Christopher Vogt: Gesetzentwurf trifft die Falschen und ist handwerklicher Murks!
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 015 / 2013 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Mittwoch, 16. Januar 2013 Parlamentarischer GeschäftsführerWirtschaft / Tariftreue- und Vergabegesetz www.fdp-sh.de Christopher Vogt: Gesetzentwurf trifft die Falschen und ist handwerklicher Murks!Zur heutigen mündlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses über den Ge- setzesentwurf zur Tariftreue und Vergabe erklärt der Stellvertretende Vorsit- zende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christo- pher Vogt:„Das Ergebnis der Anhörung ist, dass die rot-grün-blaue Koalition ein hand- werklich so schlechtes Gesetz formuliert hat, dass es in der Spitze versehent- lich sogar eine Teilliberalisierung des Vergabegesetzes vorsieht. Funktionale Aufgabenträger wie zum Beispiel Krankenhäuser, Entsorgungsunternehmen und ähnliche Institute wären nach dem Entwurf der Koalition an überhaupt kei- ne Vergabevorschriften mehr gebunden.Der Gesetzesentwurf der Koalition wurde sowohl von Wirtschaftsverbänden als auch von unabhängigen Experten komplett verrissen. Ein Dialog fand im Vor- feld dazu offensichtlich nicht statt. Notwendig wäre er aber allemal gewesen. „Rechtssystematisch falsch“, „fachlich verhauen“ und „technisch nicht umsetz- bar“ lautete das Fazit. Der Entwurf gebe keine Rechtsicherheit, sondern ist rechtlich eher zweifelhaft. Dabei macht das Gesetz selbst vor strafprozess- und verfassungsmäßigen Schutzrechten nicht Halt. Die Beschlagnahmung von Be- triebsunterlagen und die Untersuchung von Geschäftsräumen soll vom Gutdün- ken Einzelner abhängen. Rechtsstaat ade!Der Gesetzesentwurf sei vielleicht gut gemeint, aber grottenschlecht gemacht worden. Man habe sich beim Gesetzesentwurf vom schlechten Vorbild in Nordrhein-Westfalen leiten lassen. Das Ziel, kleine und mittelständische Betrie- be im Land zu stärken, verkehrt sich ins genaue Gegenteil. Mit seiner über- frachteten Bürokratie könnten künftig nur noch Anwaltskanzleien mit ange- schlossenen Großunternehmen und schwarze Schafe an der Ausschreibung teilnehmen. Schleswig-holsteinische Unternehmen würden massiv benachteiligt werden.Mit diesem Gesetzesentwurf, das wurde aus der Anhörung deutlich, hilft man weder den Arbeitnehmern noch der Verwaltung, zugleich schadet man mit den Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2 illusorischen Anforderungen aber massiv den kleinen und mittleren Unterneh- men in der Region und dem Handwerk.Aus der Anhörung wurde zudem ersichtlich, dass der Gesetzentwurf, sollte es beschlossen werden, sozialpolitisch wirkungslos beziehungsweise sogar kont- raproduktiv sein könnte, da bestehende Tarifverträge damit unterlaufen werden könnten.Die Kommunen als größter Auftraggeber sind von dem Gesetz ausgenommen worden. Das ist inkonsequent. Durch den Gesetzesentwurf, vor allem durch die sich ergebenden Kontrollen, kommen auf das Land Mehrkosten zu.Wir appellieren an die Koalition, die geäußerten Sorgen der Wirtschaft ernst zu nehmen und ihren Gesetzesentwurf zurückzuziehen. Bereits in einer konkreten Leistungsausschreibung kann und wird bereits heute den meisten Forderungen Rechnung getragen. Es gibt nur eines, was schlimmer ist als Fehler zu machen: Diese nämlich nicht einsehen zu wollen.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de