Wolfgang Kubicki: Ministerin Spoorendonk muss die Rechtsprechung ernst nehmen!
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 56 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 7. Februar 2013 Parlamentarischer GeschäftsführerJustiz / Sicherungsverwahrung www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: Ministerin Spoorendonk muss die Rechtsprechung ernst nehmen!Zur heutigen Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Sicherungsverwahrung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Wir haben große Zweifel daran, ob die Unterbringung der Sicherungsverwahr- ten in der JVA Fuhlsbüttel den strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben ent- spricht. Im Hinblick auf den klaren Beschluss des OLG Naumburg vom Novem- ber 2011 zu dieser Frage sehen wir der anhängigen Klage eines Häftlings vor dem Hamburger OLG gegen die Hamburger Justizbehörde mit Sorge entgegen.Wie die FDP-Landtagsfraktion bereits in der Plenartagung am 24. August 2012 erklärte, hatte das OLG Naumburg festgestellt, dass es‚eine Mindestgröße des Verwahrraumes von 20 qm zuzüglich einer eigenen Nasszelle mit Dusche und einer eigenen Kochgelegenheit mit Kühlschrank zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung für geboten’erachtet (Az: 1 Ws 64/11, Rn. 38). Die Zellen für Sicherungsverwahrte in der JVA Fuhlsbüttel sind allerdings lediglich 17 qm groß. Ferner haben die Häftlinge keine eigene, sondern Gemeinschaftsduschen. Wenn also Frau Ministerin Spoorendonk jetzt erklärt, sie habe ‚die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 2011 zu erfüllen“, dann sind an dieser Darstellung erhebliche Zweifel angebracht.Wir werden von der Justizministerin in der kommenden Plenartagung hierzu ei- ne klare Positionierung verlangen und haben heute einen Berichtsantrag zu dieser Frage eingebracht. Sollte das OLG in Hamburg den Argumenten des Häftlings nämlich folgen, dann wird sich rächen, dass Schleswig-Holstein keine eigene Einrichtung für die Unterbringung geschaffen hat, wie es der ehemalige Justizminister Emil Schmalfuß vorgesehen hatte.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de