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22.02.13
15:21 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zur Aufhebung des Optionszwangs

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 13 + 30 – Aufhebung des Optionszwangs Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die Vorsitzende der Landtagsfraktion Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Eka von Kalben: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 085.13 / 22.02.2013



Das automatische Entziehen der Staatsbürgerschaft ist verfassungsrechtlich bedenklich und integrations- politisch unmöglich!

Ich möchte gern der FDP danken. Wir freuen uns immer, wenn die Opposition uns dabei unter- stützt, unseren Koalitionsvertrag zügig und mit breiter Mehrheit umzusetzen. Danke, dass Sie unseren Grünen Antrag aus der letzten Wahlperiode heute noch mal stellen. Er ist zwar nicht ganz wortgleich – unsere Begründung war außerdem besser– aber in der Sache streiten wir in diesem Fall endlich gemeinsam. Wir begrüßen daher nicht nur die konstruktive Mitarbeit, son- dern auch den Sinneswandel.
Der Optionszwang ist das Ergebnis eines faulen Kompromisses- übrigens auf Betreiben der FDP - im Vermittlungsausschuss des Bundesrats.
Jugendliche mit Migrationshintergrund müssen sich mit Erreichen ihrer Volljährigkeit innerhalb von fünf Jahren entscheiden: Sollen sie die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern annehmen und sich damit zu ihren Wurzel bekennen oder sollen sie die deutsche Staatsangehörigkeit anneh- men und damit die vollen Rechte in dem Land bekommen, in dem sie leben und in dem sie aufgewachsen sind, in dem sie zur Schule gegangen sind? In dem sie hoffentlich einen Beruf erlernen konnten. In dem Ihre Freunde und Freundinnen leben.
Schlimmer noch: Haben sie nicht alles geregelt bis zum Stichtag ihres Geburtstags, verlieren sie mit der Vollendung des 23. Lebensjahres automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit als hätten sie sie nie besessen. Seit Beginn dieses Jahres ist das erstmals der Fall. 16 Jugendliche hat Deutschland 2013 bereits zwangsausgebürgert. Das automatische Entziehen der Staatsan- gehörigkeit ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, es ist auch integrationspolitisch un- Seite 1 von 2 möglich.
Diese Jugendlichen können schlicht nicht verstehen, warum man ihnen mit 18 Jahren nun ab- spricht, beide Identitäten fortführen zu können. Ich muss Ihnen gestehen, ich kann es auch nicht. Moderne Biografien und Lebenswirklichkeiten sind komplex und das ist gut so. Es gibt keinen Grund, anzunehmen, dass Menschen sich nicht zwei Staaten zuordnen können. Das Argument, man müsse sich für einen Lebensmittelpunkt entscheiden, ist absolut nicht mehr zeitgemäß.
Auch das Argument der rechtlichen Schwierigkeiten mit Mehrstaatigkeit ist absolut unsinnig. Al- le EU-BürgerInnen haben das Recht zwei Pässe zu besitzen. Kinder aus binationalen Ehen, al- so z. B. mit einer deutschen Mutter und einem russischen Vater, dürfen ihre doppelte Staats- bürgerschaft ebenso führen. Auch aus Ländern wie Iran oder Argentinien darf man die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Mehr als die Hälfte der Einbürgerungen in Deutschland erfolgt unter Hinnahme der Mehr- staatigkeit. Warum dürfen die restlichen Kinder nicht zwei Staatsbürgerschaften behalten?
Menschen mit Migrationsgeschichte begegnen zudem schon genügend Alltagsrassismus. Wir machen es den Menschen nicht leichter, sogar im Gegenteil: Diese Optionspflicht bestätigt den Alltagsrassismus durch einen institutionalisierte Diskriminierung.
Eine Gesetzesänderung ist dringlich. Dieses Jahr sind über 3.000 junge Menschen betroffen, mehr als 2/3 dieser Jugendlichen haben eine deutsch-türkischer Abstammung! Ab dem Jahr 2018 werden die Zahlen sprunghaft auf über 40.000 steigen, da ja seit 2000 alle hier gebore- nen Kinder automatisch den deutschen Pass „auf Zeit“ erhalten haben.
Wir müssen ihnen ermöglichen, sich auf ihre Ausbildung zu konzentrieren, ihnen signalisieren, dass sie hier willkommen sind und dass wir sie als Teil unserer Gesellschaft betrachten.
Der Verwaltungsaufwand für die Optionsentscheidung ist eine Verschwendung. Die Union be- stätigt selber: Kein Land der Welt betreibt so einen Aufwand. Einen Aufwand, um Menschen außen vor zu lassen. Die praktischen Probleme der Mehrstaatigkeit lassen sich leichter lösen.
Die Einbürgerungsstudie belegt: „Der wichtigste Grund für eine Einbürgerung ist der Wunsch nach rechtlicher Gleichstellung und das Gefühl in Deutschland verwurzelt zu sein.“ Wir wollen Menschen, die hier geboren werden, nicht den Status des Ausländers geben. Sie sind nicht Deutsche auf Zeit. Sie sind vollwertige Deutsche mit allen Rechten und Pflichten.
Deshalb werden wir uns für eine bundesdeutsche Regelung einsetzen! Ich bin mir sicher, unse- re Landesregierung wird bis dahin nicht untätig bleiben und die positiven Erfahrungen aus Ba- den-Württemberg prüfen, mit verwaltungsinternen Anweisungen den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft großzügig zu vermeiden.
Noch eine Bemerkung zum CDU Antrag: Wir lesen die Erkenntnisse des Bundesamtes nicht so positiv. Unseres Erachtens ist die zögerliche Entscheidung der jungen Erwachsenen, die sich zu 50 Prozent nicht auf die Behördenbriefe melden und damit den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft riskieren, nicht nur ein Informationsdefizit. Die Jugendlichen, die die Ent- scheidung herauszögern, tun dies auch gerade deswegen, weil sie auf eine Einigung unserer- seits hoffen. Stoßen wir sie nicht vor den Kopf und enttäuschen wir nicht das Vertrauen, das in uns gesetzt wird!

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