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31.10.12
15:07 Uhr
SPD

Kai Dolgner, Ines Strehlau, Lars Harms, Claudine Nierth: Mehr kommunale Bürgerbeteiligung gesetzlich sichern!

31. Oktober 2012


Kai Dolgner (SPD), Ines Strehlau (Bündnis90/Die Grünen), Lars Harms (SSW), Claudine Nierth:

Mehr kommunale Bürgerbeteiligung gesetzlich sichern Die Regierungsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW haben heute gemeinsam mit den Initiatoren des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen" den Gesetzesentwurf für kommunale Bürgerbeteiligung vorgestellt. Dazu erklären die kommunalpolitischen SprecherInnen Dr. Kai Dolgner (SPD), Ines Strehlau (Bündnis 90/Die Grünen), Lars Harms (SSW) sowie Claudine Nierth (Vertrauensperson der Volksinitiative und Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie):
Kai Dolgner: „In unserem Koalitionsvertrag haben wir den Bürgerinnen und Bürgern vor Ablauf dieses Jahres eine stärke Bürgerbeteiligung versprochen. Dieses Versprechen lösen wir jetzt ein. Für die SPD sind die 13.000 Frauen und Männer, die sich in unseren Gemeinde- und Stadträten sowie in den Kreistagen ehrenamtlich engagieren, der Kern der kommunalen Demokratie. Darüber hinaus wollen wir auch die Bürgerinnen und Bürger stärker an der Meinungs- und Entscheidungsfindung beteiligen, die kein kommunales Mandat wahrnehmen können, sich aber zu wichtigen Themen ihrer kommunalen Gemeinschaft einbringen wollen."
Ines Strehlau: „Wir werden die formalen Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bei Unterschriftensammlung und Zustimmungsquoren senken, die Beschränkung auf ‚wichtige Aufgaben’ streichen und z. B. Bauleitplanung bis zum Aufstellungsbeschluss öffnen. Wir wollen es Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, sich in die Entscheidungsprozesse einzubringen. Eine unentgeltliche rechtliche Beratung sowie ein durchgerechneter Kostenvorschlag der Verwaltung sowie die Möglichkeit, zusammen mit der Gemeindevertretung eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, sind dabei weitere wichtige Elemente."
Lars Harms: „Es geht dabei nicht um eine Schwächung oder gar Misstrauen gegenüber dem kommunalen Ehrenamt; wir wollen ein vernünftiges Miteinander von repräsentativer und direkter Demokratie. Häufig wissen die Gemeindevertreter nicht, ob die von Bürgerinnen und Bürgern in den Gremiensitzungen geäußerten Meinungen repräsentativ sind oder nicht oder gar auf Einzelinteressen beruhen, deshalb können zukünftig auch Gemeindevertretungen mit einfacher Mehrheit einen Bürgerentscheid beschließen. Hier können Bürgerentscheide helfen, die Diskussion auf die zu entscheidenden Sachfragen zu fokussieren und zudem das tatsächliche Meinungsbild der Gesamtbevölkerung abzufragen. Dass dieses durchaus anders sein kann als die allgemeine Wahrnehmung, haben wir spätestens bei Stuttgart 21 gelernt."
Claudine Nierth: „Das Bündnis Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein freut sich, dass seine Vorstellungen bei der Koalition auf fruchtbaren Boden gefallen sind. Selbstverständlich setzt der heute vorgestellte Gesetzesentwurf nicht alle unsere Vorstellungen um, insgesamt waren unsere Gespräche aber sehr konstruktiv und wir haben unser Hauptanliegen erreicht: die Stärkung der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen. Wir bedanken uns bei allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern und hoffen, dass der Gesetzesentwurf eine möglichst breite Zustimmung im Landtag bekommt."



1 Inhalte des Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung
1. Erleichterung bei den Quoren
• Die zur Einreichung eines Bürgerbehrens notwendigen Unterschriften werden nach Einwohnerinnen und Einwohnern gestaffelt:
- bis 8.000 Einwohner von 10 % - bis 45.000 Einwohner von 7,5 % - bis 150.000 Einwohner von 5 % - über 150.000 Einwohner von 4 %
• Nach dem Thüringer Modell werden die notwendigen Zustimmungsquoren nach Einwohnerinnen und Einwohnern gestaffelt:
- bis 8.000 Einwohner mindestens 20 % - bis 45.000 Einwohner mindestens 15 % - bis 150.000 Einwohner mindestens 10 % - über 150.000 Einwohner mindestens 8 %
2. Entfallene Beschränkungen
• Die Beschränkung auf „wichtige“ Aufgaben entfällt. • Bauleitplanung wird bis zum Aufstellungsbeschluss zugelassen. • Der obligatorische Kostendeckungsvorschlag wird durch eine obligatorische Kostenschätzung durch die Verwaltung ersetzt. • Bürgerentscheide können mit einfacher Mehrheit von der Gemeindevertretung initiiert werden. • Bürgerentscheide können schon vor Ablauf der 2-Jahresfrist mit einem weiteren Bürgerentscheid geändert werden. • Konsultative Bürgerbefragung in Ortsteilen möglich. • Streichung der Frist bei Korrekturbegehren.
3. Verfahrensverbesserungen
• Anhörungsrecht der Vertretungsberechtigten in der Gemeindevertretung • unentgeltliche Beratung durch die Kommunalaufsicht • Aufnahme konkurrierender Vorschläge der Gemeindevertretung (Alternativvorschlag zum Vorschlag der Initiatoren) • Aufnahme Stichentscheid bei konkurrierenden Abstimmungsfragen • Möglichkeit eines geänderten Bürgerbegehrens mit Zustimmung der Initiatoren • Einführung einer Frist zur Zulässigkeitsprüfung • Fristverlängerung zur Durchführung eines Bürgerentscheides mit Zustimmung der Initiatoren möglich
4. Weitere Inhalte des Gesetzesentwurfes
• Einwohnerversammlung, Einwohnerfragestunde, Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten, Anregungen und Beschwerden werden wieder landeseinheitlich geregelt, die Pflicht zum Erlass von über 1.000 Satzungen bis zum April 2013 entfällt. • Die Altersbeschränkung bei Fragestunden wird aufgehoben. • Betroffenen können gehört werden, auch wenn sie keine Einwohner sind. • Kinder- und Jugendliche müssen wieder kind- bzw. jugendgerecht beteiligt werden



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