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22.02.13
15:10 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 23: Den betroffenen KIndern geht heute ein Jahr Förderung verloren

Bildungspolitik
Nr. 111/13 vom 22. Februar 2013
Heike Franzen zu TOP 23: Den betroffenen KIndern geht heute ein Jahr Förderung verloren
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Mit der Schulgesetzänderung von 2007 wurde auch geregelt, dass alle Kinder mit sechs Jahren in Schleswig-Holstein eingeschult werden müssen. Bei medizinisch begründeten Ausnahmefällen konnten sie vom Schulbesuch beurlaubt werden.
An dieser Stelle müssen wir neu nachdenken. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben CDU und FDP über dieses Thema diskutiert. Bis zur Schulgesetzänderung 2010 konnte diese Beurlaubung vom Schulbesuch auf die Schulbesuchszeit angerechnet werden. Das hieß, die Kinder haben zwar nicht die Schule besucht, aber das versäumte Schuljahr wurde ihnen auf die Schulbesuchszeit angerechnet und damit hatten sie nach 9 Schuljahren bereits ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt, was zu Nachteilen - beispielsweise beim Erwerb des Hauptschulabschlusses - hätte führen können. Das haben wir im Schulgesetz 2010 geändert.
Woran wir aber noch arbeiten müssen ist die Frage, was geschieht eigentlich mit den Kindern, die nicht die Schule besuchen? Sie einfach nur ein Jahr weiter in den Kindergarten zu schicken, kann nicht die Lösung sein. Wenn man sie schon vom Schulbesuch befreit, dann müssen in diesem Jahr auch die
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 entsprechenden unterstützenden Maßnahmen durchgeführt werden, die dem Kind danach auch den Schulbesuch ermöglichen. Und es müssen schon gravierende Gründe sein, warum ein Kind nicht in die erste Klasse eingeschult werden soll.
Das können medizinische Gründe sein. Oft handelt es sich bei diesen Kinder um „Frühchen“, die auf Grund ihrer kindlichen Entwicklung noch nicht in der Lage sind, sich dem Schulalltag zu stellen, die aber in diesem Jahr auch entsprechend gefördert werden müssen. Das können aber auch Gründe sein, die sich aus einem sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben. Daher ist es aus unserer Sicht auch dringend erforderlich, vor dem Schulbesuch, bei Bedarf, einen sonderpädagogischen Förderbedarf zu ermitteln.
Dann können in der Schule die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Kinder individuell zu fördern. Die derzeitige Praxis, dass der sonderpädagogische Förderbedarf erst in der ersten Klasse ermittelt wird und die Zuweisung von sonderpädagogischen Stunden dann im nächsten Schuljahr erfolgt, greift zu kurz. Den Kindern geht ein Jahr Förderung verloren, das sie dringend benötigt hätten. Hier bedarf es auch der engen Absprache mit den Kindertagesstätten, die die Kinder bereits kennen und um ihre Stärken und Schwächen wissen.
Diese Maßnahmen sind nicht zum Null-Tarif zu haben. Darum ist es richtig, dass die Landesregierung uns die entstehenden Kosten aufzeigen soll. Aber spätestens nach der Vorstellung der Grundschulstudie im Bildungsausschuss sollte uns klar sein, dass wir, wenn wir wirkungsvoll Bildungserfolge erzielen wollen, unser Augenmerk nicht auf die Sekundarstufe I und die Oberstufen richten müssen, sondern auf die ersten Jahre unserer Kinder.
Wir würden uns freuen, wenn wir im Rahmen der Ausschussberatungen zu einem Ergebnis kommen könnten, das den individuellen Bedürfnissen der Kinder beim Schuleintritt gerecht wird!



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