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15.11.12
11:25 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 6 + 9 - Gesetzentwürfe zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe sowie zur Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung

Presseinformation Kiel, den 15. November 2012

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms


TOP 6 + 9 Gesetzentwürfe zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe
sowie zur Änderung der Gemeindeordnung und der
Kreisordnung
Drs. 18/192 + 18/289



Das Gesetz zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe hat in der
Anhörung vor dieser zweiten Lesung gerade auch von den kommunalen
Spitzenverbänden breites Lob eingefahren. Viele Fehler, die im Gesetz aus
der letzten Wahlperiode noch vorhanden waren, konnten durch uns
korrigiert werden.
Aber nicht nur die kommunalen Spitzenverbände, sondern auch die
Wohlfahrtsverbände haben deutlich gemacht, dass die Hilfe für besonders
von der Schuldenlast betroffene Kommunen eine dringende 2

Notwendigkeit ist. Gerade die Wohlfahrtsverbände können sehen, dass
viele Leistungen durch zentrale Orte nicht mehr aufrechterhalten werden
können, wenn ihnen nicht unter die Arme gegriffen wird und ihre
Finanzen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Vor diesem
Hintergrund ist das vorliegende Gesetz auch erst der Anfang einer
notwendigen Umstrukturierung der kommunalen Finanzen. Sozusagen
eine erste Hilfe, aber noch lange nicht eine dauerhaft auskömmliche
Finanzierung für die betroffenen Kommunen und für die vielen anderen
klammen Kommunen, die nicht unter das vorliegende Gesetz fallen
werden.
Das Gesetz ist somit erst einmal eine Hilfestellung, die die alte schwarz-
gelbe Landesregierung seinerzeit den hoch verschuldeten Kommunen nur
dann geben wollte, wenn sie sich dem völligen Diktat der Regierung
unterwerfen würden und quasi ihre kommunale Eigenständigkeit
aufgeben. Hintergrund dieser Handlungsweise seitens der alten
Landesregierung war vermutlich die Sichtweise, dass die betroffenen
Kommunen wohl eher selbst Schuld an ihrer eigenen Misere seien. Diese
Auffassung teile ich nicht, da ich durchaus sehen kann, wie viele Aufgaben
durch die größeren Städte auch gerade für ihr Umland mit erbracht
werden. Dieser Verantwortung können und wollen sich die größeren
Städte auch nicht verweigern. Deshalb wird die neue Landesregierung
auch glücklicherweise anders mit diesen Kommunen umgehen. 3

Unser System in diesem Gesetz ist auf Freiwilligkeit angelegt. Das heißt,
man kann als Kommune freiwillig mit dem Land eine Vereinbarung zur
Haushaltskonsolidierung abschließen oder es auch lassen. Nun könnte
man behaupten, das ging auch vorher schon. Allerdings hätte dann eine
Kommune auch noch ihre Fehlbedarfszuweisungen verloren und hätte mit
Nichts da gestanden. Faktisch gab es also nicht die freie Wahl der
Kommunen, sondern es gab die so genannte normative Kraft des
Faktischen. Wer nicht mitmacht, bekommt gar nichts und daher blieb den
Kommunen nichts anderes über, als sich dem Diktat des Landes zu
unterwerfen. Wir machen das jetzt glücklicherweise anders und das wird
auch gerade von der kommunalen Ebene honoriert.
Sollte es also nicht zu einer Einigung über eine Haushaltskonsolidierung
zwischen Kommune und Land kommen, wird die jeweilige Kommune
trotzdem Anspruch auf ihre Fehlbedarfszuweisungen haben. Und das ist
gut so und auch gerecht.
Faktisch hat eine Kommune somit die Wahl zwischen
Fehlbedarfszuweisungen und den Leistungen nach unserem Gesetz und
das stärkt die kommunale Selbstverwaltung.
Ein weiterer Punkt, in dem wir die kommunale Selbstverwaltung stärken,
ist, dass wir die Laufzeit des Gesetzes verkürzt haben. Wir wollen nicht die
kommunale Ebene über mehrere Legislaturperioden binden, sondern ganz
bewusst die Regelungen kürzer laufen lassen als die bisherige Regierung. 4

Neben der Schaffung von kommunalpolitischen Spielräumen spielt dabei
auch eine Rolle, dass man heute nicht wissen kann, wie die Finanzierung
der Kommunen nach Bundestagswahl aussehen wird. Da kann sich
durchaus etwas zum Besseren wenden.
Und wir werden den Kommunalen Finanzausgleich neu strukturieren und
dabei kann es dann natürlich auch dazu kommen, dass die Grundlagen für
das Gesetz zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe ganz oder
teilweise wegfallen. Auf diese möglichen Veränderungen muss man
reagieren können und deshalb macht eine längerfristige Bindung als jetzt
vorgesehen auch keinen Sinn.
Schlussendlich gilt für die Bewertung unseres Gesetzes aber nicht nur,
dass wir auf Freiwilligkeit und die Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung setzen, sondern auch das, was der Steuerzahlerbund in
der Anhörung zum Gesetz deutlich gemacht hat. Das Land Schleswig-
Holstein übernimmt einen Eigenanteil von 15 Millionen Euro oder 20%, um
die am härtesten getroffenen Kommunen zu entlasten. Und das wurde
von Steuerzahlerbund als Kraftakt bezeichnet und gelobt. Mehr ist dem
wohl nicht hinzuzufügen.