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13.11.12
12:14 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushaltsberatung, Lehrermangel, Universitätsmedizin und Gigaliner

121/2012 Kiel,12. November 2012


Themen der Plenarsitzung: Haushaltsberatung, Lehrermangel, Universitätsmedizin und Gigali- ner Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 14. November, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Haus- haltsberatungen, der Lehrer- und Ärztemangel, die Neuordnung der Universitätsmedizin sowie der Straßenbau und die „Gigaliner“. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplan- ten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.

Mittwoch, 14. November, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 7 Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Aufnahme der Minderheit der Sinti und Roma), Gesetzentwurf der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der Abgeordneten des SSW und der Fraktionen von PIRATEN und FDP (Drs. 18/93neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/290), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten.
Der Landtag will als erstes Landesparlament den Schutz der Sinti und Roma in der Verfassung verankern. Alle Fraktionen haben ihre Zustimmung angekündigt.
TOP 1 Aktuelle Stunde zum Thema Umsetzung der neuen Willkommenskultur der Lan- desregierung in Schleswig-Holstein, geplanter Aufruf 10:05 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
In einer Aktuellen Stunde fragen die Piraten, wie es um die „Umsetzung der Willkom- menskultur der Landesregierung“ steht. Sie beziehen sich auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW, in dem es heißt: „Wir brauchen eine neue, akzeptierende Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Jan Gömer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker Willkommenskultur, die sich auch im konkreten Verwaltungshandeln widerspiegelt. Wir werden den bundesgesetzlichen Ermessensspielraum ausschöpfen.“ Die Piraten haben angekündigt, sich auf einen aktuellen Fall beziehen zu wollen.

TOP 11, 12 und 56 Entwurf eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2013, eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013 sowie Finanzplan 2012 – 2016, Gesetzentwurf der Lan- desregierung (Drs. 18/220, 18/221 ), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/315), geplanter Aufruf 11:05 Uhr, geplante Redezeit 210 Minuten

Mittagspause

TOP 11, 12 und 56 Fortsetzung der Haushaltsberatungen 2013, Gesetzentwurf der Lan- desregierung (Drs. 18/220, 18/221 ), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/315), geplan- ter Aufruf 15:00 Uhr
Den Sparkurs halten, aber mehr Geld für Bildung und Energiesparen einplanen - un- ter dieses Motto hat die Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW ihren Haus- haltsentwurf für das Jahr 2013 gestellt. Der Landtag berät den ersten Etat des neuen Regierungsbündnisses in Erster Lesung. Im Januar soll das Zahlenwerk endgültig in trockenen Tüchern sein. Von der Opposition kam bereits im Vorfeld Kritik: Das struk- turelle Haushaltsdefizit werde nicht weiter abgebaut.
Nach den Plänen des Kabinetts soll der Haushalt im kommenden Jahr auf 9,645 Milli- arden Euro netto anwachsen; in diesem Jahr sind es 9,285 Milliarden. Die Neuver- schuldung beträgt 419 Millionen Euro. Das ist mehr als im laufenden Jahr, wo Kredite von 265 Millionen Euro aufgenommen werden, aber deutlich weniger als die in der Finanzplanung ursprünglich angesetzten 941 Millionen.
Einige Kernpunkte des Etats: Im nächsten Jahr werden wie ursprünglich geplant 354 Stellen in der Verwaltung abgebaut. Allerdings sollen 300 Lehrerstellen zusätzlich geschaffen werden. Frauenhäuser erhalten mehr Geld, das von der CDU/FDP- Vorgängerregierung von 400 auf 200 Euro gekürzte Blindengeld wird auf 300 Euro angehoben. Als „Herzstück“ des Haushalts sollen 50 Millionen Euro in das „Programm für vorsorgende Finanzpolitik (PROFI)“ fließen, durch das öffentliche Gebäude ener- giesparend nachgerüstet werden.
CDU und FDP monierten in ersten Reaktionen, dass die Neuverschuldung im kom- menden Jahr im Vergleich zu 2012 um mehr als 150 Millionen Euro ansteigen soll - trotz Rekord-Steuereinnahmen und Niedrigzinsen. „Das gibt ein böses Erwachen“, hieß es bei der Union, und die Liberalen warfen der Koalition vor, „schon jetzt ihre Reserven zu verbrauchen“.
Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) dagegen betonte, dass das strukturelle Haushaltsdefizit deutlich unter der vom Bund-Länder-Stabilitätsrat vorgegeben Ober- grenze von 922 Millionen liege. Nach der Rechenweise des Bundes liegt das Defizit bei 363 Millionen, nach der von Schwarz-Gelb in der vergangenen Wahlperiode durchgesetzten schärferen Definition des Landes bei 778 Millionen. Die Regierung


2 habe sich „bewusst entschieden“, das zulässige Defizit auszunutzen, um in Bildung und Energiewende zu investieren.
Zudem sei die Auszahlung von 80 Millionen Euro Konsolidierungshilfe des Bundes gesichert. Die in der Verfassung vorgegebene Schuldenbremse werde eingehalten, und für mögliche zusätzliche Ausgaben, etwa durch höhere Zinsen und Tarifsteige- rungen, sei Vorsorge getroffen.
Die Schuldenbremse sieht vor, dass das Land seine Neuverschuldung schrittweise herunterfahren muss, um ab 2020 ganz ohne Kredite auszukommen. Den Weg bis dahin beschreibt die Landesregierung in ihrem Finanzplan, den der Landtag ebenfall berät. Laut dem Papier lag das strukturelle Defizit, also die konjunkturbereinigte Lü- cke zwischen Einnahmen und Ausgaben, im Jahr 2010 bei 1,119 Milliarden Euro. Um 2020 bei null anzukommen, muss das Land die Lücke pro Jahr um 132 Millionen Euro verkleinern. Dies „erfordert nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Konsolidierungsmaß- nahmen auf der Einnahme- und Ausgabenseite, Aufgabenabbau und Optimierung von Verwaltungsstrukturen und effizientem Verwaltungshandeln“ heißt es in dem Pa- pier aus dem Finanzministerium. Schleswig-Holstein drückt derzeit eine Schuldenlast von rund 27 Milliarden Euro.

Blick in den Haushaltsentwurf 2013: Ausgaben und Einsparungen (nach Angaben der Landesregierung)

Wirtschaft: - 50 Millionen Euro für das Investitionsprogramm für vorsorgende Finanzpolitik (PRO- FI). 35 Millionen Euro davon sollen in Dämmmaßnahmen bei öffentlichen Gebäuden fließen, um langfristig Energiekosten zu sparen; 15 Millionen gehen in energiescho- nende IT-Technik - mehr Geld für Öko-Landbau
Kommunen: - 15 Millionen Euro für die Konsolidierungshilfen der Kommunen
Bildung: - 300 neue Lehrerstellen - 15 Millionen Euro für die Kommunen für Krippenplätze - Die Unis Kiel und Lübeck erhalten 4,1 Millionen Euro für die Kofinanzierung der Ex- zellenzinitiative - 600.000 Euro für das Studentenwerk Schleswig-Holstein für die Kofinanzierung von Wohnheimplätzen - mehr Geld für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Gedenkstätten
Soziales: - Ausbau des Kinderschutzes und der frühen Hilfen: 2,1 Millionen Euro für die kom- munale Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes - 2,9 Millionen Euro zusätzlich für Schulsozialarbeit - Mehr als 500.000 Euro für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen - Das noch von CDU/FDP von 400 auf 200 Euro gekürzte Landesblindengeld wird auf 300 Euro aufgestockt


