Dr. Ekkehard Klug: Balance zwischen repräsentativer und direkter Demokratie wahren
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 78 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 21. Februar 2013 Parlamentarischer GeschäftsführerInnen / Bürgerbeteiligung www.fdp-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Balance zwischen repräsentativer und direkter Demokratie wahrenIn seiner Rede zu TOP 6 (Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteili- gung) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„Die FDP hält es für notwendig und sinnvoll, die Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene zu stärken. Im Zuge der Anhörung des Innenausschusses sind wir aller- dings zu dem Ergebnis gelangt, dass die Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen in wesentlichen Punkten geändert werden sollte.Erstens: Zum einen wollen wir die Hürden, die vor der Einleitung eines Bürgerbe- gehrens bestehen, in den meisten Kommunen absenken. Das Quorum sollte nach unserer Auffassung generell nur bei vier Prozent liegen, also bei der Mindest- Unterstützung, die die Koalition lediglich in Gemeinden mit mehr als 150.000 Ein- wohnern vorsieht. In kleineren Orten wollen SPD, Grüne und SSW das Quorum dagegen gestaffelt bis auf zehn Prozent hochsetzen.Zweitens: Auf der anderen Seite halten wir es generell für erforderlich, dass ein Bürgerentscheid nur dann gültig sein soll, wenn die dazu erreichte Mehrheit min- destens 20 Prozent der Stimmberechtigten repräsentiert. Eine Absenkung dieser bereits heute bestehenden Erfordernis ist nach unserer Auffassung deshalb nicht sachgerecht. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass kleine Minderheiten die Kom- munalpolitik in Fragen, die für einen Großteil der Einwohnerschaft nicht von Inte- resse sind, so dass viele sich am Bürgerentscheid daher nicht beteiligen, dominie- ren.Außerdem bieten die von uns vorgeschlagenen Änderungen einen im Vergleich zum Ursprungs-Gesetzentwurf, aber auch im Vergleich zum geltenden Recht, einen besseren Ausgleich zwischen direkter und repräsentativer Demokratie.Es wird danach leichter, Initiativen aus der örtlichen Bürgerschaft in die Kommunal- politik einzubringen. Andererseits sichert das beibehaltene hohe Quorum für die Gültigkeit eines Bürgerentscheides auch die gewählte kommunale Selbstverwal- tung vor einer weitgehenden Entmachtung.Die Balance zwischen beiden Zielen und Anliegen, der Stärkung der direkten De- mokratie und der Sicherung der repräsentativen Demokratie, bleibt damit gewahrt.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de