Lars Harms zu TOP 6 + 9 - Gesetzentwürfe zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe sowie zur Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung
Presseinformation Kiel, den 15. November 2012Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 6 + 9 Gesetzentwürfe zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe sowie zur Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung Drs. 18/192 + 18/289Das Gesetz zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe hat in derAnhörung vor dieser zweiten Lesung gerade auch von den kommunalenSpitzenverbänden breites Lob eingefahren. Viele Fehler, die im Gesetz ausder letzten Wahlperiode noch vorhanden waren, konnten durch unskorrigiert werden.Aber nicht nur die kommunalen Spitzenverbände, sondern auch dieWohlfahrtsverbände haben deutlich gemacht, dass die Hilfe für besondersvon der Schuldenlast betroffene Kommunen eine dringende 2Notwendigkeit ist. Gerade die Wohlfahrtsverbände können sehen, dassviele Leistungen durch zentrale Orte nicht mehr aufrechterhalten werdenkönnen, wenn ihnen nicht unter die Arme gegriffen wird und ihreFinanzen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Vor diesemHintergrund ist das vorliegende Gesetz auch erst der Anfang einernotwendigen Umstrukturierung der kommunalen Finanzen. Sozusageneine erste Hilfe, aber noch lange nicht eine dauerhaft auskömmlicheFinanzierung für die betroffenen Kommunen und für die vielen anderenklammen Kommunen, die nicht unter das vorliegende Gesetz fallenwerden.Das Gesetz ist somit erst einmal eine Hilfestellung, die die alte schwarz-gelbe Landesregierung seinerzeit den hoch verschuldeten Kommunen nurdann geben wollte, wenn sie sich dem völligen Diktat der Regierungunterwerfen würden und quasi ihre kommunale Eigenständigkeitaufgeben. Hintergrund dieser Handlungsweise seitens der altenLandesregierung war vermutlich die Sichtweise, dass die betroffenenKommunen wohl eher selbst Schuld an ihrer eigenen Misere seien. DieseAuffassung teile ich nicht, da ich durchaus sehen kann, wie viele Aufgabendurch die größeren Städte auch gerade für ihr Umland mit erbrachtwerden. Dieser Verantwortung können und wollen sich die größerenStädte auch nicht verweigern. Deshalb wird die neue Landesregierungauch glücklicherweise anders mit diesen Kommunen umgehen. 3Unser System in diesem Gesetz ist auf Freiwilligkeit angelegt. Das heißt,man kann als Kommune freiwillig mit dem Land eine Vereinbarung zurHaushaltskonsolidierung abschließen oder es auch lassen. Nun könnteman behaupten, das ging auch vorher schon. Allerdings hätte dann eineKommune auch noch ihre Fehlbedarfszuweisungen verloren und hätte mitNichts da gestanden. Faktisch gab es also nicht die freie Wahl derKommunen, sondern es gab die so genannte normative Kraft desFaktischen. Wer nicht mitmacht, bekommt gar nichts und daher blieb denKommunen nichts anderes über, als sich dem Diktat des Landes zuunterwerfen. Wir machen das jetzt glücklicherweise anders und das wirdauch gerade von der kommunalen Ebene honoriert.Sollte es also nicht zu einer Einigung über eine Haushaltskonsolidierungzwischen Kommune und Land kommen, wird die jeweilige Kommunetrotzdem Anspruch auf ihre Fehlbedarfszuweisungen haben. Und das istgut so und auch gerecht.Faktisch hat eine Kommune somit die Wahl zwischenFehlbedarfszuweisungen und den Leistungen nach unserem Gesetz unddas stärkt die kommunale Selbstverwaltung.Ein weiterer Punkt, in dem wir die kommunale Selbstverwaltung stärken,ist, dass wir die Laufzeit des Gesetzes verkürzt haben. Wir wollen nicht diekommunale Ebene über mehrere Legislaturperioden binden, sondern ganzbewusst die Regelungen kürzer laufen lassen als die bisherige Regierung. 4Neben der Schaffung von kommunalpolitischen Spielräumen spielt dabeiauch eine Rolle, dass man heute nicht wissen kann, wie die Finanzierungder Kommunen nach Bundestagswahl aussehen wird. Da kann sichdurchaus etwas zum Besseren wenden.Und wir werden den Kommunalen Finanzausgleich neu strukturieren unddabei kann es dann natürlich auch dazu kommen, dass die Grundlagen fürdas Gesetz zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe ganz oderteilweise wegfallen. Auf diese möglichen Veränderungen muss manreagieren können und deshalb macht eine längerfristige Bindung als jetztvorgesehen auch keinen Sinn.Schlussendlich gilt für die Bewertung unseres Gesetzes aber nicht nur,dass wir auf Freiwilligkeit und die Stärkung der kommunalenSelbstverwaltung setzen, sondern auch das, was der Steuerzahlerbund inder Anhörung zum Gesetz deutlich gemacht hat. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt einen Eigenanteil von 15 Millionen Euro oder 20%, umdie am härtesten getroffenen Kommunen zu entlasten. Und das wurdevon Steuerzahlerbund als Kraftakt bezeichnet und gelobt. Mehr ist demwohl nicht hinzuzufügen.