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15.11.12
12:18 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe und Gesetzentwurf Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort. Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher TOP 6+9 – Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung Dr. Jörg Nickel der Konsolidierungshilfe und Gesetzentwurf Änderung Landeshaus der Gemeindeordnung und der Kreisordnung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Ines Strehlau: Mobil: 0178/28 49 591 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 482.10 / 15.11.2012


Den Kommunen eine Perspektive geben
Die vorliegenden Beschlussvorschläge sind, jedenfalls zum Teil, ein Gemeinschafts- produkt aller. Die letzten Änderungen wurden gestern in einer gemeinsamen Sitzung der beiden beteiligten Ausschüsse auf Anregung der CDU eingebaut.
Auch bei unserem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe hat es intensive Gespräche gegeben, zum einen bei der Erstellung des Gesetzentwurfs, der ja erst auf Wunsch der kommunalen Familie entstanden ist, zum anderen während eines ausführlichen Beteiligungsverfahrens.
Wir geben mit der Fortentwicklung des kommunalen Haushaltskonsolidierungsge- setzes den hoch verschuldeten Kommunen in unserem Land zum einen die ge- wünschte Kombinationsmöglichkeit zwischen Fehlbetragszuweisungen und Konsoli- dierungshilfe, zum anderen erhalten sie die Sicherheit, ihren Weg der Konsolidierung weiter gehen zu können. Wir als regierungstragende Fraktionen stellen uns der Ver- antwortung und geben 15 Millionen Euro Landesgeld dazu. Wir geben den Kommu- nen wieder eine Perspektive.
Die kommunalen Landesverbände haben mit ihrer einstimmigen Zustimmung zum Gesetz gezeigt, dass auch sie gemeinsam mit dem Land, Verantwortung für die Konsolidierung hoch verschuldeter Kommunen übernehmen. Uns ist sehr wohl be- wusst, dass das Gesetz für sie ein Kompromiss ist und sich die einzelnen Landes- verbände durchaus eine Ausformung in eine andere Richtung vorstellen könnten. Umso mehr möchten wir uns bei ihnen für die konstruktive Kooperation bedanken.
Seite 1 von 3 Es gab im Anhörungsverfahren den Wunsch einer einzelnen Kommune und auch des Landkreistages – also: zwei Landesverbände waren dagegen, ein Landesver- band war dafür – das Paket nochmal aufzuschnüren und Konsolidierungshilfe auch in den Jahren zu zahlen, in denen die Kommune keine Fehlbetragszuweisungen er- hält. Wir haben in dem Punkt den Gesetzentwurf unverändert gelassen, weil Kom- munen in den Folgejahren bei schlechterer Haushaltslage wieder Fehlbetragszuweisungen bekommen können und weil Kommunen mit einem ausge- glichenen Haushalt die Möglichkeit haben, ihre Fehlbeträge aus eigener Kraft abzu- bauen.
Mit dem Antrag 18/201 bereinigen wir zwei Änderungen von CDU und FDP aus der vergangenen Legislatur, die gut gedacht, aber unpraktikabel gemacht waren.
Zum einen ermöglichen wir allen Mitgliedern der Kommunalparlamente wieder die uneingeschränkte Teilnahme auch an den nicht öffentlichen Teilen der Ausschuss- sitzungen. Dort war von der alten Landesregierung eine Formulierung im Kommunal- recht verankert worden, die zu völlig unterschiedlicher Auslegung in der Kommunen geführt hatte. In einigen Kommunalparlamenten durften die GemeindeverteterInnen oder Kreistagsabgeordneten, die nicht Mitglied des Ausschusses sind, gar nicht an nicht öffentlichen Teilen einer Ausschusssitzung teilnehmen, in anderen Kommunen nur, wenn es um Personalentscheidungen ging.
Da die Mitglieder von Kommunalparlamenten zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, ist es nur konsequent ihnen auch den Zugang zu Informationen über alle nicht öf- fentlich zu behandelnde Themen zu ermöglichen. Das rücken wir wieder gerade.
Ein weiterer Punkt ist der Paragraf 76 der Gemeindeordnung, in der Presse inzwi- schen „Kuchenparagraf“ genannt. Dort ist es uns gelungen, mit der Neufassung auf der einen Seite die von CDU und FDP eingefügte notwendige Transparenz bei Spenden und Schenkungen beizubehalten, indem die Zuwendungen einschließlich SpenderIn und Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht aufgeführt sind, der der Gemeindevertretung zugleitet wird.
Auf der anderen Seite muss mit der neu eingeführten Bagatellgrenze von 50 Euro jetzt die Gemeindevertretung nicht mehr über die Annahme jeder Kuchen- oder sonstigen Spende entscheiden. Das verhindert unnötige Bürokratie und Kosten.
Auch der unterschiedlichen Größe und der unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Kommunalen Gebietskörperschaften trägt die vorliegende Fassung des Gesetzent- wurfs Rechnung. So kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die An- nahme oder Vermittlung bis zu von ihr jeweils zu bestimmenden Wertgrenzen auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Hauptausschuss übertragen.
Insgesamt sind die Gesetzentwürfe also Gemeinschaftsprodukte, die in den Aus- schüssen zum Teil sogar einstimmig beschlossen wurden. 2 Dieser Weg, immer wieder gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen zu su- chen, wird kein leichter sein, aber wir werden ihn weiter beschreiten – es lohnt sich, auch wenn am Ende nicht jeder jubelnd das Ziel erreicht.



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