3 - Bis 2014 werden 400 neue geförderte Ausbildungsplätze in der Altenpflege geschaf- fen - Die Etats für das Freiwillige Soziale Jahr und für die Förderung des Freiwilligen Öko- logischen Jahres werden angehoben (um 100.000 beziehungsweise 170.000 Euro) - Finanzielle Gleichstellung der dänischen Schulen mit öffentlichen Schulen und Ver- besserungen für die Schulen in freier Trägerschaft - 300.000 Euro für den Aufbau zusätzlicher regionaler Zentren zur Prävention und Beratung gegen Rechtsextremismus - Mehr Geld für soziokulturelle Zentren, kulturelle Jugendarbeit, Migrationssozialbera- tung und den Flüchtlingsrat
Infrastruktur: - 3 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung des Breitbandkompetenzzentrums

Gegenfinanzierungen: - 7 Millionen Euro weniger für den Landesstraßenbau - 15 Millionen Euro Kürzung des Lehrervertretungsfonds - 5 Millionen Euro Mehreinnahmen durch höhere Feld- und Förderabgaben (Erdölför- derzins) - 1 Million Euro durch höhere Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geo- information - 500.000 Euro weniger Landesmittel für Wirtschaftsförderung - Um 3 Millionen Euro geringerer Anstieg bei Eingliederungshilfen - Einsparungen bei der Justizverwaltung und bei den Abteilungsleitungen in den Mi- nisterien


TOP 43, 50 und 51 - ÖPP auch bei der Instandhaltung von Autobahnen ermöglichen - Aufteilung der GVFG-Mittel - Feldversuch von Lang-LKW in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/314), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/144), Bericht und Beschlussemp- fehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/275, 18/276), Antrag der Fraktionen von FDP und CDU (Drs. 18/160neu), geplanter Aufruf 17:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten
CDU und FDP verlangen von der Landesregierung, bei der Förderung des Straßen- baus und des LKW-Verkehrs mehr Gas zu geben. Doch die Opposition wird voraus- sichtlich von der Nord-Ampel ausgebremst. Im Landtag geht es um die Verteilung von Bundeszuschüssen, um die umstrittenen Gigaliner sowie um die Finanzierung von Autobahn-Projekten.
Thema Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz: Welchen Teil der Verkehrsinfra- struktur soll das Land besonders stark fördern? Die CDU verweist auf den „immensen Sanierungsstau“ im schleswig-holsteinischen Straßennetz und fordert, weiterhin den Löwenanteil der Bundeszuschüsse aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Asphalt zu investieren. Die rot-grün-blaue Koalition will das Geld aber vor allem in


4 den öffentlichen Nahverkehr stecken – und hat den CDU-Vorstoß im Wirtschaftsaus- schuss mit Unterstützung der Piraten abgeschmettert.
Es geht um rund 43 Millionen Euro, die der Bund den Kreisen und Gemeinden jedes Jahr zuschießt. Die ehemalige CDU/FDP-Koalition hat vorgegeben, das Geld zu 70 Prozent für die Straßen und zu 30 Prozent für den Öffentlichen Personennahverkehr zu verwenden. Dies wollten SPD, Grüne und SSW nun laut Koalitionsvertrag „schritt- weise“ umdrehen: Künftig sollen 70 Prozent in Bus und Bahn und nur noch 30 Pro- zent in die Straßen fließen.
Laut Landebetrieb Straßenbau und Verkehr (LBVSH) ist ein großer Teil des Straßen- netzes im Lande sanierungsbedürftig. Medienberichten zufolge hat der LBVSH im Jahr 2009 knapp 27 Prozent der Landesstraßen in die Kategorie mit den größten Mängeln eingruppiert. Seitdem hätten zwei harte Winter die Situation weiter ver- schärft, heißt es. Daher sei es „für die Verkehrssicherheit und den Wirtschaftsstandort unverantwortlich“, die Straßenbaumittel herunterzufahren, mahnt die Union. In Schleswig-Holstein gibt es 3.600 Kilometer Landesstraßen, hinzu kommen 3.000 Ki- lometer Kreisstraßen.
Thema Gigaliner: Die bis zu 25 Meter langen LKW sind seit Jahren ein Zankapfel der Landespolitik. Die ehemalige CDU/FDP-Koalition wollte den neuen Fahrzeugtyp im Norden erproben – das neue Bündnis aus Sozialdemokraten, Grünen und SSW reißt jedoch das Steuer herum. Das Aus für die Riesenlaster will die Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht erreichen. Sie unterstützt eine Klage Baden- Württembergs, um das bundesweite Test-Projekt zu Fall zu bringen. Dies ruft wieder- um CDU und FDP auf den Plan: Schwarz und Gelb protestieren gegen den Gang nach Karlsruhe und fordern, dass sich das Land „ergebnisoffen“ am Feldversuch mit den Groß-LKW beteiligt. Wohl vergeblich – die Koalition und die Piraten lehnten den Vorstoß im Wirtschaftsausschuss ab.
Gigaliner fahren seit Jahresbeginn bundesweit auf festgelegten Strecken. Dazu gehö- ren Autobahnen, aber auch Bundes- und Kreisstraßen. Mit dem Normenkontrollver- fahren in Karlsruhe wehren sich Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gegen die Verordnung aus dem Bundesverkehrsministerium, nach der Lang-LKW auch ohne Zustimmung der betroffenen Bundesländer probeweise fahren dürfen. Ziel der Klage ist es, die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums für nichtig erklären zu lassen, weil sie ohne Zustimmung der Länder zustande gekommen sei.
Drei Speditionen mit insgesamt fünf Gigalinern haben im Norden dem Vernehmen nach bisher an dem Feldversuch teilgenommen. Bundesweit sollen es 13 Unterneh- men mit 25 Trucks sein. Befürworter verweisen darauf, dass die Lang-Laster auf zwei Touren so viel Fracht transportieren können wie normale LKW in drei. Das verringere Staus und Abgase. Kritiker wenden ein, mit den Lang-LKW steige die Unfallgefahr - dies beweise auch der Unfall eines dänischen Gigaliners Anfang November bei Odense. Zudem landeten immer mehr Güter auf der Straße anstatt auf der Schiene.
Thema ÖPP: Die FDP fordert, beim Bau wie auch bei der Instandhaltung von Auto- bahnen künftig verstärkt auf Öffentlich-Private Partnerschhaften (ÖPP) zu setzen. Hierbei arbeitet der Staat mit Privatinvestoren zusammen. Ziel ist es, große Projekte anzuschieben ohne die öffentlichen Haushalte zu strapazieren. Ein Beispiel für ein mögliches ÖPP-Projekt ist die geplante Elbquerung im Zuge der Autobahn 20. Inves-


5 toren könnten hier den Tunnel vorfinanzieren und anschließend eine Maut für die Passage kassieren. Derzeit wird nach Angaben der Bundesregierung ein mögliches ÖPP bei der Elbquerung von der Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft GmbH und der Investitionsbank Schleswig-Holstein untersucht.


