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19.02.13
09:50 Uhr
Piratenpartei

Dr. Patrick Breyer: Rechte psychisch kranker Menschen stärken! #6Piraten

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Kiel, 19.02.2013 Dr. Patrick Breyer: Rechte psychisch kranker Menschen stärken!
Das Amtsgericht Oldenburg i.H. hat mit Beschluss vom 25.01.2013 (Az. 20 XIV 36/13 L) [1] entschieden, dass psychisch kranke Menschen, von denen eine Gefahr für sich oder andere ausgeht, in Schleswig-Holstein zurzeit nicht gegen ihren Willen behandelt werden dürften. Der Grund: Das Schleswig-Holsteinische "Psychisch-Kranken-Gesetz" sehe kein "der Zwangsbehandlung vorausgehendes Verfahren" vor und lasse insbesondere die "Einschaltung einer unabhängigen Stelle" vor der Entscheidung über die Zwangsbehandlung vermissen. Das Amtsgericht hat die Frage deshalb dem Landesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Unter Fachleuten ist schon seit langem klar, dass die Ermächtigung zur Zwangsbehandlung im Schleswig-Holsteinischen Psychisch-Kranken- Gesetz verfassungswidrig ist. Schon seit dem letzten Jahr [2] arbeite ich deshalb an einem Gesetz, das Abhilfe schaffen soll. Dem ersten Entwurf [3] zufolge soll die Behandlung psychisch kranker Menschen, von denen eine Gefahr für sich oder andere ausgeht, künftig nur noch nach richterlicher Genehmigung eines gutachterlich geprüften Behandlungsplans zulässig sein. Die Behandlung soll dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprechen müssen. Der Nutzen der Therapie muss die damit verbundenen Belastungen (z.B. durch Nebenwirkungen von Psychopharmaka) deutlich überwiegen. Jedem Patienten soll zur Wahrnehmung seiner Rechte ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt werden. Wenn Patienten noch zu einer freien Willensentscheidung in der Lage sind oder eine wirksame Patientenverfügung verfasst haben, sollen sie eine medizinische Behandlung generell ablehnen können.
Menschen in Psychiatrien zwangsweise zu behandeln, ist ein äußerst schwerer Eingriff in ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Deswegen darf eine Zwangsbehandlung nicht unter so geringen Voraussetzungen zugelassen werden wie es bisher der Fall ist. Der Landtag muss das "Psychisch-Kranken-Gesetz" nun im Dialog mit allen beteiligten Gruppen (einschließlich psychiatriekritischer Verbände) nachbessern und die Rechte der betroffenen Menschen deutlich stärken. Weil eine Behandlung psychisch kranker Menschen, von denen eine Gefahr für sich oder andere ausgeht, in Schleswig-Holstein zurzeit nicht möglich ist, ist zügiges Handeln geboten.
[1] http://fraktion.piratenpartei-sh.de/wp-content/uploads/2013/02/AG- Oldenburg_20-XIV-36-13-L.pdf [2] http://www.patrick-breyer.de/?tag=unterbringung [3] http://fraktion.piratenpartei-sh.de/wp- content/uploads/2013/02/Vorentwurf_PsychKG.pdf
Ansprechpartner: MdL Patrick Breyer (Tel.: 0431 – 988 1638 mit Anrufweiterleitung) Pressestelle: Dr. Stefan Appelius (Tel.: 0171 – 5444282)