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15.11.12
11:21 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen zu TOP 6: Die Kommunen brauchen eine wirksame Konsolidierungshilfe

Innenpolitik
Nr. 493/12 vom 15. November 2012
Petra Nicolaisen zu TOP 6: Die Kommunen brauchen eine wirksame Konsolidierungshilfe
Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, hat in ihrem heutigen (15. November 2012) Debattenbeitrag zur Konsolidierungshilfe für die Kommunen begrüßt, dass die Regierungskoalition von ihrer Vereinbarung des Koalitionsvertrages Abstand genommen hat, das Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz aufzuheben:
„Wir begrüßen, dass das Konsolidierungsgesetz bestehen bleibt“, so Nicolaisen.
Darüber hinaus sei bemerkenswert, dass die Fraktionen von SPD, Grünen und SSW im Laufe der Anhörung zum Entwurf der neuen Regierungskoalition zwei Änderungsanträge der CDU-Fraktion übernommen habe. So bleibe unter anderem die Parlamentsbeteiligung erhalten.
Festzustellen sei allerdings, dass das Prinzip des „Förderns und Forderns“ nicht mehr den Charakter habe, der von Seiten der CDU/FDP-Fraktion angedacht war. „Die Solidargemeinschaft stellt zu Recht entsprechende Forderungen an die Fehlbetragsnehmer/Konsolidierungsnehmer!“, so Nicolaisen.
Die von der neuen Regierungskoalition geplante Haushaltskonsolidierung sei nicht wirksam genug, nicht glaubhaft und nicht nachhaltig genug!
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 „Es gibt keinen sachlichen Grund und keine fachliche Begründung für die von Ihnen vorgenommene Verkürzung der Konsolidierungslaufzeit! Das Ziel, das am Ende des Konsolidierungsprozesses steht, strukturell ausgeglichenen Haushalte und eine Rückführung der aufgelaufenen Defizite, wird mit ihrem Gesetzentwurf nicht zu erreichen sein“, so Nicolaisen.
Die Bindung der Konsolidierungshilfe an die zwingende Voraussetzung einer Fehlbetragszuweisung im Jahr 2012 sowie in den Folgejahren werde der Zielsetzung nicht gerecht, die bisher aufgelaufenen sowie die zukünftig noch entstehenden Fehlbeträge zurückzuführen.
„Das Beispiel der Stadt Uetersen aber auch die Hinweise des Landkreistages in der mündlichen Anhörung haben aufgezeigt, dass durch diese zwingende Verknüpfung die Gewährung von Konsolidierungshilfen zum Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge unter Umständen konterkariert wird“, so Nicolaisen.
Da die CDU-Fraktion die Konsolidierung der Kommunen auf jeden Fall fort führen wolle, werde sie sich trotz der deutlichen Defizite des Gesetzes bei der Abstimmung enthalten.



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