Wolfgang Kubicki zu TOP 10 (Glücksspielgesetz): Wir dürfen die Feuerwehren nicht allein lassen
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 75 / 2013 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 20. Februar 2013Innen / Glücksspielgesetz www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: Wir dürfen die Feuerwehren nicht allein lassenIn seiner Rede zu TOP 10 (Entwurf eines Glücksspielgesetzes) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Das Zeichen, das heute von hier ausgehen sollte, darf nicht sein, dass wir uns im Konflikt von Regierung gegen Opposition verfangen, dass wir erneut unsere unterschiedlichen Ansichten über die Glücksspielregulierung darle- gen und dass wiederholt manchem böswillig unterstellt wird, dass sie der Prostitution und der Geldwäsche Vorschub leisten. Dies würde weder dem Ansehen dieses Parlamentes, noch den Problemen der freiwilligen Feuer- wehren im Land gerecht. Heute geht es nicht um Glücksspiel, heute stehen die Feuerwehren im Mittelpunkt. Nebenschauplätze würden nur die Arbeit der vielen engagierten Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren im Land ab- werten.Aufgabe der Politik ist es, Antworten auf die Herausforderungen der Zeit zu finden. Und die freiwilligen Feuerwehren im Land sind mit einigen Heraus- forderungen konfrontiert. Das demographische Problem schlägt bei ihnen noch stärker zu, als wir es aus den Parteien oder den Sportvereinen ken- nen. Immer weniger und immer ältere Aktivmitglieder sind immer weniger in der Lage, die hohen körperlichen Anstrengungen, die der Einsatz häufig von ihnen erfordert, zu erbringen. Den freiwilligen Feuerwehren fehlen vie- lerorts bereits heute die Mitglieder, die sie benötigen, um den Brandschutz im Land optimal zu gewährleisten.Das verstärkt den nicht mehr zu leugnenden Trend des Rückzugs aus der Fläche. Wo die freiwillige Feuerwehr nur noch unzureichend vorhanden ist, wo die Sparkasse die Filiale schließt, wo die Grundelemente der staatli- chen Daseinsvorsorge fehlen, wird es schwierig, Menschen zu bewegen, in ländlichen Gebieten zu bleiben oder dort neu hin zu ziehen. Die Verhinde- rung der Verödung der ländlichen Fläche ist eine Aufgabe aller Fraktionen in diesem Parlament.Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2 Auch jene unter uns, die das Glücksspiel per se verteufeln, können sich mit dem Gesetzentwurf arrangieren. Was spricht denn dagegen, dass wir mit den Einnahmen aus der Glücksspielabgabe für Online-Glücksspiele die Ar- beit der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren würdigen, die häufig unter höchsten gesundheitlichen Risiken ihre Arbeit in den Dienst der Allgemein- heit stellen.Ich verrate kein Geheimnis wenn ich sage, dass meine Fraktion eine insti- tutionelle Förderung des Landesfeuerwehrverbandes bevorzugt hätte. Das hätte eine bessere Planbarkeit und Handhabung für den Landesfeuerwehr- verband geboten. Wir konnten die Argumente der Ablehnung nicht nach- vollziehen, müssen sie aber doch akzeptieren. Wir möchten nun die Feu- erwehren über die monatlich zufließenden Einnahmen der Glücksspielab- gabe beteiligen. Sie haben die Einnahmen bisher mit Null Euro im Haus- haltsplan angesetzt, sodass Sie auch nicht behaupten können, das Geld sei bereits anderweitig verplant.Wenn es den Feuerwehren nicht gelingt, neuen Nachwuchs anzuwerben, ist der künftige Brandschutz im Land flächendeckend gefährdet. Und so etwas kann im Brandfall verheerend sein. Nach Paragraph 2 des Brand- schutzgesetzes des Landes obliegt die Selbstverwaltungsaufgabe den Gemeinden, ‚den örtlichen Verhältnissen eine angemessene und leistungs- fähige öffentliche Feuerwehr zu unterhalten‘. Wenn eine Kommune das nicht gewährleisten kann, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Für die einzelne Gemeinde kann das im Schadensfall ruinös werden, selbst wenn Personenschäden vermieden werden könnten.Wir wissen doch alle: Wenn man einen Brandherd bekämpfen möchte, dann kann man das am besten am Anfang. Wer zu lange wartet, der läuft Gefahr, dass sich das Feuer zu einem Flächenbrand entwickelt und nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden kann. Nehmen wir die Signale aus dem Land ernst!Wir dürfen die Feuerwehren, die Gemeinden bei der Aufgabe der Mitglie- dergewinnung nicht allein lassen. In Paragraph 4 des Landesbrandschutz- gesetzes heißt es, ‚das Land fördert das Feuerwehrwesen‘. Lassen Sie uns unserer gewählten Verantwortung gerecht werden. Lassen wir dem Lan- desfeuerwehrverband die Mittel zukommen, damit er der dringenden lan- desweiten Aufgabe der Nachwuchsgewinnung offensiv nachgehen kann.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de