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15.11.12
16:01 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen zu TOP 22: Bürger mitnehmen und einbinden, aber nicht auf dem Rücken der repräsentativen Demokratie!

Innenpolitik
Nr. 500/12 vom 15. November 2012
Petra Nicolaisen zu TOP 22: Bürger mitnehmen und einbinden, aber nicht auf dem Rücken der repräsentativen Demokratie!
In ihrer Rede zu TOP 22 „Entwurf eines Gesetzes für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreise (Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung), hat die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, darauf hingewiesen, dass mit dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition im Wesentlichen lediglich der bis zum 12.04.2012 geltende Gesetzeszustand in den meisten Paragraphen 1:1 wieder hergestellt wird.
Damit würden den Kommunen wieder zusätzliche Aufgaben übertragen, deren Kosten überhaupt nicht berücksichtigt würden. „Löst die Aufgabe Konnexität aus? Welche Kosten verursacht der Gesetzentwurf eigentlich insgesamt- die Antwort bleibt der Gesetzentwurf schuldig!“, so Nicolaisen.
Im Hinblick auf die in den Gesetzentwurf eingearbeiteten Änderungsvorschläge zum kommunalen Bürgerentscheid der Volksinitiative seien von 15 Vorschlägen nur wenige nicht übernommen worden. Zum Themen-Ausschlusskatalog gehörten nach wie vor die Hauptsatzung, Abgaben und privatrechtliche Entgelte und die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.
Nicolaisen erinnerte daran, dass es bereits im Sommer 2012 einen
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Gesetzentwurf der Volksinitiative „ Für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreise“ gab. Dieser habe im Grundsatz die Änderungsvorschläge, die in den jetzigen Gesetzentwurf 18/310 eingeflossen sind enthalten.
„Der damalige Gesetzentwurf wurde am 13.06.12 von DPD, Bündnis 90/die Grünen, den Abgeordneten des SSW und der CDU abgelehnt“, so Nicolaisen.
Unter anderem habe der heutige Innenminister Andreas Breitner in seiner Funktion als Vorsitzender der SGK-Schleswig-Holstein die nun geplante Streichung der 2/3 Mehrheit zur Initiierung eines Bürgerentscheids mit der Begründung abgelehnt, dass die gewählten Kommunalvertreter/innen, NICHT die Gemeinde, die Verantwortung für von ihnen zu treffende Entscheidungen nicht zu leicht auf die Bürger/innen verlagern können sollten.
„Das hätte ebenfalls eine Stellungnahme der CDU sein können. Diese Stellungnahme des Innenministers ist im jetzigen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt worden, hier reicht nun die einfache Mehrheit“, stellte Nicolaisen fest.
Insbesondere die drastische Absenkung und Staffelung der Zustimmungs- und Unterschriftenquoren sehe sie als eine Ungleichbehandlung und eine Bevorzugung des städtischen Bereiches an.
„Nicht überall, wo mehr Demokratie draufsteht, ist auch mehr Demokratie drin. Bürger müssen eingebunden und mitgenommen werden. Das alles darf jedoch nicht auf dem Rücken der repräsentativen Demokratie ausgetragen werden.“



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