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24.01.13
17:10 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 11 (Sicherungsverwahrte): Gesetzentwurf ist nur vordergründig eine und gute und pragmatische Lösung

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 33 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 24. Januar 2013 Parlamentarischer Geschäftsführer



Justiz / Sicherungsverwahrte



www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: Gesetzentwurf ist nur vordergründig eine und gute und pragmatische Lösung
In seiner Rede zu TOP 11 (Gesetzentwurf über den Vollzug der Sicherungs- verwahrung) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Der vorliegende Gesetzentwurf scheint vordergründig betrachtet eine gute und pragmatische Lösung des Problems zu sein, bis Mitte dieses Jahres den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2011 zur Sicherungsverwahrung zu genügen. Die regierungstragenden Fraktionen sind ganz offensichtlich stolz auf diesen Gesetzentwurf, wenn ich die bishe- rigen Redebeiträge meiner Kollegen richtig deute.
Ich möchte allerdings auf zwei Dinge aufmerksam machen, die mich in die- sem Zusammenhang – zurückhaltend gesagt – nachdenklich gemacht ha- ben.
Erstens: Nach Informationen des Justizministers Emil Schmalfuß im Innen- und Rechtsausschuss vom 15. Februar 2012 habe sein Ministerium eine Hochrechnung angefertigt, wonach Schleswig-Holstein mittel- bis langfristig einen Bedarf an 20 Plätzen für Sicherungsverwahrte hat. Hier stellt sich zunächst unweigerlich die Frage, ob sich diese Zahl binnen Jahresfrist sig- nifikant geändert hat.
Falls dies nicht der Fall ist, dann können wir längerfristig zwar in Hamburg elf Häftlinge in der JVA Fuhlsbüttel unterbringen – es blieben jedoch im Laufe der Zeit noch neun Häftlinge, die in Schleswig-Holstein entsprechend untergebracht werden müssten.
Und hier ist es die vornehmste Pflicht des Landtags, der Landesregierung die Frage zu stellen, wie diese neun Häftlinge künftig konkret untergebracht werden sollen.
Etwas Licht ins Dunkel bringt die Pressemitteilung des Justizministeriums

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2

vom 8. Januar 2013. Hierin können wir lesen, dass Schleswig-Holstein die Wahl habe
„zwischen einer Verlegung nach Hamburg oder einem Verbleib in der JVA Lübeck entweder in der Sozialtherapie, auf der Sicherheitsabteilung oder auf zwei in einem dortigen Hafthaus noch zu errichtende Plätze zur Vorbe- reitung auf die Entlassung.“
Dass Schleswig-Holstein in einer solch wichtigen Frage die Wahl hat, klingt ja erst einmal vernünftig. Es klingt andererseits jedoch nicht danach, als wüssten Sie genau, wie die Verteilung der Häftlinge auf die unterschiedli- chen Bereiche vonstatten geht.
Um es klarzustellen: Es geht nicht darum, das Haar in der Suppe zu finden. Es geht vielmehr darum, dass uns das Ministerium hier weitere Informatio- nen zuliefern muss, damit wir auch genau wissen, was auf uns, und was auf das Land Schleswig-Holstein in dieser Angelegenheit zukommt.
Der zweite Punkt – und das berührt den Grundsatz der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen: In dem Gesetzentwurf des Ministeriums können wir auf Seite 10 zu den Kosten Folgendes lesen:
„Die Einrichtung von zwei Plätzen für die Entlassungsvorbereitung von Si- cherungsverwahrten im B-Haus sowie für die Gestaltung von Räumen zur optionalen Nutzung für die Unterbringung von bis zu drei Sicherungsver- wahrten führt zu keinen zusätzlichen Baukosten gegenüber den ursprüngli- chen Planungen (Schaffung einer Wohneinheit für die Unterbringung von Strafgefangenen mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwah- rung, Kabinettsvorlage Nr. 178/2012).“
Ich muss sagen, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf eine vertrauliche Kabi- nettsvorlage als Nachweis für die Kostenaufstellung heranziehen, habe ich im Laufe meines parlamentarischen Lebens bisher noch nicht erlebt.
Da der Gesetzgeber nicht über Dinge entscheiden sollte, die ihm nicht vor- liegen, erwarten wir jetzt, dass die Landesregierung dem Parlament diese Kabinettsvorlage zügig – spätestens zur Ausschusssitzung – vorlegt, damit wir auch auf dieser Grundlage eine klare Vorstellung bekommen, worüber wir hier eigentlich entscheiden sollen. Alles andere wäre intransparent.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de