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15.11.12
18:07 Uhr
SPD

Simone Lange zu TOP 6 + 9: Stadt und Land - Hand in Hand

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 15. November 2012



TOP 6 und 9: Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe / Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung (Drucksachen 18/192, 18/201, 18/289, 18/292)



Simone Lange:
Stadt und Land – Hand in Hand


Das neue Konsolidierungshilfegesetz zeichnet sich durch Dialog und Solidarität aus. Es ist ein Gesetz, das nicht nur im Dialog, sondern gerade durch den Dialog entstanden ist. In Zukunft können die Kommunen nicht nur Fehlbedarfszuweisung erhalten, sondern darüber hinaus auch Konsolidierungshilfen. Damit hebt das neue Gesetz genau den Teil der bisherigen Regelung auf, der am stärksten kritisiert worden war.
Die bisher strikte Trennung der Anspruchsberechtigung – entweder Fehlbedarfszuweisung oder Konsolidierungshilfe – bewirkte eine strukturelle Benachteiligung derjenigen besonders hoch verschuldeten Kommunen, die den alternativlosen Weg eines 10-jährigen Konsolidierungsprojektes nicht gehen können oder nicht gehen wollen.
Konsolidierungshilfe ja, aber nicht um jeden Preis. Für uns ist eines klar: Uns geht es nicht allein um Zahlen, sondern zuvorderst um die Menschen, die dahinter stehen. Konsolidierungshilfe muss als Angebot gesehen werden, nicht aber als Verordnung. Das von uns initiierte neue Konsolidierungshilfegesetz beinhaltet drei wesentliche Änderungen zum alten Haushaltskonsolidierungsgesetz. 2



Änderung in der Systematik: Die strikte Trennung zwischen Fehlbedarfszuweisung und Konsolidierungshilfe wird aufgehoben. In Zukunft erhält diejenige Kommune Konsolidierungshilfe, die Fehlbedarfszuweisung erhält.
Änderung in der Mittelbereitstellung: In Zukunft werden für Konsolidierungshilfen 60 Mio. Euro und für Fehlbedarfszuweisungen 30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Änderung der zeitlichen Komponente: Das von den Kommunen zu erbringende Konsolidierungskonzept wird nur bis zum Ende der nächsten Wahlperiode (2018) abgefordert statt wie bisher über eine Zeit von 10 Jahren bis 2021.
All diese Kriterien geben den Kommunen Spielräume zurück, stärken die demokratischen Rechte und die Selbstverwaltung der Kommunen und bilden eine echte Hilfe statt knebelnde Zwänge.
Abschließend sind wir sehr stolz auf die Solidarität der Kommunen, die den Hauptteil zur Haushaltskonsolidierung beitragen, denn 75 Mio. Euro des Konsolidierungsfonds stammen aus den kommunalen Mitteln, 15 Mio. Euro steuert das Land Schleswig-Holstein bei.