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20.03.13
19:06 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Gesetz zur Sicherung des Vertrauens in die Unabhängigkeit der Mitglieder des Landtages

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort. Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 9 – Unabhängigkeit der Mitglieder des Landtags Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Dazu sagt die Parl. Geschäftsführerin der Fraktion Mobil: 0172 / 541 83 53 Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 128.13 / 20.03.2013



Mehr Transparenz von Nebentätigkeiten
Der vorliegende Gesetzentwurf zielt aus Sicht meiner Fraktion in die richtige Rich- tung, es bleibt aber bei einigen Punkten noch Klärungsbedarf. Die Wahlbeteiligung spricht leider eine klare Sprache: Viele Bürgerinnen und Bürger machen von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch.
Und das ist schade angesichts der Situation in anderen Ländern. Im arabischen Frühling wurde hart für mehr demokratische Rechte gekämpft. Bei uns gibt es diese Rechte, und sie werden nicht von allen in Anspruch genommen. Daher begrüßen wir Grüne Initiativen und Aktionen zur Bürgerbeteiligung und Bürgerinfomation. Dazu gehört auch mehr Transparenz, was die Tätigkeiten und Einkünfte der Abgeordneten angeht.
Dem Vorurteil „Alle Politiker sind gleich und denken nur an sich selbst“ sollten wir alle entschlossen entgegen treten. Das es unserem Ansehen schadet, ist eine Sache. Aber es schadet auch den vielen ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen und Kreistagen. Daher ist Transparenz das Mittel der Wahl, um Licht ins Dunkel zu bringen. Wir Grüne haben für unsere Fraktion die Rubrik „der gläserne Abgeordnete“ auf unserer Homepage mit Angabe von -> Beruflicher Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Landtag -> Entgeltlicher Tätigkeit neben dem Mandat -> Funktionen in Unternehmen und in Körperschaften -> Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen -> Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten -> Beteiligung an Kapital- oder Personengesellschaften


Seite 1 von 2 In unserem Koalitionsvertrag haben wir auf S. 54 festgehalten: „Wir werden eine Re- gelung zur Ausweisung der Nebenverdienste von Abgeordneten schaffen, die sich an dem Modell des Bundestages orientiert, jedoch zusätzlich ergänzt wird um die Pflicht zur genauen Ausweisung der Höhe der Nebenverdienste.“
Das bedeutet logischerweise, dass es Sinn macht, erst die Erneuerung der Regelung auf Bundesebene auf dem Tisch liegen zu haben und sie dann zu ergänzen und zu erweitern. Ihre Pressemitteilung, sehr Herr Kollege Breyer, in der Sie indirekt unter- stellen, wir seien nicht tätig geworden, weise ich daher aufs Schärfste zurück.
Unser ernst und ehrlich gemeintes Angebot einer gemeinsamen fraktionsübergrei- fenden Initiative haben Sie vom Tisch gewischt und sich stattdessen mit dem Gewinn des billigen Populismus an die Öffentlichkeit gewandt. Das scheint Ihr Verständnis von Kollegialität zu sein. Das finde ich sehr bedauerlich.
Gerade bei einem Thema, wie dem Vertrauen in die Mitglieder des Landtages, würde es allen Fraktionen gut zu Gesicht stehen, an einem Strang zu ziehen. Hierbei müs- sen besondere Gesichtspunkte wie die bei BerufsgeheimnisträgerInnen berücksich- tigt werden.
Der Grundsatz muss jedoch sein, dass für die Bürgerinnen und Bürger transparent aufgezeigt wird, in welchen Zusammenhängen die Abgeordneten tätig sind.



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