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14.12.12
12:43 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Gesondertes Rederecht würde der besonderen Stellung des Landesrechnungshofs schaden

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort.

Nr. 498 / 2012 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Kiel, Freitag, 14. Dezember 2012 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Innen und Recht / Rederecht im Landtag

Wolfgang Kubicki: Gesondertes Rederecht würde der



www.fdp-sh.de besonderen Stellung des Landesrechnungshofs schaden
In seiner Rede zu TOP 36 (Rederecht im Landtag für Präsident/in des Landesrechnungshofes) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Ich würde mich sehr freuen, Herr Dr. Breyer, wenn auch Sie sich den wirkli- chen Problemen des Landes zuwenden würden und wir hier nicht ständig über die neueste Piraten-Idee zur Veränderung der Geschäftsordnung des Land- tages sprechen müssten. Geschäftsordnungsänderungen lösen nicht die mas- siven Probleme dieses Landes. Das sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen. Sie, liebe Piraten, haben ganz offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass das Parlament der Ort der politischen Auseinandersetzung ist. Hier im Landtag wird der politische Streit um den besseren beziehungsweise den besten Weg für Schleswig-Holstein ausgetragen – und zwar zwischen den gewählten Re- präsentanten des Volkes.
In Artikel 57 Absatz 1 der Landesverfassung heißt es dann – und Sie können sicher sein, dass der Verfassungsgesetzgeber sich hierbei auch etwas gedacht hat:
‚Der Landesrechnungshof ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder genießen den Schutz richterlicher Unabhängigkeit.‘
Dem Landesrechnungshof wurde in unserer Verfassung in voller Absicht eine neutrale Position zugewiesen, damit er – auch im Interesse des Landes – eine klare und vor allem politisch ungefärbte Stellungnahme abgeben kann. Wer dies verändern möchte, der muss die Verfassung ändern. Deshalb ist Ihr Ge- setzentwurf auch unvollständig, Herr Dr. Breyer. Wenn Sie konsequent wären und den Landesrechnungshof unbedingt ins Zentrum der politischen Auseinan- dersetzung ziehen wollten, dann müssten Sie auch die Verfassung ändern – mindestens in Artikel 10: Dann stünden wir aber in der Gefahr, dass der Land- tag nicht mehr als ‚das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Wil- lensbildung‘ bezeichnet werden kann. Dann ist der Landtag laut Verfassung et- was anderes als das.


Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2 Wer dem Rechnungshof ein Rederecht einräumen will, nimmt in Kauf, dass der Rechnungshof zum Instrument für politische Zwecke gemacht werden kann – und dass dieser jeweils von der einen oder anderen Seite eingespannt wird. Damit wäre faktisch die in der Verfassung verankerte Unabhängigkeit des Rechnungshofes gefährdet.
Der Landesrechnungshof hat das Recht und – wenn es die Mehrheit verlangt – auch die Pflicht, an Ausschusssitzungen dieses Landtags teilzunehmen. Hier, im Ausschuss, werden die Fachfragen geklärt, hier werden Anhörungen vorge- nommen, hier werden Stellungnahmen angefragt, und hier werden auch Emp- fehlungen für den Landtag gegeben.
Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse fließen also in die Parla- mentsdebatte ein – und hier wird die politische Auseinandersetzung auch auf der Grundlage dieser Erkenntnisse geführt.
Der schleswig-holsteinische Landesrechnungshof braucht sich nicht zu verste- cken. Seine Anmerkungen haben grundsätzlich ein großes politisches Gewicht. Ein gesondertes Rederecht würde seiner besonderen Stellung nachhaltig scha- den.“



Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de