Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
22.02.13
15:08 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 23: Optimale Frühförderung bei der Einschulung

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 22. Februar 2013



TOP 23: Flexibilisierung des Einschulalters (Drucksachen 18/507, 18/541))



Kai Vogel:
Optimale Frühförderung bei der Einschulung


Vor zehn Jahren wurden 5,6 Prozent aller Kinder in Deutschland verspätet eingeschult. In Schleswig-Holstein lag dieser Wert bei 7,1 Prozent, und das war mit Ausnahme der ostdeutschen Bundesländer, die früher sehr stark auf Aussortieren gesetzt haben, der höchste Wert unter allen Bundesländern. Wenn wir solche Zahlen weiter hätten akzeptieren wollen, wäre das dem Eingeständnis gleichgekommen, dass die Zahl von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen in Schleswig-Holstein höher ist als im gesamten alten Bundesgebiet.
Das war nicht dauerhaft hinnehmbar. Schon im alten Schulgesetz, das die Möglichkeit bot, Kinder, „die bei Beginn der Schulpflicht körperlich, geistig, seelisch oder sozial nicht genügend entwickelt“ waren, ein Jahr zurückzustellen, sollten diese Kinder nicht einfach sich selbst und damit den völlig ungleichen Betreuungs- und Förderungsmöglichkeiten ihrer Elternhäuser überlassen bleiben, sondern sie sollten verpflichtet werden, eine Fördereinrichtung wie eine KiTa, einen Schulkindergarten oder eine geeignete Förderschule zu besuchen.
Schon diese Zusammenstellung zeigt, dass es kein wirklich ganzheitliches Konzept für eine Frühförderung gab. Die große Koalition hatte sich daher entschlossen, die systematische Rückstellung auf Wunsch der Eltern aufzuheben. Es gibt aber die Möglichkeit, dass ein Kind vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt werden konnte.
Der Antrag von der FDP folgt der Tradition, wir stellen ihn immer dann, wenn wir nicht in der Regierungsverantwortung sind. Bereits 2007 und 2009 verfolgten Sie diese Thematik. Als Herr 2



Klug dann 2 Monate nach dem letzten Aufgreifen dieses Themas in Regierungsverantwortung war, verschwand das Thema aus dem Fokus. Wenn ich an die gestrige Debatte denke, dann wundere ich mich über den Antrag der beiden Oppositionsparteien schon. Gestern wurden wir gescholten, weil wir angeblich Fakten schufen, die nicht mit der Ergebnisoffenheit der Bildungskonferenz in Einklang stehen würden. Und heute stellen CDU und FDP beide je einen Antrag, der genau das tut, was Sie uns vorwerfen.
Als aufmerksame Teilnehmer hätten Sie bei den letzten beiden Bildungskonferenzen und beim Lesen der Skripte festgestellt: Es gibt eine Arbeitsgruppe, die sich im Rahmen der Bildungskonferenz mit dem Thema Übergänge befasst – also exakt dem Thema Ihrer Anträge. Ich freue mich auf die Bildungskonferenz morgen und bin auf die Ergebnisse, die ich erst morgen erfahren werde, sehr gespannt. Aber CDU und FDP scheinen schon zu wissen, was uns die Arbeitsgruppen als Ergebnisse vorstellen.
Doch nun zu den Anträgen: Der CDU-Antrag ist von der Blickrichtung schon deutlich zielführender, wobei auch hier die Frage bleibt: Warum stellen Sie diesen jetzt und nicht, als Sie selbst die Regierung verantworteten? Ich möchte nicht missverstanden werden, eine so flexible Handhabung der Einschulung wie einst nach dem Motto „jeder, wie er will“ wird es mit uns nicht geben.
Durch die eingeführte flexible Eingangsphase, die es Kindern ermöglicht, die erste und zweite Klasse in ein bis drei Jahren zu absolvieren, wurden wesentliche Förderaspekte verbessert. Die Frühförderprogramme in den Kitas – ich nenne hier das SPRINT-Programm bei Sprachdefiziten – haben einen großen Teil der Kinder, die früher zu den Späteingeschulten zählten, durch gute individuelle Förderung vorangebracht. Leider gibt es aber immer noch einen geringen Teil von Kindern, für die auch die jetzigen Regelungen nicht ausreichend greifen. Die Frühförderung wurde durch die letzte große Schulgesetzänderung deutlich optimiert und die Beteiligten, die die alte und die neue Regelung kennen, bescheinigen den richtigen Weg. Doch nach einer gewissen Zeit muss jeder evaluieren und ggf. etwas nachjustieren. Und in diesem Stadium befinden wir uns jetzt.
Wir werden den Antrag der FDP nicht unterstützen, die Regierung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf aufzurufen. Wir sind aber bereit, den Antrag der CDU und der FDP als Material zur Beratung des Schulgesetzes in den Bildungsausschuss zu überweisen.