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22.01.13
18:24 Uhr
FDP

Dr. Heiner Garg: Bleiben Sie bei der Wahrheit und den Fakten, Herr Dr. Stegner!

FDP-Landtagsfraktion Schleswig Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 25 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Dienstag, 22. Januar 201 2013 Parlamentarischer Geschäftsführer



Finanzen / Sparkassen



www.fdp-sh.de Dr. Heiner Garg: Bleiben Sie bei der Wahrheit und den Fakten, Herr Dr. Stegner!
Zu den geplanten Änderungen des Sparkassengesetzes und der Pressemi es Pressemit- teilung des SPD-Fraktionsvorsitzenden erklärt der Parlamentarische Fraktionsvorsitzenden Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion Dr. Heiner Garg: Landtagsfraktion,
„Die Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden die FDP hätte das aktuelle Fraktionsvorsitzenden, Sparkassengesetz nur als die zweitbeste Lösung anges kassengesetz angesehen, um die Privaati- sierung der Sparkassen zu erreichen ist schlicht falsch. Das Zitat auf das kassen erreichen, sich Herr Dr. Stegner immer wieder fälschli ner fälschlicherweise beruft, stammt vom 29. Januar 2009, also aus der Zeit der Großen Koalition Es hatte rein gar nichts nuar Koalition. mit EU-rechtlichen Problemen oder dem im Jahr 2010 beschlossenen Spa lemen Spar- kassengesetz zu tun.
Wer dagegen immer noch behauptet, dass das aktuelle Sparkassengesetz der Privatisierung der Sparkassen Tür und Tor öffne, der zeigt dass er nicht rung zeigt, weiß, wovon er redet. Der entsprechende Paragraph (§ 4 Absatz 5 Sparka von Absatz Sparkas- sengesetz) lautet wie folgt:
Bis zu 25,1 v.H. des Stammkap Stammkapitals können von neben dem Träger am Stam ger Stammkapital Beteiligten gehalten wer- den. Neben dem Träger am Stam Stammkapital Beteiligte sind andere öffentlich-rechtliche Spa rechtliche Sparkassen, deren Träger im Sinne des § 1 Abs. 1 oder vergleichb vergleichbare Träger im Sinne des Satzes 3. Vergleichbare Tr zes Träger sind juristi- sche Personen ohne private E Eigentümer, Mitglieder oder vergleichbare Berechtigte, die an einer Sparkasse im rechtigte, Sinne des § 40 Abs. 1 Kr Kreditwesengesetz in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 9. Se chung September 1998 (BGBl. I S. 2776), zuletzt geändert durch A Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2437) mehrheitlich beteiligt sind, Mitglied eines regionalen ligt Sparkassen- und Giroveroverbandes sind, unter staatlicher Aufsicht auf die Wahrung sparkasse rung sparkassentypischer Aufgaben sowie darauf verpflichtet sind, etwaige Au wie Ausschüttungen Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP , FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de , 2 und Liquidationserlöse gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken zuzuführen. Sobald diese Voraussetzungen entfallen, erlischt die Berechtigung zum Erwerb oder Halten von Stammkapitalanteilen.
Wer hieraus eine Privatisierungsgefahr für die Sparkassen schlussfolgert, of- fenbart, dass er Gesetzestexte weder vom Inhalt noch von der Sache her verstehen kann. Das zeigt auch, wie ein so umstrittenes Tariftreuegesetz be- schlossen werden konnte.
Die 180-Grad-Wende vom Vorsitzenden des Sparkassen- und Giroverban- des Schleswig-Holstein, Reinhard Boll, ist nicht mehr nachzuvollziehen. In einem Interview im Juni 2011 erklärte dieser noch folgendes:
‚Das Gesetz verschafft den Sparkassen weitere Mög- lichkeiten, Eigenkapital zu gewinnen. Für die Sparkas- se Südholstein ist das sicherlich der Hauptzweck, für die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ist das eher ein nützlicher Nebeneffekt. Denn es hat ja schon einen Wert an sich, wenn sich ein Institut mit einem strategi- schen Partner wie der HASPA verbündet, um von des- sen Kompetenz etwa im Kundengeschäft zu profitie- ren.‘ (Quelle: http://sgvsh.com- online.com/getdoc/7e9b111c-6382-41f3-84ac- 39f587166716/2011_Interview_Boll.html)
Die Liebesbekundungen des Kollegen Harms zu einem Bankensystem mit öffentlichen Anteilseignern lassen mich schaudern. Hier werden alle kriti- schen Punkte ausgeblendet. Hat Herr Harms das Debakel um die HSH Nordbank vollständig vergessen? Aus der Aufarbeitung im Untersuchungs- ausschuss zur HSH Nordbank hat er anscheinend nichts gelernt.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de