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15.11.12
12:48 Uhr
SPD

Lars Winter zu TOP 19 und 42: Hochschulsanierung durch Sondervermögen stärken

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 15. November 2012



TOP 19 und 42, Errichtung eines Sondervermögens Hochschulsanierung / Bauliche Situation an den Hochschulen (Drucksachen 18/297, 18/313 und 18/328)



Lars Winter:
Hochschulsanierung durch Sondervermögen stärken


Der Aus- und Neubau der Hochschulen war bis vor einigen Jahren eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern nach Artikel 91a Grundgesetz. Die Länder meldeten jährlich ihre neuen Vorhaben zur Aufnahme in den Rahmenplan an und erstatteten dem Landtag darüber jährlich Bericht. Alles prima – bis zur Föderalismusreform! Es gibt jetzt nur noch im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung nach Artikel 91 b eine gemeinsame Bund- /Länder-Zuständigkeit für Forschungsbauten und Großgeräte.
Als Kompensation für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau hat der Bund eine knappe Milliarde Euro bereitgestellt, davon knapp 700 Millionen Euro für den Hochschulbau und rund 300 Millionen Euro für die Forschungsförderung. Im Bereich Hochschulbau wird das Land im nächsten Jahr 23,3 Millionen Euro einnehmen und Ausgaben von 57,4 Millionen Euro zu bewältigen haben, das sind fast 16 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Uni Lübeck und UKSH beanspruchen davon den Löwenanteil.
Diese Mittel reichen nicht aus, und dieses aus mehreren Gründen: Bedingt durch das Alter zahlreicher Hochschulbauten – allein an der CAU sind drei Viertel der Gebäude älter als 30 Jahre – ist die Bausubstanz in einem Zustand, für den man sich nur schämen kann, und zugleich Energiefresser der schlimmsten Sorte. 2



Gleichzeitig nimmt die Zahl der Studierenden erheblich zu. In den Hochschulpakten zwischen Bund und Ländern hat sich auch Schleswig-Holstein dazu verpflichtet, mehr Studienplätze zu schaffen, die wir auch dringend brauchen. Denn die Verkürzung der Schulzeit hin zum Abitur, der anstehende doppelte Abiturjahrgang nach G9 und G8 und nicht zuletzt die Aussetzung der Wehrpflicht lassen die Studierendenzahlen stark ansteigen.
Und lassen Sie es mich deutlich sagen: Wir werden mehr Studierende haben, und das ist auch gut so! Denn Deutschland hat gemessen an den Maßstäben vieler anderer Länder einfach zu wenige junge Menschen, die nach der Schule ein Studium aufnehmen und erfolgreich absolvieren.
Die Koalition hat sich deshalb darauf verständigt, die Hochschulsanierung durch ein Sondervermögen zu stärken. Wir wollen dazu zunächst 30 Millionen Euro schon im Haushalt 2012 bereitstellen und diesen Betrag bis zum 31. Dezember der Investitionsbank zuführen. Dieses Vermögen soll den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden, um Gebäude in besonders schlechtem Zustand zu sanieren. Es geht hierbei nicht um Schönheitsreparaturen, sondern um umfangreiche Maßnahmen in einer Größenordnung von mindestens 5 Millionen Euro, die besonders dazu dienen sollen, die Energiekosten zu reduzieren.
Wenn wir dafür sorgen, dass schlecht isolierte Gebäude das Geld des Steuerzahlers nicht mehr buchstäblich aus dem Fenster blasen, ist das keine rein konsumtive Ausgabe, sondern sie soll und wird die Budgets der Hochschulen durch sinkende Energiekosten auch spürbar entlasten.
Es ist uns klar, dass auch diese 30 Millionen Euro nicht ausreichen, den Investitionsstau im ganzen Land abzubauen. Das lässt die Haushaltssituation des Landes einfach nicht zu. Der Präsident der CAU, Professor Fouquet, beziffert den Sanierungsstau allein seiner Hochschule auf bis zu 200 Millionen Euro. Das hat er den Kollegen Andresen, Harms und mir bei einem Besuch vor wenigen Tagen drastisch vor Augen geführt. Er hat aber auch deutlich gemacht, dass mit diesen Mitteln aus dem Sondervermögen viel bewegt werden kann und unser Gesetzentwurf alles andere als weiße Salbe ist. Ich bitte daher um Überweisung unseres Entwurfs in den Finanzausschuss, mitberatend in den Bildungsausschuss, und um eine zügige Zweite Lesung.