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14.12.12
12:11 Uhr
SPD

Dr. Ralf Stegner: Der Landesrechnungshof prüft - Gesetze macht das Parlament!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 14. Dezember 2012



TOP 36: Rederecht im Landtag für Präsident/in des Landesrechnungshofes (Drucksache 18/384)



Dr. Ralf Stegner:
Der Landesrechnungshof prüft – Gesetze macht das Parlament!


Die Piraten sind jetzt fast ein halbes Jahr als Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag vertreten. Ihre Anträge laden zu zahlreichen Debatten über den Parlamentarismus ein. Das ist gut so. Vielleicht sollten Sie sich aber künftig nicht nur mit der Parlamentsarbeit und den Spielregeln, sondern auch stärker mit den Problemen und Herausforderungen der Menschen in unserem Land beschäftigen.
Gleichwohl bietet Ihr Antrag eine gute Gelegenheit, heute darüber zu sprechen, wofür der Landesrechnungshof da ist und wofür nicht. Um es vorweg zunehmen: Wir teilen die Forderung Ihres Antrags nicht. Mitglieder des Parlaments sind die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Abgeordneten. Sie bilden die gesetzgebende Gewalt, die Legislative, die in unserem politischen System neben der Exekutive und der Judikative besteht.
Was aber sind die Aufgaben und Befugnisse des Landesrechnungshofes? Art. 56 Abs. 1 Satz 1 unserer Landesverfassung beantwortet diese Frage: „Der Landesrechnungshof überwacht die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes.“ Um diese Aufgabe auch wirksam wahrnehmen zu können, stattet Art. 57 Abs. 1 den Landesrechnungshof mit dem Status einer selbständigen, nur dem Gesetz unterworfenen Behörde aus, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit genießen. 2



Der Landesrechnungshof dient somit der Finanzkontrolle. Seine Aufgabe ist es, die Haushaltsführung der öffentlichen Verwaltung zu prüfen. Zum einen in der Frage, ob die Vorschriften des Haushaltsrechtes eingehalten wurden und zum anderen, ob dies auch wirtschaftlich geschieht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Eine politische Funktion wird dem Landesrechnungshof durch die Verfassung nicht zugewiesen. Seine Unabhängigkeit ist vielmehr auch die Verpflichtung zu politischer Neutralität.
Um es einfacher zu sagen: Es geht den Landesrechnungshof schlicht nichts an, welche politischen Intentionen eine Landesregierung verfolgt. Die politische Einschätzung des Landesrechnungshofs zur Gleichbehandlung der Schulen der dänischen Minderheit, zu Inklusion oder Frauenhäusern oder zu Grundsatzfragen der Bildungspolitik mag man interessant finden oder nicht – sie gehört aber nicht zum Aufgabenspektrum im Rahmen unserer Verfassung. Er hat zu überwachen, dass deren Umsetzung im Einklang mit dem Haushaltsrecht des Landes erfolgt. Nicht mehr und nicht weniger.
Der Landesrechnungshof ist nicht Normgeber, nicht 4. oder 5. Gewalt. Der Landtag macht Rechnungshofgesetze, nicht umgekehrt. Dazu passt ohne Wenn und Aber – und ich betone das ausdrücklich, um hier nicht missverstanden zu werden – unabhängige und kritische Prüfung, Bewertung, Kontrolle, nicht aber Vorgaben gegenüber dem eigentlichen Normgeber, nämlich dem Parlament. Weder gehört der Landesrechnungshof-Chef in sogenannte Haushaltsstrukturkommissionen einer Landesregierung, noch hat er den Fraktionen Vorschriften zu machen, wie sie ihre politische Arbeit zu gestalten haben. Natürlich gilt Wirtschaftlichkeit bei den Fraktionsmitteln, erst recht darf es keine unzulässige Vermischung von Partei- und Fraktionsarbeit geben. Aber der Landesrechnungshof ist auch nicht Gouvernante der Fraktionen, die bestimmt, ob diese Empfänge, Ausstellungen etc. machen oder nicht.
Ich gebe gerne zu, dass bei genauer Beobachtung der Realität gelegentlich Zweifel an dieser Sachlage aufkommen könnten. Manche, die in der Neuzeit das Amt des Rechnungshofpräsidenten innehatten, haben ihre Aufgabe – lassen Sie es mich einmal so formulieren – recht „großzügig“ interpretiert. In der Öffentlichkeit und der veröffentlichten Meinung konnte so leicht der Eindruck entstehen, sie seien Nebengesetzgeber oder selbständiges Verfassungsorgan. Fehleinschätzungen für Parlaments-Neulinge sind also nachvollziehbar. 3



Hinzu kommt, dass die abgewählte schwarz-gelbe Koalition im Landesrechnungshof und seinem Füllhorn an Ideen geradezu den Leitstern gefunden zu haben glaubte, dem sie nicht nur in der Vorweihnachtszeit allzu gerne gefolgt ist. Rechnungsprüfung wurde so zur eigentlichen politischen Maxime – die bloßen Zahlen standen im Mittelpunkt, die Menschen rückten eher in den Hintergrund.
Um es deutlich zu sagen: Niemand könnte die gewaltige Herausforderung der Haushaltskonsolidierungen für unser Land unter den Vorgaben der Schuldenbegrenzung in der Verfassung unterschätzen oder gar bestreiten. Dennoch darf der Wille zur politischen Gestaltung nicht durch Buchhaltung ersetzt werden. Im Sinne eines selbstbewussten Parlaments wäre diese Haltung jedenfalls nicht. Noch einmal: Unabhängige Kontrolle durch eine selbstbewusste Rechnungshofpräsidentin oder einen -präsidenten ist gut und notwendig, aber der Landtag sollte im Sinne einer beidseitigen Unabhängigkeit das Selbstbewusstsein haben, eigenständig Beschlüsse zu fassen. Dieser Plenarsaal sollte daher – nicht nur aus optischen Gründen – den Parlamentariern vorbehalten bleiben. Zumal eine Beratung in den Ausschüssen ja durchaus gewünscht ist – dort auch unter Beteiligung Dritter.
Wir sind gewählt worden, um frei und unabhängig politische Entscheidungen zu treffen. Diesem sollten wir uns verpflichtet fühlen. Den Antrag halten wir für falsch und lehnen ihn ab.