Wolfgang Kubicki zu TOP 27: Ein Demokratiebekenntnis hat durchaus einen Sinn
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort.Nr. 494 / 2012 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Kiel, Donnerstag, 13. Dezember 2012 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerInnen und Recht / ‚Extremismusklausel‘Wolfgang Kubicki: Ein Demokratiebekenntnis hat www.fdp-sh.de durchaus einen SinnIn seiner Rede zu TOP 27 (Abschaffung der Extremismusklausel) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Manchmal ist es besser, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren, be- vor man einen Antrag ins Plenum einbringt. Oder, wie es Abraham Lincoln for- mulierte: ‚Besser schweigen und als Narr scheinen, als sprechen und jeden Zweifel beseitigen.‘ Den Kollegen von Pein, Andresen, Harms und Breyer hätte es gut zu Gesicht gestanden, zuerst die Fakten zusammenzutragen, um nicht in die Gefahr zu kommen, einen Antrag zur Diskussion zu stellen, dessen Haupt- angriffspunkt in der kritisierten Form gar nicht mehr besteht.Der Wortlaut der sogenannten ‚Extremismusklausel‘ oder auch Demokratie- erklärung wurde nach dem Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichtes vom April dieses Jahres nämlich verändert – ‚den Hinweisen des Gerichtes folgend‘ – wie es in der Bundestagsdrucksache 17/10973 vom 12. Oktober 2012 nachzulesen ist. Eine Kleine Anfrage übrigens, die unter anderem ein Herr Rix von der SPD mit unterzeichnete.Wenn also in der Begründung Ihres Antrags steht, dass es ‚eine erste Gerichts- entscheidung [gebe], dass die Extremismusklausel in Teilen rechtswidrig ist‘, dann bezieht sich das jedenfalls nicht auf den aktuellen, aufgrund dieser Ge- richtsentscheidung geänderten Wortlaut. Schon aus diesem Grund ist ein sol- cher Antrag nicht zustimmungsfähig – sollte es im Übrigen auch nicht für Sie sein, sollten Sie den Anspruch haben, dem Parlament seriöse Anträge vorzule- gen.Aber auch aus einem anderen wichtigen Grund ist dieser Antrag nicht zustim- mungsfähig. Ein Demokratiebekenntnis per se hat nämlich durchaus seinen Sinn. Denn sonst müssten Sie hier auch die sozialdemokratische Sozialministe- rin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, an den Pranger stellen, die vor allem zum Schutz vor einer rechtsradikalen Unterwanderung von Kindertagesstätten eine, im Wortlaut andere, im materiellen Sinne aber nahezu identische Erklärung von potentiellen Trägern einfordert.Im Erlass des mecklenburg-vorpommerischen Ministeriums für Soziales und Gesundheit vom 20. Juli 2010 wird in eine Handreichung dieses Ministeriums Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2 aus dem Jahr 2006 ‚zur Erlaubniserteilung für den Betrieb von Kindertagesstät- ten‘ unter anderem folgender Satz eingefügt: ‚Die Verweigerung der Selbstaus- kunft nach Anlage 1‘ – das ist die ‚Erklärung über das Bekenntnis und das Ein- treten für die freiheitlich demokratische Grundordnung‘ – ‚begründet Zweifel, ob der Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Wenn der Träger diese Zweifel nicht ausräumen kann, ist die Betriebser- laubnis zu versagen.‘Wenn Sie also die sogenannte ‚Extremismusklausel‘ abschaffen wollen, warum nur diejenige des Bundesfamilienministeriums – die ja noch nicht einmal mehr diejenige ist, die Sie kritisieren – und nicht die aus Schwerin?Wenn Sie in Ihrer Antragsbegründung schreiben, die ‚Extremismusklausel‘ sei ‚respektlos gegenüber den zivilgesellschaftlichen Initiativen, die sich täglich für eine tolerante und lebendige Demokratie einsetzen‘, dann müssen Sie sich schon fragen lassen, warum es respektlos sein soll, von den Zuwendungs- empfängern zu fordern, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik zu bekennen.Warum ist es respektlos zu fordern, dass diejenigen Zuwendungsempfänger bestätigen müssen, dass sie ‚eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten‘? Was soll daran respektlos sein? Ist das nicht eine Selbstverständlichkeit?Für uns jedenfalls ist es eine Selbstverständlichkeit, dass nur diejenigen Initiati- ven, die sich zur demokratischen Grundordnung bekennen, auch öffentliche Gelder zur Förderung von kultureller Vielfalt und Toleranz bekommen. Derjeni- ge, für den das nicht selbstverständlich ist, muss sich vorwerfen lassen, dass er nicht nur auf dem rechten, sondern auch auf dem linken Auge blind ist.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de