Christopher Vogt: Im Bundesverkehrswegeplan die richtigen Prioritäten setzen!
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort.Nr. 440 / 2012 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Kiel, Donnerstag, 15. November 2012 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer GeschäftsführerVerkehr / Bundesverkehrswegeplan, S4Christopher Vogt: Im Bundesverkehrswegeplan die www.fdp-sh.de richtigen Prioritäten setzen!In seiner Rede zu TOP 24 und 37 (Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan, S4 muss im vordringlichen Bedarf bleiben) erklärt der verkehrspolitische Spre- cher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:„Bei den Bundesfernstraßen geht es aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion beim vordringlichen Bedarf vor allem um den schnellstmöglichen Weiterbau der A20, den weiteren Ausbau der B404 zur A21 und den Ausbau der B5. Es geht aber auch um viele kleinere Maßnahmen wie Ortsumgehungen, die ebenfalls wichtig sind. Bei den Schienenprojekten geht es uns vor allem um den Ausbau der S4 im Kreis Stormarn und eine möglichst sinnvolle Hinter- landanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung, die diesem Projekt gerecht wird und die Interessen in der Region berücksichtigt.Die S4 ist bereits im vordringlichen Bedarf des aktuellen Bundesverkehrswe- geplans enthalten – was natürlich auch so bleiben muss. Bei der Stadtregio- nalbahn ist dies meines Wissens nicht der Fall. Sie taucht dort nicht auf, auch wenn der Kollege Dr. Tietze dies gern behauptet – zum Beispiel im August, hier im Landtag. Die StadtRegionalBahn wird lediglich im GVFG- Bundesprogramm 2012 bis 2016 aufgeführt. Der Unterschied zwischen dem Bundesverkehrswegeplan und dem GVFG-Bundesprogramm sollte eigentlich bekannt sein.Das Land Schleswig-Holstein hatte den Ausbau der S4 in Abstimmung mit Hamburg für das GVFG-Bundesprogramm 2012-2016 angemeldet. Dort steht der Ausbau auf der gleichen Stufe wie der Bau der StadtRegionalBahn. Die möglichen Fördermittel für den Ausbau der S4 betragen rund 126 Millionen Euro – für die SRB sind rund 129 Millionen Euro in diesem Programm ange- setzt. Somit ist definitiv eine Mittelkonkurrenz vorhanden – es sei denn, der Bund würde beide Projekte finanzieren, wovon nicht unbedingt ausgegangen werden sollte.Laut einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft vom August 2012 wird derzeit geprüft, ob bei der S4 ein Teil der Finanzierung über den Bundesverkehrswegeplan laufen kann und ein Teil über das GVFG- Bundesprogramm. Die FDP-Landtagsfraktion plädiert dafür, dass die S4 aufSusann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de 2 jeden Fall Vorrang hat und man sich danach zunächst um andere wichtige Schienenprojekte kümmert, die auch wirklich benötigt werden.Bei den Wasserstraßen des Bundes muss der Bund dem Nord-Ostsee-Kanal endlich eine höhere Priorität einräumen als in der Vergangenheit. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist der Nord-Ostsee-Kanal lediglich mit 240 Millio- nen Euro im Bereich ‚Substanzerhaltung‘ ausgewiesen. Weder der Schleu- senneubau noch die Osterweiterung sind Teil des aktuellen Bundesverkehrs- wegeplans. Der Bau der neuen Schleusenkammer in Brunsbüttel ist ja eine Sonderfinanzierung, die der Bundestag dankenswerterweise dennoch be- schlossen hatte. Es ist deshalb dringend notwendig, dass der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals im östlichen Bereich und weitere Mittel für den Nord- Ostsee-Kanal in den nächsten Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wer- den.Auch der Elbe-Lübeck-Kanal hat ein Potenzial, das offenbar noch nicht alle erkannt haben. Dort müssen in den nächsten Jahren ebenfalls Investitionen getätigt werden, die man nach Möglichkeit mit einem Ausbau verbinden sollte. Der Elbe-Lübeck-Kanal könnte dann das deutsche Wasserstraßennetz sehr gut an die Ostsee anbinden, was neue wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen würde. Priorität – und das sage ich als Lauenburger – hat hier für uns aber zunächst der Nord-Ostsee-Kanal.Die S4 soll natürlich weiterhin im vordringlichen Bedarf verbleiben und auch bis Bad Oldesloe ausgeweitet werden. Dem CDU-Antrag werden wir deshalb unsere Zustimmung geben, weil dies unseren gemeinsamen Beschluss aus der letzten Legislaturperiode noch einmal bestätigt. Das wäre nach den Dis- kussionen der letzten Monate ein wichtiges Signal an unsere Nachbarn in Hamburg! Da sind wir gern dabei!“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: susann.wilke@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de