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14.12.12
13:47 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 11: Gesetzentwurf der Piraten ist ein Dokument der Angst

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort.

Nr. 500 / 2012 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Kiel, Freitag, 14. Dezember 2012 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Innen und Recht / Fünf-Prozent-Sperrklausel

Wolfgang Kubicki: Gesetzentwurf der Piraten ist ein



www.fdp-sh.de Dokument der Angst
In seiner Rede zu TOP 11 (Gesetzentwurf zur Abschaffung der Fünf-Prozent- Sperrklausel bei Landtagswahlen) erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Beginnen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat des Römischen Philosophen Seneca, das man auch auf den Antragsteller – die Piraten – über- tragen könnte. In Senecas Werk ‚Vom glücklichen Leben‘ heißt es:
Unglücklich ist die Seele, die des Zukünftigen wegen ängstlich ist, und elend ist schon vor dem Elend, wer in Sorgen schwebt, ob das, woran er sich erfreut, ihm auch bis ans Ende verbleiben werde.
Die Piraten haben einen Gesetzentwurf eingebracht, den man ohne große Übertreibung als ein ‚Dokument der Angst‘ bezeichnen könnte. Denn wie sonst sollte man es verstehen, wenn die Piraten einen solchen Vorschlag einbringen, der ihnen in der jetzigen Stimmungslage zugutekommen würde – von dem Sie also im Lichte der aktuellen Entwicklung selbst profitieren würden?
Es stellt sich auch die Frage, warum Sie Ihren Vorschlag nicht schon mit demjenigen Entwurf eingebracht haben, in dem Sie das Wahlalter auf 16 Jahre herabsenken wollten? Es scheint fast so, als wollten Sie sich ihr künftiges parlamentarisches Überleben in Schleswig-Holstein mit dieser avisierten Ge- setzesänderung sichern.
Ich möchte auch etwas zum Transparenzbegriff der Piraten sagen: Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass Sie eigentlich nur diejenigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes als Begründung für Ihre Vorhaben vorlegen, die gerade dazu passen – andere jedoch hierfür schlicht verschweigen. Halten Sie es für transparent, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Ja- nuar 1957 in diesem Zusammenhang nicht zu erwähnen? Hierin heißt es näm- lich ganz eindeutig:
Würde der Grundsatz der getreuen verhältnismäßigen Abbildung der politischen Meinungsschichtung im Volk bis zur letzten Konsequenz durchgeführt, so könn- te sich eine Aufspaltung der Volksvertretung in viele kleine Gruppen ergeben, die die Mehrheitsbildung erschweren oder verhindern würde. Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2
Ein paar Sätze später heißt es:
Klare und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl bewußte Mehrheiten im Par- lament sind aber für die Bildung einer nach innen und außen aktionsfähigen Regierung und zur Bewältigung der sachlichen gesetzgeberischen Arbeit erfor- derlich.
Deshalb schlussfolgert das Gericht:
Mit dieser Begründung dürfen daher sogenannte ‚Splitterparteien’ bei der Zutei- lung von Sitzen in der Verhältniswahl ausgeschaltet werden, um Störungen des Verfassungslebens vorzubeugen.
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes ist es also in bestimmten Fällen sogar geboten, Beschränkungen vorzunehmen, um einer Destabilisierung des Verfassungslebens entgegenzuwirken. Es wäre transparent gewesen, hätten Sie auch dieses Urteil in Ihrer Gesetzesbegründung aufgeführt.
Vor diesem Hintergrund lehnt meine Fraktion Ihren Vorschlag mit ganzem Herzen ab. Wir wollen eine funktionsfähige Demokratie. Wir wollen nicht das Funktionieren unserer parlamentarischen Demokratie auf dem Altar einer falsch verstandenen Offenheit opfern.
Wenn wir die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes ernst nehmen, dann würde die von Ihnen gepriesene parlamentarische ‚Vielfalt‘ in letzter Kon- sequenz dazu führen können, dass sich die Parlamente von selbst lahmlegen. ‚Ihre‘ Vorstellungen von Vielfalt können einer kakophonischen Lähmung dem- nach den Boden bereiten. Das können wir nicht wollen. Denn das kann die Feinde der Demokratie nur beflügeln.
Der von den Piraten erwähnte, vermeintlich positive Nebenaspekt – dass die Abschaffung der Sperrklausel klarere Verhältnisse in Sachen Minderheitenpar- teien bringen werde – ist unserer Ansicht nach keine stichhaltige Begründung.
Zum einen ist festzuhalten, dass es, wenn es keine Sperrklausel gäbe, auch keine Begründung für die Privilegierung einer Minderheitenpartei geben würde. Wenn es keine Regelung gibt, bedarf es auch keiner Ausnahmeregelung.
Zum anderen gibt es intelligentere Vorschläge, wie einerseits eine Destabilisie- rung vermieden wird und andererseits dem besonderen Status der dänischen Minderheit Rechnung getragen werden kann – indem man zum Beispiel dem SSW ein Grundmandat unter der Fünf-Prozent-Hürde zubilligt, sofern er die notwendigen Stimmen für ein Mandat erhält.
Sehr geehrter Herr Dr. Breyer, dass Sie in der Frage der angeblichen Verfas- sungswidrigkeit der Fünf-Prozent-Hürde eine Schnittmenge mit der NPD sehen, ist nicht nur instinktlos und töricht. Ich finde, Ihr Bundesvorstandsmitglied Klaus Peukert hat Recht. Er wurde in der ‚taz‘ vom 13.12.2012 wie folgt zitiert:
Patrick Breyer hat keine Haltung gezeigt. Politik ohne Haltung aber ist apoliti- sche Technokratie, die nicht in Parlamente gehört.
Ich finde, damit ist alles gesagt.“


Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de