Donnerstag, 15. November, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 31 Neuordnung der Universitätsmedizin, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/285), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Januar haben die Universitäten Kiel und Lübeck ihr Zukunftskonzept für die Hoch- schulmedizin im Lande vorgestellt. Demnach sollen beide Standorte unter dem ge- meinsamen Dach einer Holding eigenständiger als bisher arbeiten können. Nun hakt die CDU bei der Landesregierung nach, wie es um die Umsetzung des Papiers steht. Zudem geht es um den teils maroden baulichen Zustand des Universitätsklinikums UKSH, das im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft saniert werden soll.
Thema Zukunftskonzept: Das Programm der beiden Unis sieht vor, dass Kiel und Lübeck unabhängiger und eigenverantwortlicher arbeiten als bisher. Eine übergrei- fende Holding soll beide Klinika zusammenfassen. Sie soll nach den Plänen von ei- nem Strategievorstand geleitet werden, der sich aus den Mitgliedern beider Klinikvor- stände zusammensetzt. Die Holding soll sich um strategische Fragen sowie um die Koordinierung der gemeinsamen Tochterunternehmen, der übergreifenden Einrich- tungen der Krankenversorgung und der Verwaltung kümmern. Campusübergreifend agieren unter anderem die Labordiagnostik und ein Zentrum für Integrative Psychiat- rie.
Demgegenüber sollen sich die Klinikvorstände jeweils vor Ort auf das operative Ge- schäft konzentrieren. Außerdem wollen die Unis in Kiel und Lübeck die wissenschaft- liche Zusammenarbeit verstärken. Für diese Aufgabe soll ein Gremium gebildet wer- den, das Ziele mit dem Land abstimmt und Forschungsvorhaben koordiniert.
Holding und Klinika sollen als Anstalten öffentlichen Rechts organisiert werden, um weiter eine öffentliche Trägerschaft der Krankenversorgung zu sichern. Privatisie- rungsüberlegungen wären damit vom Tisch. Aus Sicht beider Unis könnte eine neue Struktur 2014 umgesetzt werden. Die bis dahin eigenständigen Klinika in Kiel und Lü- beck waren 2003 zum Universitätsklinikum Schleswig-Holstein zusammengeführt worden. Mit ihrem Vorstoß in Richtung mehr Eigenständigkeit orientieren sich die bei- den Standorte auch an einer Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem letzten Jahr.
Thema Gebäude-Sanierung: Das Mammutvorhaben wird voraussichtlich 2014 be- ginnen. Das Gesamtprojekt hat ein Volumen von mehr als einer halben Milliarde Euro. Viele Gebäude werden neu gebaut und modernisiert, Einrichtungen anders positio- niert, um Abläufe zu vereinfachen und aufwendige Patiententransporte deutlich zu verringern.



6 Die Landesregierung hat im Februar das Vergabeverfahren für ein Projekt in Öffent- lich-Privater Partnerschaft (ÖPP) auf den Weg gebracht. Ein Investor soll die Gebäu- de mit den Krankenstationen übernehmen, sanieren, 25 Jahre lang betreiben und an das Uni-Klinikum verpachten. 380 Millionen Euro sind für die Baumaßnahmen einge- plant. 160 Millionen Euro sind für die Immobilien des Bereichs Forschung und Lehre vorgesehen. Diese Kosten werden aber öffentlich finanziert, und zwar aus der Lan- deskasse, von beiden medizinischen Fakultäten und vom Universitätsklinikum aus Effizienzgewinnen, die es mit der Sanierung erreichen will.
Wahrscheinlich Ende nächsten Jahres wird ein Investor den Zuschlag für das ÖPP- Projekt erhalten; europaweit können sich Unternehmen bewerben.
Das ÖPP-Projekt soll sich von allein tragen: Das UKSH will die Pachtkosten für die Gebäude - rund 38 Millionen Euro im Jahr – aus den Effizienzsteigerungen bezahlen, die sich aus der modernisierten Gebäudestruktur ergeben. Diese Rationalisierungs- rendite soll nach Berechnungen von Wirtschaftsprüfern jährlich 47 Millionen betragen.
Umgesetzt wird das ÖPP-Projekt nicht über ein klassisches Vergabeverfahren, son- dern in einem sogenannten wettbewerblichen Dialog. In dessen Verlauf soll das UKSH gemeinsam mit den Bietern die bestmöglichen Lösungen aushandeln. Das Land will sich an dem Vergabeverfahren mitsteuernd beteiligen.


TOP 6 und 9 Gesetzentwürfe zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe sowie zur Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/192), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/289), geplanter Auf- ruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Finanzhilfen für die Kommunen – im Großen wie im Kleinen. Das sehen zwei Gesetz- entwürfe der Koalitionsfraktionen vor, die nun im Landtag vor der Verabschiedung stehen. Verschuldete Städte und Kreise sollen demnach weiterhin von einem Hilfs- fonds des Landes profitieren, und kleinere Spenden sollen ohne bürokratische Hür- den bei Gemeinde-Einrichtungen landen können.
Thema Hilfsfonds: SPD, Grüne und SSW wollen den schwarz-gelben Hilfsfonds für klamme Kommunen umgestalten. 90 Millionen Euro enthält der Fonds nun jedes Jahr bis einschließlich 2018 – danach sollen es 50 Millionen sein. Davon sind 15 Millionen Landesmittel, die übrigen Mittel sind Gelder des Kommunalen Finanzausgleichs, die nur anders verteilt werden.
Anders als nach der Ende letzten Jahres beschlossenen CDU/FDP-Regelung sollen die Kommunen aber selbst entscheiden können, ob sie auf das Hilfsangebot zurück- greifen oder nicht. Wenn sie es tun, müssen sie sich gegenüber dem Land zu einem verbindlichen Sparkurs verpflichten. Wollen sie dies nicht, gibt es weniger Geld. Die genaue Ausformulierung will der Innen- und Rechtsausschuss während der Plenar- woche in einer Sitzungspause ausarbeiten.



7 Haupt-Profiteure sind die 17 Städte und Kreise mit den größten Defiziten. Dies sind etwa die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Neumünster und Flensburg und die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön und Schleswig-Flensburg. Auf diese Kommunen entfallen etwa 90 Prozent des insge- samt aufgelaufenen Defizits im kommunalen Bereich.
Thema Spenden: Kleinspenden an eine kommunale Einrichtung, etwa Kuchen für den Weihnachtsbasar von Schule oder Kindergarten, müssen künftig nicht mehr vom Bürgermeister entgegengenommen und vom Gemeinderat genehmigt werden. Das sieht eine Änderung der Gemeindeordnung vor, die im Innen- und Rechtsausschuss auf breite Zustimmung gestoßen ist. Stattdessen soll es nun eine Bagatellgrenze von 50 Euro geben. Erst ab dieser Summe muss der Bürgermeister die Spenden vermer- ken und jährlich über das Spendenaufkommen berichten.
Damit wird die Spenden-Regelung der schwarz-gelben Vorgängerkoalition, die erst im April eingeführt wurde, wieder gekippt. CDU und FDP hatten beschlossen, dass jede Spende an eine Kommune sowohl vom Bürgermeister als auch von der Gemeinde- vertretung abgenickt werden muss. Damit sollte Korruption ausgeschlossen werden. In der Praxis habe sich die Vorgabe aber als zu starr herausgestellt, hatten Kommu- nalvertreter geklagt.


