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07.02.13
17:29 Uhr
FDP

Anita Klahn: Die Anhörung zeigt, dass das Gesetz nicht verabschiedet werden darf

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 57 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 7. Februar 2013 Parlamentarischer Geschäftsführer



Bildung / „Vorschaltgesetz“



www.fdp-sh.de Anita Klahn: Die Anhörung zeigt, dass das Gesetz nicht verabschiedet werden darf Zur heutigen Anhörung zum „Vorschaltgesetz“ erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Die heutige mündliche Anhörung, hat wie die schriftliche Anhörung klare Er- gebnisse geliefert. Das sogenannte ‚Vorschaltgesetz’ wird in der klaren Mehrheit von Verbänden und Kommunen abgelehnt. Wenn die Dänen-Ampel ihr Dialogangebot wirklich ernst nimmt, dann darf das Gesetz nicht verab- schiedet werden. Gerade von Seiten der Kommunen wurden die Auswirkungen eindrucksvoll beschrieben. Zahlreiche Kommunen haben im Vertrauen auf die Kontinuität des Schulgesetzes erhebliche Investitionen getätigt, die durch die geplante Änderung in Gefahr sind. Schülerzahlen sinken, und die Konkurrenzsituation zwischen den Schulen wird verschärft. Auch drohen die neuen Oberstufen zu Investitionsruinen zu werden, weil die geforderte Schülerzahl nicht er- reicht werden kann. Bestehende Standorte werden so unnötig gefährdet. Mit den neuen Standorten werden Strukturen geschaffen, die bei der demo- graphischen Entwicklung dauerhaft nicht gehalten werden können. Vor dem Hintergrund der schlechten kommunalen Haushaltssituation ist das eine ka- tastrophale Entscheidung. Das Land müsste zudem erhebliche Planstellen für den Aufbau der Oberstufen bereitstellen, die es einfach nicht gibt. Eine verbesserte Kooperation zwischen Gemeinschaftsschulen einerseits und Gymnasien und berufsbildenden Schulen andererseits wurde weithin als der bessere Weg in der Anhörung angesehen, der auch aus Sicht der FDP be- schritten werden sollte. Auch wurde kritisiert, dass die Schulen durch die Gesetzesänderung in ihren freien Entscheidungen eingeschränkt werden. Die Gymnasien müssen wei- terhin darüber entscheiden können, ob sie G8, G9 oder G-Y anbieten wollen, und die Gemeinschaftsschulen müssen weiterhin abschlussbezogene Klas- senverbände einrichten können, wenn sie es denn wünschen. G9 an den Gymnasien wird durch die Elternschaft nicht nur bei uns im Land, sondern bundesweit gefordert. Schleswig-Holstein war hier die Speerspitze der Be- wegung. Andere Länder, wie Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2 und jetzt auch Niedersachsen folgen uns. Warum diese Reform jetzt zurück- gedreht werden soll, konnte keiner der Anzuhörenden nachvollziehen. Die Wahlfreiheit muss bleiben und die Eigenverantwortlichkeit der Schulen weiter gestärkt werden.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de