Anita Klahn zu TOP 31 (Bundeskinderschutzgesetz): Ein gutes Gesetz!
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 35 / 2012 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 24. Januar 2013 Parlamentarischer GeschäftsführerSoziales / Kinderschutz www.fdp-sh.de Anita Klahn: Ein gutes Gesetz!In ihrer Rede zu Top 31 (Bundeskinderschutzgesetz) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Die weitere Stärkung und Verbesserung des Kinderschutzes ist parteiüber- greifendes Ziel und wird auch von allen staatlichen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – vorangetrieben. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz ist jetzt ein weiterer Meilenstein für die Kinder erreicht worden.Unter den vielen Aspekten des Gesetzes möchte ich einen Punkt ganz be- sonders hervorheben, der mir persönlich sehr wichtig ist. Mit dem Bundes- kinderschutzgesetz wird das sogenannte „Jugendamt-Hopping“ unterbun- den. Wir kennen wahrscheinlich alle einzelne Fälle aus unseren Wahlkrei- sen, wo sich auffällige Familien durch einen Wohnortwechsel der Beobach- tung durch das Jugendamt entzogen haben. Ich will ganz offen sein: In dem Wissen, dass sich das Leid der Kinder fortsetzt, führte das bei mir immer zu einer Gefühlslage aus Hilflosigkeit, Wut aber auch Ernüchterung. Ich bin da- her sehr froh, dass sich diese Familien nicht mehr durch Wegzug dem Sys- tem entziehen können, weil es endlich möglich ist, dass die Akten zwischen den Kommunen weitergegeben werden. Die Akte reist also mit. Auch sind die Kommunen dazu verpflichtet, sich miteinander auszutauschen. Durch diese Vernetzung gibt es jetzt keine Ausreden mehr. Ich halte diese Ände- rung für einen ganz wichtigen Schritt.Neben der Intervention wird aber auch die Prävention gestärkt, was für uns Liberale sehr wichtig war, und wofür wir uns eingesetzt haben. Familienhebammen werden jetzt besser gefördert. Der Bund stellt dem Land in den nächsten Jahren ungefähr drei Millionen Euro zur Verfügung, damit Eltern in Krisensituationen besser unterstützt werden. Familienhebammen können so zukünftig die Familien bis zu einem Jahr nach der Geburt beglei- ten.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de