TOP 18 und 32 Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum GKV- Versorgungsstrukturgesetz sowie Antrag zum Erlass eines Förderprogramms zur An- siedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/296), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/286), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten
Der drohende Ärztemangel in den ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins beschäf- tigt erneut den Landtag. Die CDU ruft die Landesregierung auf, bis Juli 2013 eine Richtlinie zu erarbeiten, um den Umzug von Medizinern aufs Land finanziell zu för- dern. Die Koalition will das erst zu Beginn des Jahres eingerichtete gemeinsame Lan- desgremium zur Bekämpfung des Ärztemangels personell aufstocken.
Thema Konzept gegen Ärztemangel: Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereini- gung Schleswig-Holstein vom Anfang des Jahres sind im Norden rund 20 Arztsitze unbesetzt, vor allem im dünn besiedelten Südwesten des Landes. Jeder vierte der 1.900 Hausärzte ist über 60 Jahre alt; rund 900 werden in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen. Vor diesem Hintergrund müsse das Land ein Förderpro- gramm auflegen, so die Union.
Der Bund hat bereits im vergangenen Jahr ein 320 Millionen Euro schweres Maß- nahmenpaket gegen den Mediziner-Mangel auf den Weg gebracht, das auch die Länder in die Pflicht nimmt. Ziel: Junge Mediziner sollen mit Zuschlägen und flexible- ren Arbeitsbedingungen aufs Land gelockt werden. Wer sich für eine Landarztpraxis entscheidet, soll dadurch keine finanziellen Nachteile haben. Kommen beispielsweise immer mehr Patienten, weil es rundum zu wenige Ärzte gibt, soll ein Landarzt nicht weniger Geld pro Patient bekommen, wie es sonst aufgrund der Budget-Deckelung


8 der Fall wäre. Fachärzte und Kliniken sollen gleichermaßen Patienten ambulant be- handeln. Zudem soll die Verteilung der Ärzte innerhalb eines Landkreises flexibler gehandhabt werden.
Im Gegenzug wurden in überversorgten Gebieten wie den Ballungsräumen finanzielle Anreize für Praxisschließungen geschaffen. Damit soll erreicht werden, dass der Nachfolger eines Arztes, der in den Ruhestand geht, sich auf dem Land niederlässt. Auch die so genannte Residenzpflicht wurde abgeschafft - niedergelassene Ärzte müssen nicht mehr dort wohnen, wo sie praktizieren. Zuvor musste ein Arzt in der Nähe seiner Praxis wohnen, um für die Patientenversorgung zur Verfügung zu ste- hen.
Thema Landesgremium: Das erst zu Beginn des Jahres eingerichtete gemeinsame Landesgremium zur Bekämpfung des Ärztemangels wird nach Willen von SPD, Grü- nen und SSW erweitert. Die Koalition will zwei Patientenvertreter und zwei Pflege- fachkräfte neu aufnehmen. Das Sozialministerium soll diese neuen Mitglieder benen- nen. Außerdem sollen die Krankenkassen sechs statt bisher drei Vertreter entsenden. Dadurch steigt die Zahl der Teilnehmer von 18 auf 25. Wie bisher auch sind das So- zialministerium, die Krankenhausgesellschaft, die Kommunen sowie Ärzte und Psy- chotherapeuten dabei.
Mit der personellen Erweiterung greift die Koalition ihre Kritik aus dem März wieder auf, als das Gremium mit der damaligen schwarz-gelben Mehrheit eingerichtet wurde. Sozialdemokraten, Grüne und SSW, damals in der Opposition, hatten vergeblich dar- auf gedrungen, die Pflegekräfte und die Patienten einzubeziehen. Zudem sollen die Kassen nun aufgewertet werden. Auch sie hatten moniert, dass sie in dem Gremium unterrepräsentiert seien.
Mit dem Landesgremium haben CDU und FDP die Initiative des Bundes gegen den Ärztemangel aufgegriffen. Das Gremium befasst sich mit der flächendeckenden Be- darfsplanung von niedergelassenen Ärzten und gibt Empfehlungen ab.


TOP 19 und 42 Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Hochschulsanierung und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2011/12 sowie Antrag zur baulichen Situation an den Hochschulen, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/297), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/313), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Viele Uni-Bauten im Lande sind marode, insbesondere an der Kieler Christian- Albrechts-Universität. Deswegen will die Koalition ein „Sondervermögen Hochschul- sanierung“ in Höhe von 30 Millionen Euro pro Jahr einrichten. Hierfür soll der Landtag nun den gesetzlichen Rahmen schaffen. Die FDP fordert darüber hinaus einen Be- richt über die bauliche Situation der Hochschulen, der bis Dezember vorliegen soll. Aus dem Sondervermögen, das aus steuerlichen Mehreinnahmen gespeist wird, sol- len besonders dringliche Modernisierungen finanziert werden. Eine Sanierung soll dabei Vorrang vor Neubauten haben. Der Fokus liegt auf Gebäuden, die vor 1995 gebaut beziehungsweise zuletzt umfassend saniert wurden. Ausgenommen sind Ge- bäude des Universitätsklinikums UKSH.


9 Allein die Christian-Albrechts-Universität in Kiel habe einen Sanierungsbedarf von 150 bis 200 Millionen Euro, hieß es Anfang November aus dem Wissenschaftsministeri- um. An den übrigen zwei Universitäten und sechs Fachhochschulen im Land sei die Situation nicht so extrem, aber auch in Lübeck gehe es um einen mehrstelligen Millio- nenbetrag. Der Hochschulbauetat liegt dagegen nur bei 35 Millionen Euro pro Jahr, je zur Hälfte von Bund und Land getragen.
Der Sanierungsstau beeinträchtigt Forschung und Lehre, zumal immer mehr junge Leute an die Unis im Norden drängen. In zehn Jahren habe sich die Zahl um 30 Pro- zent erhöht - von 44.948 im Jahr 2001 auf 57.211 im vergangenen Jahr. Mit dem doppelten Abiturjahrgang 2016 prognostiziert die Landesregierung einen Anstieg auf rund 60.000 Erstsemester.
Das Sondervermögen ist Teil einer „Gesamtstrategie“ für die Hochschulen, die die Landesregierung Anfang November vorgestellt hat. Demnach soll bei Forschungs- neubauten und bei der Beschaffung von Großgeräten grundsätzlich geprüft werden, ob sie vom Bund mitfinanziert werden können. Und: Gelder aus dem EU- Strukturfonds (EFRE) sollen stärker für Bildung und Forschung in Schleswig-Holstein genutzt werden.
Außerdem soll überlegt werden, welche Bauprojekte mit Hilfe privater Investoren um- gesetzt werden können. Zusätzlich wolle man aus dem landeseigenen PROFI- Programm zur energetischen Sanierung Gelder für die Hochschulen lockermachen. Um die Wohnungsnot der Studenten im Land zu bekämpfen, sind in Flensburg und Kiel Neubauten mit Hilfe privater Investoren geplant. Im kommenden Jahr soll das Studentenwerk 600.000 Euro als anteilige Finanzierung für Baumaßnahmen bekom- men.

TOP 45 Tätigkeit des Petitionsausschusses, Bericht des Petitionsausschusses (Drs. 18/252), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten


TOP 22 Entwurf eines Gesetzes für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/310), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Windanlagen oder Schweineställe - Bauvorhaben erhitzen vor Ort oft die Gemüter. Bürgerbegehren für oder gegen die Neubauten scheitern zuweilen, weil die Hürden dafür zu hoch sind. Das soll sich im Norden nun ändern. Das sieht ein Gesetzentwurf von SPD, Grünen und SSW vor, an dem auch die Initiative „Mehr Demokratie“ betei- ligt war. Das Parlament berät in Erster Lesung.



