Wolfgang Kubicki: Datenschutz verantwortlich gestalten!
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort.Nr. 441 / 2012 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Kiel, Donnerstag, 15. November 2012 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerInnen und Recht / DatenschutzWolfgang Kubicki: Datenschutz verantwortlich gestalten! www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 40 (Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 24. Januar die- ses Jahres festgestellt, dass das von Rot-Grün im Jahr 2004 eingeführte Tele- kommunikationsgesetz zum Teil verfassungswidrig ist. Ich möchte hier aus- drücklich unterstreichen, dass der Auftrag, der sich aus dem Verfassungsge- richtsbeschluss ergibt, zuallererst Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz betrifft – die anderen von den Beschwerdeführern kritisierten Paragraphen 95, 111, 112 waren nicht verfassungswidrig.Der vom Bundeskabinett Ende Oktober beschlossene Gesetzentwurf greift die- se Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes auf – und schafft, soweit wir das zum jetzigen Zeitpunkt überblicken können, weder neue Befugnisse, noch er- weitert er bestehende Befugnisse. So wird ganz konkret die Anzahl der zur Er- hebung der Daten berechtigten Behörden nicht erhöht.Was mich sehr deutlich an dem Piraten-Antrag stört, ist, dass er ständig – mal offen, mal eher subtil – unterstellt, es würde seitens der politischen Entschei- dungsträger lässig mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben umgegangen. Das hehre Ziel ist in diesem Punkt ja richtig. Es ist wichtig, dass wir klare daten- schutzrechtliche Regelungen haben, und die Rechte jedes Einzelnen soweit wie möglich geschützt werden. Wichtig ist auch, dass nur im Ausnahmefall durch einen überschaubaren und klar definierten Kreis von Behörden dieses Recht eingeschränkt wird. Deshalb sollten wir uns tatsächlich intensiver mit dieser Ma- terie im zuständigen Ausschuss beschäftigen.Zum Beispiel ist in der Tat der von den Piraten geforderte Richtervorbehalt für die Auslieferung von Telekommunikations-Bestandsdaten näher zu erörtern. Außerdem möchten wir insbesondere von der Landesregierung wissen, inwie- weit es auch durch die avisierte bundesgesetzliche Änderung landesgesetzli- chen Anpassungsbedarf – etwa beim Landesverwaltungsgesetz – geben muss.Wir sollten diese Erörterung in der notwendigen Ruhe durchführen. Es hilft uns in der Sache nichts, wenn wir dem jeweils anderen ständig unlautere Motive vorwerfen.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de