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07.01.13
16:14 Uhr
Piratenpartei

Patrick Breyer: Nur unabhängiger Datenschutz ist wirksamer Datenschutz!

Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Postfach 7121 24171 Kiel Tel.: 04 31 - 9 88 13 37 Fax: 04 31 – 530 04 16 31 www.piratenfraktion-sh.de Twitter @fraktionSH



- Pressemitteilung -
Kiel, 07.01.2013
Patrick Breyer: Nur unabhängiger Datenschutz ist wirksamer Datenschutz!
Der Piratenabgeordnete im schleswig-holsteinischen Landtag Patrick Breyer unterstützt die heutige Beschwerde der niedersächsischen Landtagskandidatin Katharina Nocun gegen die mangelnde Unabhängigkeit des Bundesdaten- schutzbeauftragten:[1]
"Wenn Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums zwei Jahre lang als 'Durchlauf- station' beim Bundesdatenschutzbeauftragten arbeiten sollen, ist ein engagier- ter und informierter Einsatz für unser Recht auf informationelle Selbstbestim- mung, erforderlichenfalls auch im Konflikt mit Ministerium und Sicherheitsbehör- den, nicht gewährleistet. Nur unabhängiger Datenschutz ist wirksamer Daten- schutz!
Ein Informant hat mir berichtet, Mitarbeiter im Bundesinnenministerium, die dem Bundesdatenschutzbeauftragten 'als Station' zugewiesen würden, täten oft 'al- les, um schnell wieder dort weg zu kommen'. Um im Bundesinnenministerium einen unbefristeten Arbeitsplatz zu erhalten und dort Karriere zu machen, sei ein Engagement für Datenschutz 'nicht gerade förderlich'. Die Mitarbeiter/in- nen, die beim Bundesdatenschutzbeauftragten Station machten, seien daher 'wenig motiviert' und in der Regel wieder weg, wenn sie sich gerade richtig ein- gearbeitet hätten (das dauere ca. zwei Jahre).

Bankverbindung: Konto: 2 036 749 100 Bankleitzahl: 43 060 967 GLS Bank Schon im Jahr 2003 habe ich bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Ansiedlung der Datenschutzaufsicht im Regierungsapparat diverser Bundeslän- der eingereicht,[2] welche der Europäische Gerichtshof 2010 für berechtigt er- klärt hat.[3] Wir Piraten kämpfen dafür, dass dieses Urteil endlich auch für den Bundesdatenschutzbeauftragten umgesetzt wird.
Nicht auszuschließen ist, dass sich die mangelnde Unabhängigkeit des Bun- desdatenschutzbeauftragten negativ auf seine Entscheidungen auswirken könnte. Fatal ist beispielsweise seine Auffassung, eine verdachtslose siebentä- gige Vorratsspeicherung der Verbindungen und Bewegungen sämtlicher Handy- nutzer sei zulässig.[4] Eine Klage gegen diese Praxis ist erfreulicherweise be- reits anhängig.[5] Wenn wir immer die Gerichte anrufen müssen, um den Daten- schutz durchzusetzen, machen sich die Datenschutzbeauftragten aber letztlich überflüssig. Deswegen ist es so wichtig, dass endlich eine vollständige Unab- hängigkeit und Eigenständigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten durchge- setzt wird."
[1] http://www.piraten-nds.de/2013/01/07/niedersaechsische-piratin-reicht- beschwerde-gegen-bundesregierung-bei-eu-kommission-ein/ [2] http://www.daten-speicherung.de/?p=31 [3] http://www.daten-speicherung.de/?p=3278 [4] https://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2012/10/12/korrigierter-leitfaden- zur-speicherung-von-verkehrsdaten-veroffentlicht/ [5] http://www.starostik.de/pages/posts/private-vorratsdatenspeicherung--klage- gegen-vodafone-erhoben38.php
Ansprechpartner: MdL Patrick Breyer (Tel.: 0431 988 1638)