10 Um ein Bürgerbegehren zu starten, müssen bisher zehn Prozent der Einwohner un- terschreiben. Dies soll nun gestaffelt werden, je nach Größe: Bei Orten bis 8.000 Einwohnern bleibt es bei zehn Prozent, bei 45.000 bis 150.000 sind es noch fünf. Darüber hinaus, also in den Großstädten Kiel und Lübeck, sollen nur noch vier Pro- zent der Bürger zustimmen müssen. Hintergrund: Je größer der Ort, desto schwieri- ger gestaltet sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre die Suche nach Unterstüt- zern. Deshalb sollen auch die geforderten Zustimmungsquoren gestaffelt werden. Bisher braucht ein Bürgerentscheid nicht nur eine Mehrheit, sondern überall mindes- tens 20 Prozent aller Stimmberechtigten zum Erfolg. Künftig sinkt das Quorum bis auf acht Prozent in den großen Städten.
Zudem werden Bürgerbegehren zur Bauleitplanung möglich. Und: Bislang müssen Initiatoren einen obligatorischen Kostendeckungsvorschlag machen; dieser soll nun durch eine Kostenschätzung der Verwaltung ersetzt werden. Neu ist auch, dass Ge- meindevertretungen mit einfacher Mehrheit Bürgerentscheide auf den Weg bringen dürfen und auch alternative Vorschläge zur Abstimmung stellen können. Ehrenamtli- che Kommunalpolitiker sollen sich auch Rat bei den Bürgern holen dürfen: Einwoh- nerversammlungen und Fragestunden werden landeseinheitlich geregelt. Da bei Fra- gestunden die Altersbeschränkung fällt, dürfen sich daran künftig voraussichtlich auch Kinder beteiligen.
Rund 300 Bürgerbegehren gab es in den vergangenen zwei Jahrzehnten im Norden; etwa die Hälfte schaffte es laut „Mehr Demokratie“ bis zum Bürgerentscheid. Ein Teil scheiterte jedoch an den formalen Hürden, die jetzt gesenkt werden sollen. Weil die Koalitionsfraktionen wesentliche Forderungen von „Mehr Demokratie“ übernommen haben, will das Bündnis, das für zwei Volksinitiativen für mehr direkte Demokratie landesweit jeweils gut 25.000 Unterschriften gesammelt hatte, jetzt nach eigenen Aussagen auf ein Volksbegehren zur Erzwingung eines Volksentscheids verzichten.



TOP 10 und 21 Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- Holstein (Rechte des Landtages sowie Ergänzungen zu Verwaltung und Kooperation), Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/196), Gesetzentwurf der Fraktion (Drs. 18/307), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten
Das Land soll sein Verhältnis zu den Bürgern, zu den Kommunen und auch zu Nach- bar-Bundesländern und dem Bund neu regeln. Das sehen zwei Verfassungsänderun- gen vor, die die Piraten und die CDU dem Landtag vorlegen. Neben diesen Vorschlä- gen liegt auch ein FDP-Vorstoß zur Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung vor.
Das Parlament wird die verschiedenen Entwürfe voraussichtlich in einer eigens hierfür eingerichteten Kommission detailliert beraten – Landtagspräsident Klaus Schlie hatte bereits im September eine grundlegende Überarbeitung des 22 Jahre alten Regel- werks angemahnt. In der Kommission soll es dann auch um einen Grundrechtskata- log für das Land und um Jedermann-Klagen beim Landesverfassungsgericht gehen.



11 Die Piraten wollen die Rechte des Landtages gegenüber der Landesregierung, aber auch die Rechte der Bürger gegenüber dem Parlament stärken. Ein Kernpunkt: Um die schleswig-holsteinische Landesverfassung zu ändern, sollen nach Willen der Pira- tenfraktion künftig sowohl der Landtag mit Zweidrittelmehrheit als auch die Bürger per Volksentscheid zustimmen müssen. Bisher reicht dafür eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Ein Verfassungsreferendum, wie es beispielsweise in Bayern, Hessen und in der Schweiz üblich sei, erhöhe „die Identifikation der Bürger mit ihrer Verfassung“ und löse „einen sachlichen und fruchtbaren öffentlichen Diskurs über die Grundlagen des Staates aus“. Ein Volksentscheid über eine Verfassungsänderung benötigt im Lande eine Zwei-Drittel-Mehrheit, wobei mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten für die Änderung stimmen muss.
Darüber hinaus zielt der Piraten-Antrag auf eine „Demokratisierung bislang geheimer Verhandlungen über Staatsverträge“. Der Landtag soll der Landesregierung demnach „verbindliche Richtlinien“ und „rote Linien“ mit auf den Weg geben können, wenn sie das Land bei Verhandlungen vertritt. Bislang werden Staatsverträge, etwa mit dem Bund, anderen Ländern oder öffentlichen Institutionen wie den Kirchen, erst nach Ab- schluss der Verhandlungen im Landtag ratifiziert. Damit würden die Absprachen aber, wie die Piraten monieren, „nur nachträglich demokratisch legitimiert“.
Und: Die Landesregierung soll vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage einrei- chen müssen, wenn der Landtag dies beschließt. Hintergrund ist die vom Landtag ins Auge gefasste Klage gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz aus dem letzten Jahr. Der Landtag wollte gegen den Bund klagen, weil er durch die Grundgesetzände- rung seine Haushaltsautonomie verletzt sah. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage im vorigen September aber mit der Begründung ab, der Absender sei falsch gewesen: Nur die Regierung hätte klagen können - was diese aber nicht wollte.
Die CDU startet einen erneuten Anlauf, die derzeit angespannten Beziehungen Schleswig-Holsteins zu Hamburg auf eine neue Grundlage zu stellen. Die Union will per Verfassungsänderung den Weg für „gemeinsame Einrichtungen“ des Landes mit anderen Ländern und dem Bund ebnen. Dieser Vorstoß ziele „insbesondere“ auf die Hansestadt, heißt es aus der CDU. Der Landtag hat bereits Anfang des Jahres über einen gemeinsamen Ausschuss der beiden Nord-Parlamente debattiert. Im Kern gab es hierfür eine breite Mehrheit, Differenzen lagen im Detail – etwa bei der Frage, wie groß der neue Ausschuss sein soll.
Zudem erneuern die Christdemokraten ihre Forderung aus dem September nach ei- nem „Grundlagenstaatsvertrag“ zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg. Der Ver- trag soll regeln, dass beide Partner ihre Interessen gegenüber dem Bund, anderen Ländern und auch privaten Investoren wo immer möglich koordiniert vertreten. Als Beispiele wurden die Planungen für den Straßen- und Stromleitungsbau, die Luftfahrt und Wasserwege, aber auch die Wirtschaftsförderung genannt.
Und: Die Verwaltung soll zu Bürgerfreundlichkeit und Effizienz verpflichtet werden. Die CDU will die Behörden des Landes in einem neuen Verfassungsartikel auf die „Grundsätze der Bürgernähe, Sachgerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ einschwören. Um Geld zu sparen, soll auch regelmäßig geprüft werden, ob Koopera- tionen mit anderen Ämtern oder mit privaten Firmen erforderlich sind.



