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15.11.12
16:29 Uhr
CDU

Johannes Callsen zu TOP 10 und 21: Das Bekenntnis zur Zusammenarbeit gehört in die Verfassung

Innenpolitik
Nr. 501/12 vom 15. November 2012
Johannes Callsen zu TOP 10 und 21: Das Bekenntnis zur Zusammenarbeit gehört in die Verfassung
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Über die Zusammenarbeit mit unseren norddeutschen Nachbarn haben wir hier bereits vielfach diskutiert. Sie ist notwendig, weil wir ein gemeinsamer Wirtschaftsraum sind, weil wir Kooperationsmöglichkeiten nutzen und gleiche Interessen gemeinsam vertreten sollten.
Um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf eine festere Grundlage zu stellen, schlagen wir heute eine Ergänzung der Landesverfassung vor, mit der wir uns klar zur Zusammenarbeit und auch zur Schaffung gemeinsamer Einrichtungen bekennen.
Dort, wo Aufgaben besser gemeinsam erledigt werden können, sollen sie auch gemeinsam wahrgenommen werden können. Dieser Grundsatz soll darum fest in der Landesverfassung verankert werden. Mit dieser Verfassungsänderung knüpfen wir an den Abschlussbericht der Enquete-Kommission zur norddeutschen Kooperation und setzen mit ihr die Empfehlungen für eine verbesserte Zusammenarbeit um. Es ist an uns, die aufgezeigten Defizite abzustellen und die Partnerschaft zwischen unseren Ländern auf ein neues Fundament zu stellen.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Dafür wollen wir die in der Enquete-Kommission aufgezeigte Möglichkeit eines Grundlagenstaatsvertrages aufgreifen und in der Landesverfassung verankern. So soll es möglich werden, eine Vielzahl von Fällen, die in der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit von Bedeutung sind, grundlegend zu regeln.
Denn wir haben gemeinsame Interessen in der Verkehrsinfrastruktur und wären gut beraten, diese auch gemeinsam zu vertreten. Das politische Wackeln innerhalb der Regierungskoalition gerade bei der A20 mit der westlichen Elbquerung und der festen Fehmarnbeltquerung dient nicht dazu, diese Projekte voranzubringen. Es sorgt auch bei unseren Nachbarn für Irritationen. Und auch der Hamburger Hafen ist ein wichtiger Wachstumsmotor, dessen wirtschaftliche Kraft weit nach Schleswig-Holstein hineinreicht.
Chancen der Kooperation liegen aber auch im Bereich der Verwaltung ebenso wie bei der Wirtschaftsförderung. Auch bei der Energiewende können wir noch mehr Hand in Hand gehen.
Gerade im Bereich der Landesverwaltung und des E-Governments bieten sich jede Menge weiterer Kooperationsmöglichkeiten. Auch in der Landesplanung liegen enorme Kooperationspotenziale. Gerade mit Blick auf die Metropolregion Hamburg können die Hansestadt und Schleswig-Holstein ihre Planungen noch besser aufeinander abstimmen. Gemäß dem Grundsatz: Mehr miteinander statt gegeneinander!
Wichtig ist aber – und das ist wesentlicher Teil unserer Initiative – dass der Abschluss von Grundlagenstaatsverträgen zur Zusammenarbeit mit anderen Ländern nicht allein Sache der Exekutive ist. Die Parlamente müssen, will man die Zusammenarbeit ernsthaft auf eine breite Basis stellen, an diesem Prozess beteiligt werden. Und deswegen wollen wir Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Parlaments auch in der Landesverfassung festschreiben.
Lassen Sie uns die Chancen für neue Kooperationsmöglichkeiten unter Beteiligung der Landesparlamente nutzen!
Und wir schlagen vor, in die Landesverfassung ein klares Bekenntnis zu einer bürgernahen, sachgerechten, wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung aufzunehmen.
Unsere Überlegung dabei ist auch, dass Verfassungsänderungen mit breiter Mehrheit im Landtag getroffen werden sollen. Das gilt für unsere gestrige Entscheidung zum Minderheitenschutz ebenso wie für die Änderung der Landesverfassung zum Tierschutz, die morgen auf der Tagesordnung steht.

Seite 2/3 Und deshalb gehe ich auch davon aus, dass unser Vorschlag, der praktischen Nutzen für die norddeutsche Kooperation hat, am Ende eine breite Mehrheit in diesem Haus erhält.
An die Adresse der PIRATEN sage ich ganz klar: Mit Ihrem Antrag zur Änderung der Verfassung stärken Sie nicht unser parlamentarisches System. Im Gegenteil: Sie schwächen unsere repräsentative Demokratie und nehmen die Gefahr billigend in Kauf, dass notwendige Verfassungsänderungen künftig nicht mehr möglich sind, weil es zu gegenseitigen Blockaden kommt. Das, meine Damen und Herren, ist unverantwortlich! Und: Es ist auch nicht Aufgabe des Schleswig-Holsteinischen Landtages, sich mit völkerrechtlichen Verträgen des Bundes zu befassen und darüber abzustimmen. Die Zuständigkeit dafür ist im Grundgesetz klar geregelt.



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