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23.01.13
19:25 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 6 und 8 (Änderung Sparkassengesetz): Gesetzentwurf muss ausführlich und sorgfältig in einer Anhörung beraten werden

FDP-Landtagsfraktion Schleswig Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 28 / 2013 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Kiel, Mittwoch, 23. Januar 201 2013



www.fdp-sh.de Innen und Recht / Sparkassengesetz

Wolfgang Kubicki: Gesetz Gesetzentwurf muss ausführlich und sorgfältig in einer Anhörung beraten werden
In seiner Rede zu TOP 6 und 8 (Änderung des Sparkassengesetzes) erklärt klärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Wolfgang Kubicki: Landtagsfraktion,
„Ich gehöre mittlerweile seit über 20 Jahren diesem hohen Hause an. Aber Ich mir ist eine Debatte mit so vielen Unwahrheiten, mit so viel Unwissenheit und so vielen bewussten Täuschungen nicht bekannt. Wir diskutieren heute nicht über die Möglichkeit einer Privatisierung von Sparkassen, sondern wir reden einzig und allein davon, dass den Sparkassen in diesem Land mit e von, ei- ner Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent anderer Sparkassen eine inderheitsbeteiligung langfristige Überlebensperspektive geboten werden kann. Und nicht mehr. ge werden
Lassen Sie mich, bevor ich in die Debatte einsteige, zwei Äußerungen an- n- sprechen, über die ich mich in den ve gangenen Tagen sehr geärgert habe. vergangenen Man darf in der Sache anderer Auffassung sein, man darf auch darüber Ar- Ar- gumente austauschen, ja sogar streiten Aber man darf dabei nicht histori- en, streiten. i- sche Errungenschaften in Frage zu stellen. Das ist zweimal geschehen. Erstens wurde durch plumpe und ungerechtfertigte Anmerkungen über die HASPA die immer von Ihnen so hoch gehaltene Zusa Zusammenarbeit mit Hamburg beschädigt, und zweitens wurden Rechtsprechungen des Eur Euro- päischen Gerichtshofs diffamiert. richtshofs
Beides gehört sich für achtbare Demokraten nicht. Ich hätte mir da auch gerne das ein oder andere ernste Wort aus den Regierungskoalitionen ge- ge- wünscht. Das hat das Maß des Anstandes weit übe as übertroffen.
Nun zur Sache. Viele Sparkassen befinden sich bereits heute in einer Schieflage. Schwere Managementfe mentfehler, eine unprofessionelle und unzu- reichende Aufsicht und Überwachung sowie hohe A schreibungen an ihren Abschreibungen Beteiligungen bei der HSH Nordbank und der Landesbank Berlin haben eteiligungen viele Sparkassen in unserem Land in eine fast aussichtlose Notlage g le ge- bracht. Der hohe Abschreibungsb Abschreibungsbedarf bei der HSH Nordbank resultiert
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP , FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de , 2 auch aus einer unzureichenden Überwachung des Aufsichtsrates vor den Jahren 2008. Mit welcher Überheblichkeit sich Manche heute hier aufbla- sen, obwohl sie selbst maßgeblich an diesem Dilemma die Schuld tragen, ist kaum zu glauben.
Verwunderlich ist auch, dass die Regierungsfraktionen an der Möglichkeit festhalten wollen, dass eine Bildung von Stammkapital auch künftig mög- lich sein soll.
Noch in der letzten Legislaturperiode haben Sie das als ein „wesensfrem- des Merkmal“ der Sparkassen bezeichnet. Ich würde gerne wissen, warum dieses wesensfremde Wesen sich auf einmal zu einer natürlichen Spezies entwickelt hat.
Die Eigenkapitalquote vieler Sparkassen im Land bewegt sich bereits heute am Rande der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanfor- derungen. Durch Basel III werden diese Eigenkapitalforderungen bis 2014 sukzessive stark ansteigen. Zugleich müssen viele Kredite mit einem höhe- ren Eigenkapitalanteil der Bank hinterlegt werden.
Die Sparkassen müssen nun innerhalb weniger Jahre ihre Eigenkapitalquo- te massiv steigern. Das geht durch folgende Möglichkeiten:
Durch die Bildung einer Gewinnrücklage, das heißt, höhere Einbehal- tung der Nettoerträge. – Dies wäre nur zu einem geringen Teil möglich, hät- te aber zugleich massive Konsequenzen auf das kulturelle und sportliche Leben in den Regionen. Die von den Sparkassen bezeichnete „Bürgerdivi- dende“ würde sich in vielen Fällen ganz entfallen.
Eine Beteiligung am Stammkapital durch andere öffentlich-rechtliche Sparkassen oder deren Träger ist eine vollkommene Illusion, weil
1) für jede Sparkasse die erhöhten Eigenkapitalforderungen durch Basel III eine Herausforderung darstellt.
2) die Beteiligung an einer Sparkasse, die sich in einer Schieflage befin- det, betriebswirtschaftlich wenig attraktiv und den Gremien auch kaum vermittelbar ist.
3) die Kommunen überhaupt nicht in der Lage sind, die erforderlichen Mittel in der entsprechenden Höhe aufzubringen. Diese bewegen sich fi- nanziell auf noch viel dünnerem Eis. Das haben zum Glück auch Sie, Herr Dr. Stegner, bei Ihrer Pressekonferenz in der vergangenen Woche bestä- tigt.
Durch eine Verringerung des Kreditengagements. Von allen vorge- stellten Lösungsmöglichkeiten wäre dies die schlimmste. Es würde das Handwerk und die regionale Wirtschaft mit ihren kleinen und mittleren Un- ternehmen treffen, ebenso wie die Verbraucher. Viele Sparkassen wären nicht mehr in der Lage, ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen, die flächendeckende Versorgung mit Kredit und finanzwirtschaftlichen Dienst- leistungen in der Fläche für Wirtschaft und alle Bevölkerungsteile sicherzu- stellen.

