Jürgen Weber zu TOP 7: Chancengerechtigkeit für Spitzensportler herstellen
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 20. Februar 2013TOP 7: Hochschulzulassungsgesetz (Drucksache 18/434)Jürgen Weber:Chancengerechtigkeit für Spitzensportler herstellenIch möchte mich zunächst dafür bedanken, dass der Bildungsausschuss, ein kurzes Beratungsverfahren für diesen Gesetzentwurf akzeptiert hat. So kann die Gesetzesänderung rechtzeitig in Kraft treten und ihre Wirkung zum kommenden Wintersemester entfalten. Und das ist gut so, denn wir stärken damit den Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein im besonderen und das Sportland Deutschland insgesamt. Das Gesetz hilft den Sportlerinnen und Sportlern aus dem Leistungskadern, die studieren wollen, und macht damit auch unsere Hochschulen attraktiver.Wer Spitzensportler ist, muss nicht unbedingt studieren, sollte es aber ohne unüberwindbare Hürden tun können, wenn er oder sie die Voraussetzungen dafür mitbringt. Denn wer sich für eine Karriere als Spitzensportler entscheidet, muss wissen, dass diese Karriere ihn nicht bis zum Rentenalter tragen wird. Und darüber müssen sich auch diejenigen im Klaren sein, die einen jungen Menschen mit außerordentlicher sportlicher Begabung fördern.Schon ein kleiner Unfall kann von heute auf morgen das Ende einer Sportlerkarriere bedeuten, und irgendwann im dritten oder spätestens vierten Lebensjahrzehnt ist der eigentliche Leistungshöhepunkt vorbei. Und der Wechsel auf einen Trainerposten ist nicht immer sicher.Wir sollten es daher begrüßen und fördern, wenn diejenigen, denen wir zutrauen, bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und internationalen Wettbewerben hervorragende 2Leistungen zu erbringen, ggf. sogar Medaillen und Titel nach Hause zu holen, eine tragfähige wissenschaftliche Qualifikation erwerben. Das kann durch das gegenwärtige System der Studienplatzvergabe erschwert, manchmal sogar unmöglich gemacht werden.Schleswig-Holstein ist eine Hochburg des Segelsports, darum wäre es sinnvoll, dass sich Leistungsträger in dieser Sportart nicht über hunderte von Kilometern zwischen der Küste und ihrem Studienort hin und her bewegen müssen. Und dass das kein Thema für Sportlobbyisten ist, beweist die Erklärung „Spitzensport und Hochschulstudium“, die bereits vor über fünf Jahren von der Kultusministerkonferenz, der Sportministerkonferenz, dem Olympischen Sportbund und der Hochschulrektorenkonferenz verabschiedet wurde. Diese Erklärung fordert nicht Privilegien für Spitzensportler ein, sondern einen Nachteilsausgleich bei der Zuweisung von Studienplätzen und bei der Durchführung des Studiums.Mehrere andere Bundesländer (unterschiedlicher politischer Couleur) haben bereits ihre Gesetze mit dem Ziel geändert, für Spitzensportler Studienplätze an Hochschulen zur Verfügung zu stellen, die sich in der Nähe der Trainingsstandorte befinden.Schleswig-Holstein bildet gemeinsam mit Hamburg einen Olympiastützpunkt, und Hamburg hat die nötigen gesetzlichen Grundlagen bereits im vergangenen Jahr geschaffen. Deswegen beantragen wir, dass wir in Schleswig-Holstein denselben Weg gehen. Im Wesentlichen geht es darum, zusätzlich zu den Härtefällen, den Mangelberufen, den Ausländern, den Zweitstudierenden und den Berufstätigen ohne Studienberechtigung auch die Spitzensportler in den zwanzig Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze, die für solche besonderen Fälle reserviert sind, zu berücksichtigen. Die hier vorgeschlagene Regelung richtet sich an den entsprechenden Gesetzen anderer Bundesländer aus.Leistungssport ist kein Wert an sich. Er ist eine Herausforderung für junge Menschen, die auch in Gesellschaft und Wirtschaft hervorragendes leisten können. Und Leistungssportler sind Vorbilder, Leistungssport motiviert Menschen für den Sport, für den Breitensport, für den Gesundheitssport. Das gehört zusammen.Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.