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29.01.13
10:15 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: "Streichung von KiTa-Beiträgen für Hartz IV-Empfänger überfällig"

14/2013 Kiel, 29. Januar 2013



Bürgerbeauftragte: „Streichung von KiTa-Beiträgen für Hartz IV- Empfänger überfällig“


Kiel (SHL) – Hartz IV-Empfänger könnten bald landesweit von den Beiträgen für Kinder- tagesstätten befreit werden. Das kündigt die Bürgerbeauftragte Birgit Wille nach einem entsprechenden Beschluss des Landtages an. Durch eine Änderung des Kindertages- stätten-Gesetzes soll die im Januar 2005 eingeführte sogenannte „85-Prozent- Regelung“ wieder gekippt werden. Die Abgeordneten hatten der Änderung am vergan- genen Freitag in Erster Lesung mehrheitlich zugestimmt und den Antrag an den Sozial- ausschuss überwiesen.
Nach Ansicht der Bürgerbeauftragten ist es jetzt im Sinne sozialer Gerechtigkeit unabdingbar, dass die Änderung zügig beschlossen und umgesetzt wird. Das würde Eltern, die nur Arbeits- losengeld, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen, spürbar entlasten: Sie müssten vom 1. Au- gust an keine KiTa-Beiträge mehr zahlen.
Die Änderung würde einen alten Beschluss aufheben, demzufolge seit 2005 für die Berech- nung der Belastungsgrenze für KiTa-Beiträge nicht der volle Regelsatz der Sozialhilfe sondern nur 85 Prozent zugrunde gelegt wurden. So habe der Landtag damals den Kreisen und kreis- freien Städten vermeintliche Mehrkosten ersparen wollen. Diese Mehrkosten habe man je- doch niemals nachweisen können, kritisiert Birgit Wille, seitdem aber trotzdem auch von Hartz IV- und Sozialhilfeempfängern die Zahlung von KiTa-Beiträgen verlangt. Viele betroffene Fa- milien hätten sich das Geld dafür regelrecht „vom Mund absparen müssen“, sagt die Bürger- beauftragte.
„Ich hoffe, dass der Landtag nun den Mut aufbringt, die auf Wunsch der Kommunen unter falschen Voraussetzungen eingeführte unsoziale Regelung wieder zu streichen“, appelliert Birgit Wille. Denn obwohl zwischenzeitlich nur noch einzelne Kreise die Reglung anwenden würden, sei es überfällig, landeseinheitlich sicherzustellen, dass Familien nicht durch die Bei- träge für Kindertagesstätten unter das Existenzminimum rutschen.

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Jan Gömer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker