene ein massives Interesse daran hat
Fracking zu verhindern. Wir ziehen hier alle an einem Strang.
Auch wenn der Weg über die Raumordnung keine endgültige Lösung ist, so verschafft uns dieses
Vorgehen zumindest Zeit. Zeit die wir nutzen müssen, um endlich gesicherte Wege zu finden, die
das Fracking zur Aufsuchung von Öl und Gas bei uns im Land verhindern.
Wir brauchen endlich sichere Lösungen, um dem Wunsch des Landtages, der kommunalen Ebene
und vor allem, um dem Bürgerwillen bei uns im Land gerecht zu werden. Wenn es um den 3
Bürgerwillen geht, wird sehr deutlich, dass Fracking genauso abgelehnt wird wie die CCS-
Technologie.