Das Gesetz erlaubt höchstens eine Beteiligung von 25,1 Prozent und das nur von Mitgliedern eines regionalen Sparkassen- und Giroverbandes, die Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 3 unter staatlicher Aufsicht zur Wahrung sparkassentypischer Aufgaben ver- pflichtet sind und Ausschüttungen gemeinnützigen und mildtätigen Zwe- cken zuführen müssen. Strenger kann man ein Gesetz nicht fassen. Wo al- so ist hier die angebliche Privatisierung von Sparkassen gesetzlich festge- schrieben? – Das wurde auch in der Anhörung trotz kritischer Nachfragen von Bündnis 90/Die Grünen und dem SSW so bestätigt.
Und wer nun immer noch beunruhigt ist, den bitte ich doch, sich vom In- nenministerium den genauen Wortlaut des Vertrages im Innen- und Rechtsausschuss erklären zu lassen. Im Vertrag zwischen der Haspa und der Sparkasse Hohenwestedt gibt es eine Klausel, die garantiert, dass für den Fall einer erfolgreichen Klage einer Privatbank die Haspa wieder aus- steigen würde. Für Haftungsansprüche käme ein kommunales Konsortium auf. Die Kosten lägen im einstelligen Millionenbereich. Summen von 200 Millionen Euro, die hier von manchem in den Raum geworfen wurden, sind unwahr. Die Sparkasse Hohenwestedt beschäftigte Ende 2011 48 Mitarbei- ter und hatte vier Filialen. Ein 25,1 prozentiger Anteil dieser Bank kann doch keine dreistelligen Millionensummen kosten. Wer das glaubt, der glaubt auch, dass ein Pfund Kaffee 250 Euro kostet. Im Übrigen würde nur der Status quo ante wiederhergestellt.
Es zeigt sich, dass selbst für den äußert unwahrscheinlichen Fall des Er- folgs einer Klage Vorsorge getroffen ist. Eine Rückabwicklung wäre prob- lemlos möglich. Daraus würden keine Kosten auf das Land zukommen. Wenn Sie Zweifel an meiner Aussage haben, dann fragen Sie bitte in den entsprechenden Gremien nach.
Dass das Gesetz übrigens kein Teufelszeug ist, haben auch viele vernünf- tige Sozialdemokraten anerkannt. Im Kreistag des Herzogtums Lauenburg hat eine Vielzahl sozialdemokratischer Kreisräte, darunter auch der anwe- sende Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt, im Juni 2011 einer 25,1 Pro- zent Beteiligung der Haspa an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg zugestimmt. Glauben Sie wirklich, die örtliche SPD und Herr Eichstädt hät- ten dem zugestimmt, wenn das die Privatisierung der Kreissparkasse Her- zogtum Lauenburg zur Folge gehabt hätte?
Lassen Sie mich auch auf die von Ihnen skizzierten Lösungsvorschläge kurz eingehen. Der Lösungsansatz der Vergangenheit, Konsolidierung durch Fusionierung, hat sich nicht bewährt. Es zeigt sich immer wieder, dass durch den Zusammenschluss zweier angeschlagener Institute kein Gesundes entsteht. Solche Fusionen stoßen zudem beim stärkeren Partner auf massiven Widerstand. Warum soll der, der gut gewirtschaftet hat, für die Fehler des anderen aufkommen?
Vielleicht auch noch ein Hinweis. Reine Größe, vor allem bei Banken, ist kein Garant für Erfolg. Wäre dies tatsächlich so, dann würde die WestLB heute noch bestehen.
Eine Beteiligung durch den Dachverband der Sparkassen, den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wird europarechtlich nicht möglich sein. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat die Rechtsform eines einge- tragenen Vereins. Wer also dem DSGV die Möglichkeit einräumt, sich an Sparkassen zu beteiligen, der kann es anderen Vereinen nicht verbieten.
Weder dem Allgemeinen Deutschen Automobil Club, noch einem Verein gegründet von einer privaten Bank, der ausschließlich den Zweck verfolgt, sich an Sparkassen zu beteiligen. Wie absurd ist es schließlich, dass der Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 4 DSGV sich beteiligen soll, die Haspa als dessen mittelbares Mitglied jedoch nicht.
Dieser Gesetzesentwurf schwächt die Sparkassen und stärkt sie nicht. Er gibt ihnen keine Lösungen für die künftigen Probleme, außer jene, ihr Ge- schäft zurückzufahren und das Feld den anderen Banken zu überlassen. Wer diesem Gesetz zustimmt, der stärkt nicht das bewährte Drei-Säulen- Bankenmodell, sondern schwächt es eklatant.
Sie, Herr Stegner, haben in der Pressekonferenz gesagt: ‚Landespolitik kann und will nicht die Probleme der Sparkassen lösen.‘ Die Aufgabe der Politik ist es doch aber, pragmatische, zeitgemäße Lösungen für auftreten- de Probleme zu liefern. Dabei darf ideologische Verblendung kein Maßstab sein.
Ihr Gesetz wird viele Sparkassen im Land ruinieren. Sie ruinieren die Spar- kassenlandschaft. Deshalb bitte ich Sie alle, lassen Sie uns den Gesetz- entwurf ausführlich und sorgfältig in einer Anhörung beraten. Sie sind frei gewählte Abgeordnete. Sie sind einzig und allein ihrem Gewissen verpflich- tet. Heute geht es nicht um gelb, grün oder rot, heute geht es um die Über- lebensfähigkeit der Sparkassen.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de