12 TOP 24 und 37 Anträge zu Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan sowie zur S- Bahn-Strecke 4, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/235, 18/306), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die CDU hakt bei der Landesregierung nach, welche neuen Verkehrsprojekte Schleswig-Holstein als „vordringlichen Bedarf“ und als „weiteren Bedarf“ in den Ver- kehrswegeplan des Bundes aufnehmen lassen will, und bei welchen Straßen es mög- licherweise Konflikte mit dem Naturschutz gibt. Zudem pocht die Union erneut darauf, dass die S-Bahn-Linie 4 im Hamburger Rand zügig gebaut wird.
Thema Bundesverkehrswegeplan: Berlin regelt, wo Fernstraßen, Kanäle und Schienentrassen angelegt oder ausgebaut werden und wie viel Geld dafür zur Verfü- gung steht. Der 2003 aufgesetzte derzeitig gültige Plan wird momentan überarbeitet – 2015 soll das neue Regelwerk stehen. Der Bundesverkehrswegeplan wird vom Ver- kehrsministerium aufgestellt, vom Bundeskabinett beschlossen und gilt in der Regel zehn bis 15 Jahre. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass ein Projekt gesamtwirt- schaftlich sinnvoll und notwendig ist. Der Aus- und Neubaubedarf wird auf Basis von Verkehrsprognosen ermittelt. Alle fünf Jahre prüft das Verkehrsministerium, ob die Bedarfspläne der aktuellen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Die letzte Bedarfsplanüberprüfung wurde 2010 abgeschlossen.
Der aktuelle Plan nennt für Schleswig-Holstein 40 Projekte des vordringlichen Bedarfs mit veranschlagten Gesamtkosten von knapp 2,5 Milliarden Euro. Hierzu zählen der im Lande umstrittene Bau der Autobahn 20 von der Elbe bis nach Lübeck oder der Ausbau der A7 von Hamburg bis nach Neumünster. Hinzu kommen 35 Vorhaben des weiteren Bedarfs. Nun soll die Landesregierung darlegen, welche Schwerpunkte sie in Zukunft setzen will.
Thema S4: Auch die S-Bahn-Linie 4 vom Hamburger Hauptbahnhof nach Ahrensburg und Bad Oldesloe steht seit 2003 als vordringlicher Bedarf im Verkehrswegeplan. Nachdem sich der Landtag und die Hamburger Bürgerschaft bereits in der vergange- nen Wahlperiode sowie im August mehrheitlich für den Bau der neuen Stadtbahnlinie stark gemacht haben, macht die CDU nun erneut Druck: Die S4 müsse weiterhin auch in Berlin Priorität haben.
250.000 Pendler würden Schätzungen zufolge profitieren, wenn eine schnelle Verbin- dung im 10- oder 20-Minutentakt zwischen dem Süden des Kreises Stormarn und dem Hamburger Stadtzentrum eingerichtet würde. Derzeit wird die Strecke nur von der DB-Regionalbahn bedient, die Hamburg mit Lübeck verbindet.
Damit die Linie 4 rollen kann, müssten zwei zusätzliche Gleise von der City nach Ah- rensburg sowie ein Extra-Gleis nach Bad Oldesloe gelegt werden, und es müssten vier bis sechs neue Bahnhöfe entstehen. Knackpunkt ist die Finanzierung: Der Bau der neuen Gleise würde, einem Gutachten des Bundesverkehrsministeriums zufolge, schätzungsweise 350 Millionen Euro kosten. Hier sieht der Bund zuerst die beiden Nordländer in der Pflicht, da die Strecke vor allem dem Nahverkehr zugute komme. Die Landespolitik hält dagegen: Der Schienenstrang sei auch überregional von Be- deutung, weil er direkt zum geplanten Fehmarnbelttunnel führe.



13 Freitag, 16. November, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 17 Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Aufnahme des Tierschutzes), Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/283), geplan- ter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die FDP unternimmt einen erneuten Anlauf, den Tierschutz in der Landesverfassung zu verankern. In Artikel 7, der zurzeit die „natürlichen Grundlagen des Lebens“ er- wähnt, soll der Schutz der Tiere nach Willen der Liberalen zusätzlich aufgeführt wer- den. Eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes haben Bundestag und Bun- desrat bereits 2002 beschlossen. In Artikel 20 a werden Gesetzgeber, Behörden und Gerichte aufgerufen, die Tiere „im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung“ zu schützen.
Der Vorstoß der Liberalen, mit dem sie zuletzt im Oktober 2006 an der damaligen CDU/SPD-Koalition gescheitert waren, ist einer von mehreren Vorschlägen zur Ver- fassungsänderung, mit denen sich der Landtag in dieser Sitzung befasst. Daneben liegen auch Entwürfe von Piraten und CDU vor, in denen es unter anderem um mehr Bürgerbeteiligung und um die Zusammenarbeit mit Hamburg geht.
Das Parlament wird die verschiedenen Entwürfe voraussichtlich in einer eigens hierfür eingerichteten Kommission detailliert beraten – Landtagspräsident Klaus Schlie hatte bereits im September eine grundlegende Überarbeitung des 22 Jahre alten Regel- werks angemahnt. In der Kommission soll es dann auch um einen Grundrechtskata- log für das Land und um Jedermann-Klagen beim Landesverfassungsgericht gehen. Zur Änderung der Verfassung ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag notwendig.
TOP 38 und 55 Antrag zum Strukturellen Defizit bei der Ausstattung mit Lehrkräften sowie Bericht zur Unterrichtssituation im Schuljahr 2011/12, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/308), Bericht der Lan- desregierung (Drs. 18/241), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalition hakt bei der Landesregierung nach, ob Schleswig-Holstein möglicher- weise seit Jahren zu wenig Lehrer beschäftigt. Hintergrund der Anfrage von SPD, Grünen und SSW ist ein Papier der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aus dem März 2011. Die GEW hatte eine erhebliche Lücke zwischen „Plan- stellenbedarf“ und „Planstellendeckung“ moniert: Im Schuljahr 2011/12 seien im Lan- de 1.488 Lehrerstellen nicht besetzt gewesen. Das damals FDP-geführte Bildungsmi- nisterium hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.
Nach den Berechnungen des GEW-Landesverbandes waren im abgelaufenen Schul- jahr 22.817 Lehrerstellen im Haushalt vorgesehen. Der Bedarf habe jedoch bei 24.305 Stellen gelegen. Diese „Erblast“ von knapp 1.500 fehlenden Lehrerstellen trage das Land schon lange mit sich herum, so die Gewerkschafter. Das Bildungsmi- nisterium habe die Situation aber „systematisch vernebelt“. Der damalige FDP- Bildungsminister Ekkehard Klug hatte dagegen im letzten März betont, dass die Un- terrichtsversorgung im Lande „so gut wie lange nicht“ sei. So habe es zwar 15.000

14 Schulkinder weniger gegeben als fünf Jahre zuvor, dafür aber 1.319 Lehrerstellen mehr.
Laut des Berichtes zur Unterrichtssituation, den der Landtag ebenfalls behandelt, ist das Lehrer-Schüler-Verhältnis im Lande in einigen Bereichen ungünstiger als im Bundesschnitt. So sitzen in den Regionalschulen des Nordens mehr Kinder in einer Klasse (im Schnitt 22,7) als deutschlandweit in der entsprechenden Schulart (20,9). Und: Regionalschüler, aber auch Gemeinschaftsschüler und Gymnasiasten, erhalten in Schleswig-Holstein weniger Unterricht. An den Gymnasien werden bundesweit 1,63 Stunden pro Schüler erteilt, im Lande sind es nur 1,55 Stunden. Das bedeutet Platz 12 auf der Rangliste der 16 Länder.

