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07.02.13
17:10 Uhr
CDU

Heike Franzen zum Schulgesetz: Anzuhörende stellen zu Recht den Sinn der Anhörung in Frage

Bildungspolitik
Nr. 068/2013 vom 07. Februar 2013
Heike Franzen zum Schulgesetz: Anzuhörende stellen zu Recht den Sinn der Anhörung in Frage
CDU-Bildungsexpertin Heike Franzen hat die heute (07. Februar 2013) in der Anhörung des Bildungsausschusses zur Änderung des Schulgesetzes geäußerte zum Teil harsche Kritik am Inhalt des Gesetzes und dem Verfahren geteilt:
„SPD, Grüne und SSW haben einmal mehr Fakten geschaffen, bevor das Gesetzgebungsverfahren auch nur begonnen wurde. Wer erst nach Entscheidungen mit Betroffenen redet, muss sich nicht wundern, wenn wie heute die Ernsthaftigkeit parlamentarischer Anhörungen in Frage gestellt wird“, erklärte Franzen in Kiel.
So sei vom Bildungsministerium einfach verkündet worden, welche Gemeinschaftsschulen aufgrund der Entscheidung der Regierungskoalition eine Oberstufe erhalten werden. Der Landkreistag weise gemeinsam mit anderen Anzuhörenden zu Recht darauf hin, dass vor der Einrichtung von Oberstufen laut Schulgesetz eine Prüfung des öffentlichen Bedürfnisses unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers und des Kreises vorzunehmen ist. (Umdruck 18/766)
„SPD, Grüne und SSW wussten genau, wie diese Prüfung ausfallen würde. Deshalb haben sie sich lieber nicht ans Gesetz gehalten“, erklärte Franzen.


Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Nach dieser Entscheidung lade das Bildungsministerium nun mit der Begründung zu runden Tischen ein, dass der „Dialog zur Arbeitsweise dieser Landesregierung“ gehöre:
„Der verantwortliche Staatssekretär hofft darauf, Bedenken und Zweifel zu mildern oder gar auszuräumen. Eine Korrektur von Fehlentscheidungen wird also offensichtlich von Beginn an ausgeschlossen“, so Franzen mit Bezug auf die breite Kritik der Verbände an der Absicht von SPD, Grünen und SSW, zusätzliche Oberstufen an Gemeinschaftsschulen einzurichten.
So werde unter anderem ein Aufbau von Überkapazitäten an Oberstufen befürchtet. Verbunden damit wäre eine Reduzierung der Vielfalt der Profile auf zwei Pflichtprofile. Die Arbeitsfähigkeit kleiner Oberstufen werde bezweifelt. Im Übrigen seien pro Oberstufe mindestens zehn Lehrer erforderlich.
„Die Bildungsministerin plant nicht einmal ein Viertel der nach Ansicht der Fachleute benötigten Stellen ein. Aber entschieden haben SPD, Grüne und SSW schon“, so Franzen.
Die CDU-Bildungsexpertin unterstützte die Forderung des Vertreters der G-9 Schulen nach einem Oberstufenkonzept unter Berücksichtigung der bestehenden Oberstufen.
„Wir müssen die Vielfalt unserer Oberstufen erhalten. Unser Anspruch muss doch sein, möglichst vielen Schülern das Profil ihrer Wahl in möglichst geringer Entfernung anzubieten. Von diesem Ziel haben SPD, Grüne und SSW sich völlig verabschiedet. Sie reduzieren diese Vielfalt“, erklärte die CDU-Bildungsexpertin.
Auch im Hinblick auf die Abschaffung abschlussbezogener Klassen an Gemeinschaftsschulen teilte Franzen die Kritik der pädagogischen Fachleute.
„Spätestens ab der achten Klasse plädieren die Experten aus der Praxis aus pädagogischen Gründen für abschlussbezogene Klassen. Auch in dieser Frage haben sich SPD, Grüne und SSW mit ihrem Vorschaltgesetz schon so weit aus dem Fenster gelehnt, dass sie auf Expertenrat nicht mehr hören werden“, so Franzen.



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