Beate Raudies zu TOP 10: Wir wollen den Wunsch der Feuerwehr unterstützen
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 20. Februar 2013TOP 10, Entwurf eines Glücksspielgesetzes (Drucksache 18/508)Beate Raudies:Wir wollen den Wunsch der Feuerwehr unterstützenWie gibt man Geld sinnvoll aus, das man nicht haben wollte, über das man aber jetzt für eine Zeitlang verfügt? Das Glücksspielgesetz der schwarz-gelben Koalition, das wir in der letzten Plenartagung aufgehoben haben, bringt der Landeskasse Einnahmen – allerdings wissen wir noch nicht, in welcher Höhe. Wir sind der Opposition sehr dankbar, dass sie mit ihrem Antrag einen Vorschlag macht, um uns aus diesem Dilemma zu helfen.Für uns ist klar: Wenn dem Land nun solche unverhofften Einnahmen zufließen, sollen diese eine sinnvolle Verwendung finden. Das alte Gesetz selber sieht in § 42 Abs. 2 bereits vor, einen Teil der Einnahmen dem Landessportverband sowie für die Suchtarbeit und die Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen. Nun sollen weitere 5% der Einnahmen aus der Abgabe auf Online-Glücksspiele für die institutionelle Förderung des Landesfeuerwehrverbandes hinzukommen.Mit der Systematik des § 42 Abs. 2 des alten Gesetzes hat der Antrag der FDP auf den ersten Blick nichts zu tun. Den Sitzungsprotokollen der vergangenen Legislaturperiode ist zu entnehmen, dass die zusätzlichen Einnahmen aus der Abgabe der Online-Glücksspiele zur Finanzierung der Suchtarbeit sowie der Schuldner- und Insolvenzberatung eingesetzt werden sollen. Dies sei ein Ergebnis der Anhörungen gewesen, hat der Kollege Arp lt. Protokoll vom 14.09.2011 ausgeführt. Man habe damit auf die Kritik der Suchtverbände, der Insolvenzberatungen und der Wohlfahrtsverbände reagiert. 2Warum nun also die Verwendung dieser Mittel für die Feuerwehr? Das ehrenamtliche Feuerwehrwesen in Schleswig-Holstein ist ein wesentlicher Träger für den Erhalt der öffentlichen Sicherheit und damit der unverzichtbaren Daseinsvorsorge im Land. Der Landesfeuerwehrverband vertritt als Dachverband 1.386 Freiwillige Feuerwehren in Schleswig- Holstein. Mehr als 50.000 Männer und Frauen leisten ihren Dienst in diesen Wehren, geben ihre Freizeit für unsere Sicherheit. Dafür kann man an dieser Stelle auch mal Danke sagen! Hinzu kommen fast 10.000 Mädchen und Jungen in den 417 Jugendfeuerwehren. (Alle Daten: Stand: 2011)Aber die Freiwilligen Feuerwehren kämpfen auch landauf, landab mit Schwierigkeiten. So titelte etwa der shz im vergangenen Jahr: „Bei der Feuerwehr brennt es“. Es fehlen zunehmend Freiwillige, also Menschen, die bereit sind, sich in ihrer Freizeit für die Gemeinschaft zu engagieren. Darum gilt es, verstärkt für den aktiven Dienst in der Feuerwehr zu werben und auch die Jugendarbeit der Feuerwehr auszubauen.Gerade die Jugendfeuerwehren leisten wertvolle Arbeit. Außerdem sichern die Jugendwehren den Nachwuchs für die aktive Truppe, denn dort beginnen die meisten aktiven Feuerwehrleute ihr Engagement.Ja, und das hat auch etwas mit Suchtprävention zu tun. In der Jugendfeuerwehr lernen junge Menschen Teamwork, Sozialverhalten und selbstlosen Einsatz für Andere. Diese Eigenschaften machen auch charakterfest gegenüber Suchtgefahren und gehören genauso wie Sport zu den wichtigen Pfeilern allgemeiner Präventionsarbeit. Deshalb ist es auch systematisch richtig, diese Arbeit aus den Online-Konzessionen zu finanzieren.Der Landesfeuerwehrverband erhält bereits Geld aus dem Landeshaushalt zur Unterstützung seiner Arbeit, wünscht sich aber weitere Mittel, um die Öffentlichkeitsarbeit und die Mitgliederwerbung verstärken zu können. Wir haben große Sympathie für diesen Wunsch der Feuerwehr und unterstützen ihn.Aber es muss auch klar sein: Die in Rede stehenden Einnahmen fließen dem Land nicht dauerhaft zu, denn die Lizenzen für die Online-Glücksspiele sind auf sechs Jahre befristet. Große Sprünge kann der Landesfeuerwehrverband mit dem Geld also wohl nicht machen. Aber einige Marketing-Aktionen oder eine Kampagne zur Mitgliederwerbung lassen sich aus den Mitteln möglicherweise finanzieren. Das wäre gut!Wir beantragen außerdem, über diesen Antrag nicht nur im Innen- und Rechtsausschuss, sondern auch im Sozialausschuss zu beraten, denn es gilt genau zu prüfen, wie weitere 3Nachteile aus dem aufgehobenen Glückspielgesetz abzufedern sind, z.B. durch eine weitere Stärkung der Suchtberatung.Vor allem aber sollten wir das Fell des Bären erst verteilen, wenn der Bär erlegt ist – wenn wir also wissen, wie hoch die Einnahmen tatsächlich sind.