TOP 27 und 36 Anträge zur transparenten und effizienten Erfassung sowie zur Bekämp- fung des Unterrichtsausfalls, Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/278), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/305), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung soll den Unterrichtsausfall an den schleswig-holsteinischen Schulen präziser erfassen als bisher. Das fordern die Koalition und die CDU unisono. Die momentan vom Bildungsministerium verwendete „Online-Datenbank Informati- onssystem Schulen“ (ODIS) sei nicht transparent genug, denn sie ignoriere die „Im- provisationsquoten“ an den Schulen – etwa wenn ein kranker Fachlehrer durch einen fachfremden Kollegen ersetzt wird oder wenn ein Lehrer zwei Klassen gleichzeitig betreut.
Laut dem aktuellen Bericht zur Unterrichtssituation im Lande (Drs. 18/241) sind im vergangenen Schuljahr 2,09 Prozent der geplanten Stunden ausgefallen – ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Den geringsten Anteil gab es an den Grundschu- len mit 0,35 Prozent. Hintergrund: Die „Verlässliche Grundschule“ im Lande garantiert feste Betreuungszeiten. Die höchsten Fehlstunden verzeichneten die Gymnasien mit 3,07 Prozent. Im Landesvergleich gab es im Kreis Nordfriesland den geringsten und im Kreis Segeberg den höchsten Unterrichtsausfall (1,36 beziehungsweise 2,4 Pro- zent).
Die tatsächliche Ausfallquote - also die Stunden, in denen der Fachunterricht nicht in der geplanten Form stattfindet - liegt aber vermutlich deutlich höher. Darauf haben der Landesrechnungshof und der Finanzausschuss hingewiesen. „Im Schuljahr 2009/10 sind an den öffentlichen Gymnasien fast 10 Prozent des planmäßigen Unterrichts ausgefallen“, heißt es in einem aktuellen Papier des Ausschusses (Udr. 18/313). Die Finanzpolitiker erwarten von der Landesregierung „eine Neuausrichtung des Verfah- rens ODIS“. Und: „Zur weiteren Absenkung des Unterrichtsausfalls muss das Bil- dungsministerium ein Konzept erarbeiten, das Vorgaben und Handlungsanweisungen gegen den Unterrichtsausfall beinhaltet und eine Erfolgsanalyse ermöglicht.“
Die CDU fordert außerdem, den Vertretungsfonds „bedarfsgerecht auszustatten“, damit die Schulen kurzfristig Ersatz für ausgefallene Pädagogen anstellen können. Derzeit hat der Vertretungsfonds ein Volumen von 12,1 Millionen Euro im Jahr. Die Koalition hat angekündigt, den Fonds nicht weiter aufzustocken, sondern stattdessen die Zahl der Differenzierungsstunden an den Gemeinschaftsschulen zu erhöhen.

15 TOP 25 Blaues Wachstum - Marines und maritimes Wachstum, Antrag der Fraktion CDU (Drs. 18/257), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die CDU drängt die Landesregierung, den maritimen Wirtschaftssektor stärker zu för- dern. Unter dem Motto „Blaues Wachstum“ macht die Union auf das „enorme Ent- wicklungspotenzial“ des Küstentourismus, der Offshore-Windkraft, der Meeresfor- schung sowie der Schifffahrt und Fischerei aufmerksam.
Grundlage ist eine Initiative der EU-Kommission: „Das Meer und die Küsten sind Im- pulsgeber der Wirtschaft“, heißt es in einem Brüsseler Papier aus dem September. Bereits jetzt sorge die „blaue Wirtschaft“ europaweit für 5,4 Millionen Arbeitsplätze und eine Bruttowertschöpfung von 500 Milliarden Euro pro Jahr. Vor diesem Hinter- grund ruft die CDU die Landesregierung auf, über den Bundesrat eine „nationale Meeresstrategie“ auf den Weg zu bringen.
In den letzten Jahren hat die Landesregierung mit den Initiativen „Zukunft Meer“, „Ak- tionsplan Meer“ sowie „Maritimes Cluster Norddeutschland“ dieses Thema bereits aufgegriffen. Nun sollen die Erkenntnisse aus diesen Projekten nach Willen der Union analysiert und der Aktionsplan fortgeschrieben werden.

TOP 33 und 34 Anträge zu den Kosten der EHEC-Krise und zu saisonalen Grippeimpf- stoffen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/287), Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/295), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Zwei gesundheitspolitische Themen, die in letzter Zeit für Unruhe in der Bevölkerung gesorgt haben, beschäftigen nun den Landtag: Die Kosten der EHEC-Welle im letzten Jahr und die aktuellen Versorgungsengpässe mit Grippe-Impfstoff.
Thema Grippe: Die Versorgung der Bevölkerung mit Grippe-Impfstoffen ist zum Be- ginn der kalten Jahreszeit ins Stocken geraten. Angesichts von gesundheitlichen Be- denken und Liefer-Engpässen fordern SPD, Grüne und SSW den Bund auf, die aktu- elle Praxis bei der Beschaffung von saisonalen Impfstoffen zu überprüfen.
Im Fokus steht der Marburger Novartis-Konzern: Nachdem in Ampullen zweier Grip- pe-Impfstoffe des Herstellers flockige, weiße Partikel entdeckt worden waren, schlu- gen zunächst italienische Behörden Alarm. Konsequenz: ein Verkaufsstopp der bei- den Impfstoffe Fluad und Agrippal in Italien, später auch in der Schweiz und in Öster- reich. Daraufhin haben auch die deutschen Behörden Ende Oktober ein Verkaufsver- bot verhängt. Es betrifft vier Chargen des Impfstoffs Begripal und eine Charge des Impfstoffs Fluad.
In einem Schreiben an den Sozialausschuss des Landtages verteidigt sich der Her- steller: In kürzlich vorgenommenen Studien sei es bei keinem der angebotenen Impf- stoffe zu Nebenwirkungen gekommen. Zudem hätten die Behörden etwa in Kanada oder in der Schweiz den Verkaufsstopp für Begripal und Fluad bereits aufgehoben.


16 Dies war nicht die erste Auffälligkeit bei Impfstoffen von Novartis in jüngster Zeit: In Bayern, Schleswig-Holstein und Hamburg hatte der Pharma-Konzern mit Begripal als günstigstem Impfstoff eine erstmalig vergebene Ausschreibung der Krankenkassen gewonnen, woraufhin die Kassen Exklusivverträge mit dem Hersteller abschlossen. Doch Anfang Oktober teilte die Firma mit, den Impfstoff vorerst nicht liefern zu kön- nen. In den Regionen kam es zu Engpässen, obwohl die Kassen den Exklusivvertrag daraufhin aussetzten und auch andere Hersteller zuließen. Im Sozialausschuss des Landtages wurden in der Woche vor der Plenarsitzung Stimmen laut, die sich gegen Exklusivverträge mit einzelnen Anbietern aussprachen.
Thema EHEC: Die CDU fordert die Landesregierung auf, die ausstehenden Kosten der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser, die während der EHEC-Welle 2011 ent- standen sind, zu übernehmen – denn die Krankenkassen tragen hiervon nur einen kleinen Teil. Der Magen- und Darmvirus EHEC hat im Sommer vergangenen Jahres elf Todesopfer in Schleswig-Holstein gefordert. Insgesamt erkrankten nach Angaben der Landesregierung im nördlichsten Bundesland 825 Patienten an EHEC und 134 an der besonders schweren Folgekrankheit HUS. Damit war der Norden Deutschlands am stärksten von der Epidemie betroffen.
Als Folge der EHEC-Welle sind die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein auf Kosten in Millionenhöhe sitzen geblieben. Allein das Universitätsklinikum UKSH in Kiel und Lübeck veranschlagt Extra-Kosten von 5,5 Millionen Euro, die nicht durch den Vertrag mit den Kassen abgedeckt werden. Denn: Die Krankenkassen haben mit dem UKSH wie mit anderen Klinken ein Maximal-Budget für jede Erkrankung vereinbart. Die au- ßergewöhnlichen Belastungen der Epidemie wie Überstunden oder zusätzliche Medi- kamente deckt das Budget nicht ab. Zwar hat sich das Klinikum mit den Kassen auf eine Ausgleichszahlung geeinigt – aber die ersetzt mit 1,5 Millionen Euro lediglich einen Bruchteil der zusätzlichen Kosten.

