Dr. Heiner Garg zu TOP 4,10,28 und 34 (Mitbestimmung, Mindestlohn, Lohnuntergrenzen): Mindestlöhne bleiben vor allem eines - Mindestlöhne!
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 129 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Arbeit / Lohnuntergrenzen Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerKiel, Mittwoch, 20. März 2013 www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Heiner Garg: Mindestlöhne bleiben vor allem eines – Mindestlöhne! In seiner Rede zu TOP 4, 10, 28 und 34 (Mitbestimmung – Mindestlohn – Lohnuntergrenzen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„In Paragraph 2 Absatz 1 Ihres Mindestlohngesetzes heißt es – ich zitiere: ‚Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Schleswig-Holstein wird der in § 5 bestimmte Mindestlohn durch das tarifliche Arbeitsentgelt im öffentlichen Dienst ge- sichert.‘Was auch sonst? – Sie sind Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder. Planen Sie etwa aus der Tarifgemeinschaft auszusteigen?Und warum gilt das tarifliche Entgelt nur beim Mindestlohn? – Frau Heinold, Ihr Zitat, das Sie manchen Professoren- und Lehrerhaushalt kennen, der die Tariferhöhung von 5,6 Prozent nicht zwingend nötig habe, ist unerhört. Nicht nur, dass Sie damit den Grundsatz außer Kraft setzen, dass gute Ar- beit auch gut bezahlt werden muss. Nein, Sie unterstellen damit, dass die alleinerziehende Lehrerin mit zwei Kindern und alle anderen Beamten im Land in Saus und Braus leben. So weit wie Sie kann man von der Realität gar nicht entfernt sein. Sie sollten sich für diesen Satz öffentlich entschuldi- gen.Zur Diskussion über einen gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn sage ich: Diese Idee geht an den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Men- schen im Land vorbei. Die Lebenshaltungskosten, insbesondere die Mie- ten, sind doch in der Uckermark nicht dieselben wie in München oder Hamburg. Wer dem Spargelstecher in Nordbrandenburg dasselbe Entgelt wie dem Sicherheitsmann in München bezahlen möchte, dessen Entgelt verfehlt zumindest bei einem der beiden die Lebenswirklichkeit. Wahr- scheinlich jedoch bei beiden.Deshalb wirbt meine Fraktion dafür, statt eines einzigen und sich übergrei- fenden Mindestlohns, Lohnuntergrenzen festzusetzen, die nach RegionenSusann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 und Branchen variieren dürfen. Das ist eine Ergänzung zu den bestehen- den Tarifverträgen.Die Tarifautonomie muss im Kern erhalten bleiben. Sie ist eine der Erfolgs- garanten der sozialen Marktwirtschaft und Garant für die gerechte Vertei- lung der Einkommen im Land.Politisches Ziel von uns allen muss es doch sein, dass nicht möglichst viele Menschen den Mindestlohn erhalten, sondern möglichst wenige. Dafür aber bedarf es einer starken Wirtschaft und diese geht nur dorthin, wo sie optimale Bedingungen vorfindet. Das war in den vergangenen Jahrzehnten bei uns meist leider nicht der Fall und Sie, liebe Koalition, haben bisher viel dafür getan, dass dies auch künftig so bleiben wird. Das spüren die Men- schen in unserem Land jeden Tag in ihrem Portemonnaie!Es muss doch unser aller Ansporn sein, höhere Gehälter zu erwirtschaften und nicht etwa den höchsten Mindestlohn im Vergabegesetz zu beschlie- ßen. Mindestlöhne, mögen sie noch so hoch sein, bleiben vor allem eines: Mindestlöhne.Fangen Sie also endlich damit an, für mehr Wirtschaftswachstum zu sor- gen, damit die Menschen in diesem Land von mehr leben können als von Mindestlöhnen!“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de