TOP 40 Antrag zum Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/311), geplanter Aufruf 13:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Piraten wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum staatlichen Zugriff auf Telekommunikations- und Internetdaten stoppen. Sie rufen die Landesregierung auf, das Vorhaben im Bundesrat abzulehnen, solange nicht der Schutz der Vertrau- lichkeit und der Anonymität entscheidend verbessert worden sei.
Unter anderem fordern die Piraten, dass ein Richter zustimmen muss, bevor staatli- che Stellen auf die Daten von Internet-Nutzern zugreifen dürfen. Zudem müssten die Betroffenen benachrichtigt werden. Und: Die Datenauslieferung müsse auf begründe- te Einzelfälle beschränkt bleiben.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei „schlicht verfassungswidrig”, so der Pira- ten-Abgeordnete Patrick Breyer, der vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die bisherige Regelung geklagt hatte. Medizinische, psychologische oder juristische Bera- tung bräuchten anonyme Kommunikationskanäle im Netz. Das gleiche gelte für Kon- takte mit Journalisten oder politischen Aktivisten. Die Landesregierungen müssten deshalb im Bundesrat dafür sorgen, dass Internetnutzer künftig nur noch mit richterli-


17 cher Genehmigung und nur zur Verfolgung erheblicher Straftaten sowie zum Schutz vor konkreten Gefahren identifiziert werden dürfen, So Breyer.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die November-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 13. November, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusam- menfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



18 Reihenfolge der Beratung der 5. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der Beratung TOP Mittwoch, 14. November 2012 7 Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- 5 10:00 Holstein (Aufnahme der Minderheit der Sinti und Roma) - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen - 1 Aktuelle Stunde zur Umsetzung der neuen Willkommenskultur der 60 10:05 Landesregierung 11 + Entwurf eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2013, eines 210 11:05 12 + Haushaltsbegleitgesetzes 2013 sowie Finanzplan 2012 – 2016 56 14 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes zur Aus- - 12:50 führung des Transplantationsgesetzes - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen 15 Erste Lesung des Gesetzes zum Staatsvertrag auf dem Gebiet der Zuver- - 12:55 lässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen
11 + Fortsetzung der Haushaltsberatungen 2013 15:00 12 + 56 43 - ÖPP auch bei der Instandhaltung von Autobahnen ermöglichen 35 17:00 +50 + - Aufteilung der GVFG-Mittel 51 - Feldversuch von Lang-LKW in Schleswig-Holstein Donnerstag, 15. November 2012 31 Neuordnung der Universitätsmedizin 35 10:00 6+9 Gesetzentwürfe zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe sowie zur 35 10:35 Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung 18 + Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum GKV- 35 11:10 32 Versorgungsstrukturgesetz sowie Antrag zum Erlass eines Förderpro- gramms zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum 19 + Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens 35 11:45 42 Hochschulsanierung und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2011/12 sowie Antrag zur baulichen Situation an den Hochschulen 45 Tätigkeit des Petitionsausschusses 5 12:20
22 Entwurf eines Gesetzes für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bür- 35 15:00 gerbegehren und Bürgerentscheide 10 + Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- 40 15:35 21 Holstein (Rechte des Landtages sowie Ergänzungen zu Verwaltung und Kooperation) Hinweis: Die Fraktion der PIRATEN hat 10 Minuten, alle Übrigen haben 5 Minuten Redezeit 24 + Anträge zu Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan sowie zur S- 35 16:15 37 Bahn-Strecke 4 Freitag, 16. September 2012



19 angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der Beratung TOP 17 Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- 35 10:00 Holstein (Aufnahme des Tierschutzes) 38 + Antrag zum Strukturellen Defizit bei der Ausstattung mit Lehrkräften 35 10:35 55 sowie Bericht zur Unterrichtssituation im Schuljahr 2011/12
27 + Anträge zur transparenten und effizienten Erfassung sowie zur Bekämp- 35 11:10 36 fung des Unterrichtsausfalls 25 Blaues Wachstum - Marines und maritimes Wachstum 35 11:45 33 + Anträge zu den Kosten der EHEC-Krise und zu saisonalen Grippeimpfstof- 35 12:20 34 fen 40 Antrag zum Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommuni- 35 13:15 kation


Zu folgendem Tagesordnungspunkt ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP 15 Zweite Lesung des Gesetzes zum Staatsvertrag auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz 39 Sicherstellung des Rechts auf Fotokopien und Digitalisieren wissenschaftlicher Werke


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/317):

TOP
2 Gesetzentwurf zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich des Forstvermehrungsgutgesetzes 3 Gesetzentwurf zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung 5 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes 13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vollstreckungsrechtlicher Vorschriften 16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften 23 Soziale Ungleichheiten und Bildungsbenachteiligungen durch Angebote der frühkindlichen Bildung und Betreuung für alle Kinder ausgleichen! 26 Zustimmung gemäß Artikel 34 der Landesverfassung 28 Europäischer Radweg "Iron Curtain Trail" 29 Bericht zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Wohnraum in Schleswig-Holstein 30 Stand der technischen Verbesserungen bei den kooperativen Regionalleitstellen Nord und West 35 Struktureller Abbaupfad bis 2020 44 Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft 46 Einrichtung eines Landesspendenkontos 47 Haushaltswahrheit und -klarheit müssen erfüllt sein 48 Investitionskonzept zur Kompensation an der Westküste 49 Raumverträgliche Schienenhinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung



20 52 a) Rechtssicherheit für Künstler und Veranstalter herstellen b) GEMA-Reform muss einen Interessensausgleich zwischen Künstlern und Gewerbetreibenden fin- den c) Sinnvollen Interessenausgleich zwischen Wirtschaft, Vereinen sowie ehrenamtlich Tätigen und Kulturschaffenden ermöglichen 53 Bundesratsinitiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
20 Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz Verbandsklagerecht 41 Umsetzung der Resolutionen des 10. Forums der Parlamente der Südlichen Ostsee in Kiel und der 21. Ostseeparlamentarierkonferenz in St. Petersburg Der TOP wird für die Dezember – Tagung mit einer Redezeit von jeweils 5 Minuten vorgesehen 54 Bericht des Stiftungsrates für 2011 „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ Der TOP wird für die Dezember – Tagung mit einer Redezeit von jeweils 5 Minuten vorgesehen



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